Rechtsprechung
VG Bayreuth, 13.09.2022 - B 6 E 22.856 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 3; AufenthG § 60a Abs. 2c
Reisefähigkeit bei Abschiebevorgang
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- VGH Bayern, 10.01.2022 - 19 CE 21.2652
Rückholung und Wiederherstellung der Familieneinheit
Auszug aus VG Bayreuth, 13.09.2022 - B 6 E 22.856
Außerdem müssen ärztliche Ausführungen zur Reiseunfähigkeit jedenfalls in groben Zügen für die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht nachvollziehbar sein (BayVGH, B. v. 10.01.2022 - 19 CE 21.2652 - juris Rn. 26).Hinzukommt, dass der Antraggegner dem Gericht gegenüber dargelegt hat, die Reisefähigkeit während des Abschiebevorgangs und unmittelbar danach durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, gerade auch weil die Anstaltsärztin nochmals auf Selbstbeschädigungs- und Selbsttötungsabsichten hingewiesen hat: der Antragsteller erhält die von ihm benötigten und eingenommenen Medikamente, der Transport aus der Abschiebungshafteinrichtung ... nach ... wird von (speziell ausgerüsteten) Polizeikräften durchgeführt und der Flug erfolgt als Sammelabschiebung mit Begleitung durch Sicherheitskräfte und ärztliches Personal (vgl. dazu BayVGH, B. v. 10.01.2022 - 19 CE 21.2652 - juris Rn.26).
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
Auszug aus VG Bayreuth, 13.09.2022 - B 6 E 22.856
Das Demokratiegebot wiederum lässt es nicht zu, die Beachtung der vom Parlament erlassene Gesetze zur Disposition der Verwaltung zu stellen (BVerwG, U. v. 20.06.2013 - 8 C 46/12 - BVerwGE 147, 81 = NVwZ 2014, 151 jew. Rn. 41). - VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
Anforderungen an ärztliche Atteste zur Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit
Auszug aus VG Bayreuth, 13.09.2022 - B 6 E 22.856
Zum anderen (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne) muss eine Abschiebung auch dann unterbleiben, wenn sie - außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für einen Ausländer bedeutet, weil das ernsthafte Risiko besteht, dass sich sein Gesundheitszustand unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (BayVGH, B. v. 20.01.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 19; st. Rspr.). - VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung - …
Auszug aus VG Bayreuth, 13.09.2022 - B 6 E 22.856
Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (§ 166 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ein (BayVGH, B.v.10.02.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn.3; st. Rspr.).