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   VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23   

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https://dejure.org/2023,32463
VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23 (https://dejure.org/2023,32463)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.11.2023 - 6 L 180.23 (https://dejure.org/2023,32463)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. November 2023 - 6 L 180.23 (https://dejure.org/2023,32463)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, Art 1 Abs 1 GG
    Erwähnung einer Person in einem auf der Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimat veröffentlichten Bericht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23
    Es liegt allenfalls eine mittelbar-faktische Wirkung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers vor (vgl. zu dem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - juris Rn. 70).

    Staatliche Informationstätigkeit unterliegt, auch unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und technischer Entwicklungen, einem stetigen, teils grundlegenden Wandel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - juris Rn. 74) und umfasst deshalb auch eine - wie hier - anlasslose und nicht verpflichtende Öffnung von staatlicherseits in Auftrag gegebenen Dokumenten zur Kenntnisnahme und Weiterverwendung, etwa als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23
    Dies schließt die Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit mit ein, ohne dass es hierüber hinaus einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung bedürfte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - juris Rn. 51 ff.).

    Hierzu zählen nicht nur klassische Formen der Öffentlichkeits- oder Informationstätigkeit, etwa die Darstellung konkreter Inhalte geplanter oder bereits in Kraft getretener gesetzlicher oder sonstiger Vorhaben der Bundesregierung (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - juris Rn. 64), sondern auch das Angebot von Aufklärung, Beratung und Empfehlungen zu neuen, oft kurzfristig auftretenden Herausforderungen und Krisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - juris Rn. 54).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23
    Betroffene können daher, wenn ihnen eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweilige Grundrecht Unterlassung verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13).

    Zwar geht dessen Veröffentlichung, anders als etwa der Verfassungsschutzbericht, der auf die Abwehr besonderer Gefahren zielt und von einer darauf spezialisierten und mit besonderen Befugnissen arbeitenden Stelle stammt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O.), nicht über die bloße Schaffung einer breiteren Informationsbasis sowohl für Bürger/innen als auch staatliche Stellen hinaus.

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23
    Dies bedeutet, dass sie bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (sogenanntes Sachlichkeitsgebot, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14; Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6.16 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23
    Hierzu zählen nicht nur klassische Formen der Öffentlichkeits- oder Informationstätigkeit, etwa die Darstellung konkreter Inhalte geplanter oder bereits in Kraft getretener gesetzlicher oder sonstiger Vorhaben der Bundesregierung (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - juris Rn. 64), sondern auch das Angebot von Aufklärung, Beratung und Empfehlungen zu neuen, oft kurzfristig auftretenden Herausforderungen und Krisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - juris Rn. 54).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23
    Dieser Freiraum erstreckt sich auf jede wissenschaftliche Tätigkeit, mithin auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 u.a. - juris Rn. 92).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23
    Ein Amtsbezug kann sich insbesondere aus den äußeren Umständen, etwa der Verwendung von Staatssymbolen und Hoheitszeichen ergeben (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 - juris Rn. 56 f.).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23
    Dieser Schutz betrifft nicht allein Eingriffe im traditionellen Sinne, sondern kann auch bei mittelbaren Einwirkungen auf die Presse ausgelöst werden, etwa dadurch, dass das Verhalten von Dritten die publizistischen Wirkungsmöglichkeiten oder die finanziellen Erträge von im Pressewesen Tätigen nachteilig beeinflusst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - juris Rn. 51 f.).
  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23
    Jedenfalls dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht darüber hinaus aber auch, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über Bürger/innen zu äußern, etwa eine von diesen vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04

    Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23
    Seine Maßnahme muss eindeutig auf einen nachteiligen Effekt abzielen, der bei Betroffenen eintreten soll, und darf diesen Effekt nicht lediglich als Begleiterscheinung mit sich bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 27.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2020 - 10 L 49.17

    Rechtsweg bei Streitigkeit wegen einer Äußerung eines Mitglieds der

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