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   VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23   

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VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23 (https://dejure.org/2024,2047)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.02.2024 - 5 L 728.23 (https://dejure.org/2024,2047)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 5 L 728.23 (https://dejure.org/2024,2047)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 2 Nr 2 BPolBG, § 5 Abs 3 BPolLV 2011, Art 80 Abs 1 S 2 GG, § 5 Abs 3 S 2 BPolLV 2011
    Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei: Rechtmäßigkeit der Höchstaltersgrenze

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
    Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage bei Delegation einer Entscheidung auf den Verordnungsgeber stellt insoweit eine notwendige Ergänzung und Konkretisierung des Gesetzesvorbehalts und des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. -, juris Rn. 52).

    Je erheblicher diese in die Rechtsstellung des Betroffenen eingreift, desto höhere Anforderungen müssen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O., Rn. 55).

    Eine Höchstaltersgrenze für die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf stellt grundsätzlich einen schwerwiegenden Eingriff auch in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes dar, weil sie ältere Bewerber regelmäßig ohne Rücksicht auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vom Beamtenverhältnis ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 C 18/21 -, juris Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O., Rn. 68).

    Das Alter betrifft in diesen Fällen die physischen Fähigkeiten des Beamten und dient als Indikator für dessen Tauglichkeit zu amtsangemessenen, funktionsgerechten Leistungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O., Rn. 76).

    Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BR-Drs.158/16, S. 33 f.) wurde die Regelung in das Bundespolizeibeamtengesetz eingeführt, um der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. -, juris) zu den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für Einstellungshöchstaltersgrenzen zu genügen.

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21

    Verpflichtung zur erneuten Entscheidung über einen Antrag auf Übernahme in ein

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
    Eine Höchstaltersgrenze für die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf stellt grundsätzlich einen schwerwiegenden Eingriff auch in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes dar, weil sie ältere Bewerber regelmäßig ohne Rücksicht auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vom Beamtenverhältnis ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 C 18/21 -, juris Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O., Rn. 68).

    Dies unterscheidet den hiesigen Fall von denjenigen Fällen, in denen es um eine allgemeine Einstellungshöchstaltersgrenze, etwa bei der Einstellung von Lehrern, geht (vgl. etwa zu § 25 Satz 2 Nr. 4 HmbBG a. F und § 25 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b HmbBG n. F. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023, a.a.O., Rn. 20 ff., 25 ff.).

    Dies umfasst auch eine Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023, a.a.O., Rn. 27).

    Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Maßgaben zur positiven Regelungsermächtigung als Kehrseite auch bei der Ausgestaltung zugelassener Ausnahmetatbestände zu berücksichtigen sind (vgl. zur hinreichenden Bestimmtheit der Zulassung von Ausnahmen bei einer allgemeinen Höchstaltersgrenze in § 25 Sätze 1 und 2 Nr. 4 Buchst. b HmbBG n. F. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023, a.a.O., Rn. 29 ff.).

  • VG Koblenz, 16.11.2021 - 5 K 256/21

    Kein Grundsteuererlass bei baurechtswidriger Nutzung

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
    Der Antragsteller erhob Widerspruch und Klage (5 K 256/21).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die im hiesigen Verfahren beigezogenen Streitakte 5 K 256/21 verwiesen.

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
    Daraus ergibt sich, dass Zeiten einer Kinderbetreuung im Sinne der Ausnahmeregelung solche sind, in denen sich der Bewerber anstelle der Berufsausbildung ganz oder überwiegend der Kinderbetreuung gewidmet hat (vgl. zu § 6 Abs. 1 Halbs. 2 LVO NRW a. F. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1998 - 2 C 6/98 -, juris Rn 22).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 41.94

    Beamtenrecht: Berücksichtigung von Zeiten der Kinderbetreuung vor der Berufung in

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
    In entsprechendem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht auch die besoldungsrechtliche Vorschrift des § 28 Abs. 3 BBesG über eine ausnahmsweise volle Anrechnung auf das Besoldungsdienstalter ausgelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 2 C 41/94 -, juris Rn 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2023 - 4 S 2551/22

    Erhöhung der Altersgrenze einer Verbeamtung für alle, die Kinder erziehen

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
    Nur durch eine solche Auslegung wird dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung getragen, denn mit ihr soll offensichtlich keine pauschale Erhöhung der Altersgrenze für alle normiert werden, die Kinder haben (vgl. zu § 48 Abs. 1 Satz 2 LHO BW VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. Januar 2023 - 4 S 2551/22 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
    Ein solches Verbot bedarf einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
    Der Dienstherr ist berechtigt, Vorgaben für das äußere Erscheinungsbild von Beamten zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3/05 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
    Der Beamte des Polizeivollzugsdienstes muss zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Stellung einsetzbar sein, die seinem statusrechtlichen Amt entspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris Rn. 2 und vom 6. November 2014 - 2 B 97/13 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23
    Der Beamte des Polizeivollzugsdienstes muss zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Stellung einsetzbar sein, die seinem statusrechtlichen Amt entspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris Rn. 2 und vom 6. November 2014 - 2 B 97/13 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2018 - 4 S 19.18

    Polizeibewerber; Einstellung Vorbereitungsdienst; Eignungszweifel;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 4 S 32.17

    Maßstab für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs in Verfahren betreffend

  • VG Berlin, 30.08.2021 - 5 K 15.20

    Einstellungshöchstaltergrenze für den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei

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