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   VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17 V   

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https://dejure.org/2017,40969
VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17 V (https://dejure.org/2017,40969)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.09.2017 - 4 K 2.17 V (https://dejure.org/2017,40969)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. September 2017 - 4 K 2.17 V (https://dejure.org/2017,40969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 3 AufenthG, § 16 Abs 1 AufenthG, § 20c Abs 2 Nr 5 AufenthG, Art 20 Abs 2 EURL 2016/801, Art 34 EURL 2016/801
    Erteilung eines Visums zu Studienzwecken; missbräuchliche Nutzung eines Visums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.09.2014 - C-491/13

    Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Drittstaatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17
    Dies war für die bis zum 31. Juli 2017 geltende Fassung des § 16 Abs. 1 AufenthG, welcher der Umsetzung der Vorgängerrichtlinie zu der RL 2016/810, der Richtlinie 2004/114/EG, galt, in der nationalen und europäischen Rechtsprechung anerkannt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. April 2017 - OVG 3 B 20.16 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; EuGH, Urteile vom 4. April 2017 - C-544/15 -, juris, Rn. 41 ff., und vom 10. September 2014 - C-491/13 -, juris, Rn. 33).

    a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in seinem Urteil vom September 2014 im Einklang mit den Schlussanträgen des Generalanwalts die Annahme eines Beurteilungsspielraums im Hinblick auf die Verhinderung einer missbräuchlichen oder betrügerischen Inanspruchnahme des in der Richtlinie 2004/114/EG festgelegten Verfahrens maßgeblich auf den 15. Erwägungsgrund dieser Richtlinie gestützt (EuGH, Urteil vom 10. September 2014, a.a.O.; Schlussanträge des Generalanwalts vom 12. Juni 2014 - C-491/13 -, juris, Rn. 45 ff.).

    Die darin zum Ausdruck kommende Besorgnis, möglichen Missbrauch zu verhindern, die gegenüber dem Kommissionsvorschlag erst im Gesetzgebungsverfahren ihren Ausdruck gefunden hatte (Schlussanträge des Generalanwalts vom 12. Juni 2014, a.a.O., Rn. 45), wurde in denen die allgemeinen und besonderen Bedingungen für Studenten regelnden Artikeln 6 und 7 der Richtlinie 2004/114/EG gar nicht ausdrücklich geregelt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2012 - 2 B 10.11

    Außergewöhnliche Härte; Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17
    Eine - wie hier vom Kläger - eingereichte Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG ist zwar bei der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen und kann ggf. die Annahme eines gesicherten Lebensunterhalts rechtfertigen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 -, juris, Rn. 42).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17
    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 C 14.10 -, juris, Rn. 8) eine Ermessensausübung nachgeholt werden, wenn sich ihre Notwendigkeit - wie hier - erst im gerichtlichen Verfahren ergibt.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17
    Es ist davon auszugehen, dass den Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen des europäischen Rechts (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 -, juris, Rn. 57 ff.) bei der Tatsachenbewertung für die Annahme von Anhaltspunkten für einen Missbrauch und der damit verbundenen Prognose ebenfalls ein Beurteilungsspielraum zukommt.
  • BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17
    Die Feststellung von Willkür enthält nach ständiger bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13 -, juris, Rn. 46) keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.
  • EuGH, 04.04.2017 - C-544/15

    Die nationalen Behörden können einer iranischen Staatsangehörigen, die

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17
    Dies war für die bis zum 31. Juli 2017 geltende Fassung des § 16 Abs. 1 AufenthG, welcher der Umsetzung der Vorgängerrichtlinie zu der RL 2016/810, der Richtlinie 2004/114/EG, galt, in der nationalen und europäischen Rechtsprechung anerkannt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. April 2017 - OVG 3 B 20.16 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; EuGH, Urteile vom 4. April 2017 - C-544/15 -, juris, Rn. 41 ff., und vom 10. September 2014 - C-491/13 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - 3 B 20.16

    Erteilung eines Visums zu Studienzwecken

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17
    Dies war für die bis zum 31. Juli 2017 geltende Fassung des § 16 Abs. 1 AufenthG, welcher der Umsetzung der Vorgängerrichtlinie zu der RL 2016/810, der Richtlinie 2004/114/EG, galt, in der nationalen und europäischen Rechtsprechung anerkannt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. April 2017 - OVG 3 B 20.16 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; EuGH, Urteile vom 4. April 2017 - C-544/15 -, juris, Rn. 41 ff., und vom 10. September 2014 - C-491/13 -, juris, Rn. 33).
  • VG Berlin, 29.06.2018 - 17 K 448.17

    Studienvisum, Neuregelung, Beurteilungsspielraum, Auslandsvertretung, Visum,

    Das Gericht schließt sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung der 1., 4. und 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin an (VG Berlin, Urteil vom 11. September 2017 - VG 4 K 2.17 V; Urteil vom 28. Februar 2018 - VG 1 K 102.17 V und Urteil vom 22. März 2018 - VG 6 K 332.17 V), wonach der Beklagten bei der Feststellung, ob ein Antragssteller ein Studienvisum missbräuchlich beantragt, weil er in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt, ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht, der durch das Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist.
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