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   VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325   

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https://dejure.org/2021,15294
VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325 (https://dejure.org/2021,15294)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22.03.2021 - Au 1 E 21.325 (https://dejure.org/2021,15294)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22. März 2021 - Au 1 E 21.325 (https://dejure.org/2021,15294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 1; AsylG § 42 S. 1; Art. 6 GG
    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Abschiebung nach Afghanistan

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325
    Für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der familiären Gemeinschaft und der Zumutbarkeit einer (vorübergehenden) Trennung sowie der Möglichkeit, über Briefe, Telefonate und Besuche auch aus dem Ausland Kontakt zu halten, spielt schließlich das Alter des Kindes eine wesentliche Rolle (BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 37).

    In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zum nicht mit ihm in einer Hausgemeinschaft lebenden Elternteil und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Elternteile braucht (BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Denn die Vorschriften über die elterliche Sorge nach §§ 1626 ff. BGB, die ihrerseits verfassungsrechtlich geprägt sind, stellen seit ihrer Neufassung durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz das Kindeswohl in den Mittelpunkt und erkennen die Beziehung jedes Elternteils zu seinem Kind als grundsätzlich schutz- und förderungswürdig an (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 22ff.).

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325
    Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Hilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (BVerfG, B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 15).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 17).

    Insoweit wird auf die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (vgl. BVerfG, B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 15).

  • VG München, 27.05.2010 - M 12 K 10.289

    Erneute Straffälligkeit während der Zeit einer sog. "Bewährungsduldung"

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325
    Vielmehr ist der Vergleich so auszulegen, dass auch nach der abstrakten Strafandrohung im Strafgesetzbuch weniger gewichtige Straftaten einen Anspruch auf eine weitere Erteilung von Duldungen ausschließen sollen (vgl. zu einem insoweit ähnlich formulierten Vergleich: VG München, U.v. 27.5.2010 - M 12 K 10.289 - juris Rn. 55).

    Nach dem auch für den Antragsteller erkennbaren Sinn und Zweck der getroffenen gütlichen Einigung kann man diese ersichtlich nicht so auslegen, dass der Antragsteller trotz Begehens einer Straftat, die einen neuen Ausweisungsgrund darstellt, weiter Anspruch auf Verlängerung der Bewährungsduldung haben sollte (vgl. dazu: VG München, U.v. 27.5.2010 - M 12 K 10.289 - juris Rn. 55).

    Dennoch ist im Rahmen der Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen und den familiären bzw. privaten Interessen des Antragstellers durchaus maßgeblich zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller - wie hier - den Verstoß gegen die Bewährungsduldung durch die Begehung von Straftaten zu vertreten hat (vgl. VG München, U.v. 27.5.2010 - M 12 K 10.289 - juris Rn 59).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325
    Entscheidend ist daher, ob im Einzelfall eine tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern besteht, die eine hinreichende Konstanz der Beziehungen erwarten lässt, und ob auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2015 - 10 ZB 15.858 - BeckRS 2015, 49705 Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - NVwZ 2013, 1207 (1208) zur Betreuung des Kindes durch die Mutter).
  • BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvR 941/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund-

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325
    Ist ein Elternteil minderjährig, kann der Elternverantwortung des anderen bereits volljährigen Elternteils gegenüber dem Kind im Hinblick auf das Kindeswohl sogar ein besonderes Gewicht zukommen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, B.v. 22.5.2018 - 2 BvR 941/18 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 10 ZB 15.858

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen sexuellen

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325
    Entscheidend ist daher, ob im Einzelfall eine tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern besteht, die eine hinreichende Konstanz der Beziehungen erwarten lässt, und ob auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2015 - 10 ZB 15.858 - BeckRS 2015, 49705 Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - NVwZ 2013, 1207 (1208) zur Betreuung des Kindes durch die Mutter).
  • VGH Bayern, 21.11.2016 - 10 CE 16.2047

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Abschiebung

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325
    (f) Zum anderen wiegt im vorliegenden Fall, selbst wenn man eine (wohl in Wirklichkeit nicht in einem ausreichenden Umfang gegebene) geschützte gelebte Vater-Kind-Beziehung unterstellt, das öffentliche Interesse am Vollzug der Ausweisung des Klägers schwerer als - auch unter Berücksichtigung des Wohls des Kindes - das Recht des Antragstellers aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK (vgl. zu dieser Abwägung: BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 10 CE 16.2047 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 10 CE 10.1590

    Abschiebungsschutz; erneute Straffälligkeit während einer "Bewährungsduldung"

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325
    Im Hinblick auf die Tatbestandswirkung der bestandskräftigen Ausweisung sind grundsätzlich nur wesentliche Änderungen zur damaligen Sachlage zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 10 CE 10.1590 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325
    Bei der vorzunehmenden Bewertung der familiären Beziehungen verbietet sich eine schematische Einordnung und Qualifizierung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungs- bzw. Beistandsgemeinschaft oder aber als bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, zumal auch der persönliche Kontakt mit dem Kind in Ausübung eines Umgangsrechts unabhängig vom Sorgerecht Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung ist und daher unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG steht (BVerfG, B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 29).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus VG Augsburg, 22.03.2021 - Au 1 E 21.325
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 4.12.2007 - 2 BvR 2341/06 - juris Rn. 7 m.w.N.) verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen.
  • OVG Sachsen, 19.06.2001 - 3 BS 336/00

    Erteilung einer Duldung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen

  • VG Sigmaringen, 13.10.2003 - 7 K 1604/03

    Zu den Anforderungen an ein fachärztliches Gutachten zur posttraumatischen

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