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   VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15   

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VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15 (https://dejure.org/2016,12635)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 23.05.2016 - 8 K 3614/15 (https://dejure.org/2016,12635)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - 8 K 3614/15 (https://dejure.org/2016,12635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG; § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW
    Unzulässigkeit eines Schießfertigkeitsnachweises als Voraussetzung zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden durch Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schießfertigkeitsnachweis trotz Jägerprüfung? - Das Bundesverfassungsgericht muss über eine nordrhein-westfälische Jagdregelung entscheiden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15
    Es müssen sich also aus dieser Rechtsbeziehung heraus bestimmte Rechtsfolgen ergeben können, was wiederum die Anwendung von bestimmten Normen auf den konkreten Sachverhalt voraussetzt, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 - , BVerwGE 89, Seite 327 ff.

    vgl. die beiden bereits zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 und vom 23. Januar 1992 aaO sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09 -, (zitiert nach "juris"); Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 13 A 1505/14 - ( juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2014 - 13 A 1505/14

    Einordnung der Etikettierung eines Lebensmittelerzeugnisses als irreführend

    Auszug aus VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15
    vgl. die beiden bereits zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 und vom 23. Januar 1992 aaO sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09 -, (zitiert nach "juris"); Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 13 A 1505/14 - ( juris).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 13 A 1505/14 -, a.a.O (Rn. 10).

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15
    Allerdings ist eine verfassungskonforme Auslegung gleichsam "um jeden Preis" nicht zulässig: Ein Fachgericht, das entgegen Art. 100 Abs. 1 GG die Vorlage zur Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht unterlässt, weil es eine nicht mehr vertretbare verfassungskonforme Auslegung des betreffenden Gesetzes versucht, verletzt die Garantie des gesetzlichen Richters, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, BVerfGE 138 Seite 64.
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa das Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 32.94 -, BVerwGE 99 Seite 64 ff, ist § 42 Abs. 2 VwGO auf eine Feststellungsklage entsprechend anzuwenden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1988 - 20 A 1552/87
    Auszug aus VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15
    Es ist nicht auszuschließen, dass dieser in eigener Zuständigkeit als Jagdbehörde wiederholte Verstöße gegen § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW zum Anlass nehmen könnte, eine auf § 14 des Ordnungsbehördengesetzes gestützte Ordnungsverfügung zu erlassen, mit der dem Kläger - möglicherweise sogar zwangsgeldbewehrt - sein Tun untersagt wird, vgl. etwa zur Anwendbarkeit der ordnungsrechtlichen Generalklausel auch für die Tätigkeit der Jagdbehörden OVG NRW, Urteil vom 10. Mai 1988 - 20 A 1552/87, zitiert nach "Juris" (dort nur Leitsatz).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15
    - worauf der Kläger zutreffend hinweist - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02 -, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) Bd. 115 Seite 81 ff; Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 1472/99 -, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl) 2001, Seite 1429 ff; Beschluss vom 18. November 1994 -2 BvR 1952/93 -, DVBl 1995 Seite 147 f, der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch im Hinblick auf eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage zum Tragen kommt.
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15
    Dies setzt die Anwendung bestimmter Normen auf einen konkreten Sachverhalt voraus, woran es fehlt, wenn nur abstrakte Rechtsfragen wie etwa die Gültigkeit einer Rechtsvorschrift zur Entscheidung gestellt werden; auch bloße Vorfragen oder unselbstständige Elemente eines Rechtsverhältnisses können nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 -, BVerwGEBd.
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15
    Es wird ihm nicht zugemutet, einen potentiellen Schwarzbau zu beginnen, um die Frage der Genehmigungspflicht dem Gericht im Zuge einer Anfechtungsklage gegen eine Untersagungsverfügung zu unterbreiten, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 2 A 126/09 - mit weiteren Nachweisen (unter Rn. 32 der in "juris" veröffentlichten Fassung); siehe auch OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 2016- 7 A 1623/14: Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, wonach diese aufgrund früheren Tuns verpflichtet sei, eine im Außenbereich materiell illegales Wohngebäude zu dulden; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1972- I C 33.68 -, BVerwGE 39 Seite 247 ff: Zulässigkeit der Feststellungsklage betreffend die Frage, ob eine bestimmte Form des Einzelhandels erlaubnispflichtig ist.
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15
    Dabei kann es dahinstehen, ob ein den Verwaltungsrechtsweg ausschließender Verfassungsstreit in diesem Sinne ohnehin nur in solchen Verfahren angenommen werden kann, welche die Rechtsbeziehungen von Verfassungsorganen oder am Verfassungsleben beteiligten Organen zueinander betreffen, nicht aber Streitigkeiten zwischen dem Bürger und dem Staat, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 2. Juli 1976 - VII C 71.75 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) Bd. 51 Seite 69 ff., auch bei "Juris", daselbst bei Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; kritisch zu dieser Auffassung Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 21. Aufl. (2015) § 40 Rn. 32a.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 A 1623/14

    Feststellungsbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der Duldung seines im

    Auszug aus VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15
    Es wird ihm nicht zugemutet, einen potentiellen Schwarzbau zu beginnen, um die Frage der Genehmigungspflicht dem Gericht im Zuge einer Anfechtungsklage gegen eine Untersagungsverfügung zu unterbreiten, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 2 A 126/09 - mit weiteren Nachweisen (unter Rn. 32 der in "juris" veröffentlichten Fassung); siehe auch OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 2016- 7 A 1623/14: Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, wonach diese aufgrund früheren Tuns verpflichtet sei, eine im Außenbereich materiell illegales Wohngebäude zu dulden; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1972- I C 33.68 -, BVerwGE 39 Seite 247 ff: Zulässigkeit der Feststellungsklage betreffend die Frage, ob eine bestimmte Form des Einzelhandels erlaubnispflichtig ist.
  • BVerfG, 18.11.1994 - 2 BvR 1952/93

    Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen politischer Parteien - NDR - DVU

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 13 A 1536/09

    Möglichkeit von Ausnahmen von der Aufbewahrungspflicht für Rückstellmuster von

  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1472/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 126/09

    Zulässigkeit der Errichtung eines Weideunterstands für Kühe auf einem von einem

  • VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 3/15

    Verbot bleihaltiger Jagdmunition zulässig

    Daher muss sich der Verfassungsgerichtshof auch nicht der - durch das VG Arnsberg dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vor- gelegten (VG Arnsberg, Beschl.v. 23.05.2016 - 8 K 3614/15 - juris) und von dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verneinten - Frage wid- men, ob die Regelung des Nachweises einer fortbestehenden Schießfertigkeit dem partikularen Gesetzgeber nach Art. 72 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 28 GG entzogen ist.
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