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   VG Ansbach, 26.02.2024 - AN 17 S 24.50146   

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https://dejure.org/2024,5413
VG Ansbach, 26.02.2024 - AN 17 S 24.50146 (https://dejure.org/2024,5413)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.02.2024 - AN 17 S 24.50146 (https://dejure.org/2024,5413)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Februar 2024 - AN 17 S 24.50146 (https://dejure.org/2024,5413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2; Dublin III-VO Art. 9, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 Buchst. b), 20 Abs. 5; EGBGB Art. 6 EGBGB
    Antrag nach § 80 Abs.7 VwGO gegen eine asylrechtliche Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren, wirksame und i.S.v. Art 6 EGBGB anzuerkennende Eheschließung in Syrien (Hinweis auf Mehrfachehe aufgrund der früheren Angabe des Ehemanns der Antragstellerin, dass er mit einer ...

  • rewis.io

    Antrag nach § 80 Abs.7 VwGO gegen eine asylrechtliche Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren, wirksame und i.S.v. Art 6 EGBGB anzuerkennende Eheschließung in Syrien (Hinweis auf Mehrfachehe aufgrund der früheren Angabe des Ehemanns der Antragstellerin, dass er mit einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.04.2019 - C-582/17

    H.

    Auszug aus VG Ansbach, 26.02.2024 - AN 17 S 24.50146
    Der von Rumänien genannte Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) Dublin III-VO setzt von der gesetzgeberischen Konstellation her voraus, dass das Zuständigkeitsprüfungsverfahren des ersuchten Staates bereits abgeschlossen ist (vgl. hierzu EuGH, U.v. 2.4.2019 - C-582/17, C-583/17 - juris).

    Die Offensichtlichkeits-Prüfung findet nämlich nur im Falle eines noch laufenden Zuständigkeitsverfahrens (Wiederaufnahme nach Art. 20 Abs. 5 Dublin III-VO) statt (EuGH, U.v. 2.4.2019 - C-582/17, C-583/17 - juris).

  • VG Ansbach, 10.03.2021 - AN 17 E 21.50060

    Familiennachzug im Dublin-Verfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 26.02.2024 - AN 17 S 24.50146
    Erwachsenen Ehepartnern - wenn eine wirksame und anzuerkennende Eheschließung denn vorliegt - ist eine vorübergehende, auch eine längere Trennung zur Durchführung des regulären Visumsverfahrens zum Familienzusammenzug grundsätzlich zumutbar (vgl. in anderer Konstellation und zu Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO: VG Ansbach, B.v. 22.22021 - AN 17 E 22.50020 - juris; B.v. 10.3.2021 - AN 17 E 21.50060 - juris), zumal mit einer entsprechenden Verfahrensdauer auch zu rechnen war und die Antragstellerin mit Herrn ... noch zu keinem Zeitpunkt eine Lebensgemeinschaft geführt hatte.
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