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VG Berlin, 13.04.2012 - 13 K 23.12 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 48 Abs 2 AufenthG, § 60a Abs 4 AufenthG, § 78a Abs 4 AufenthG, § 78a Abs 5 S 2 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 1 AufenthG
Frage des Anspruchs auf Umschreibung des Ausweisersatzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 13 ME 62/17
Eigene Angaben; bereichsspezifischer Ausweisersatz; Ausweisersatz; Berichtigung; …
(aa) Gegen den Ansatz des Verwaltungsgerichts, das wie das VG Berlin (vgl. Beschl. v. 13. April 2012 - 13 K 23.12 -, juris Rdnr. 3) im vorliegenden Fall offenbar von einer abgeschlossenen bereichsspezifischen Rechtsgrundlage für einen Änderungs- bzw. Berichtigungsanspruch aus der Zusammenschau des § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthV mit den §§ 48 Abs. 2, 78a Abs. 5 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 10 AufenthG ausgeht, die als Spezialregelung gemäß § 2 Abs. 6 NDSG eine Anwendbarkeit des allgemeinen datenschutzrechtlichen Berichtigungsanspruchs aus §§ 17 Abs. 1, 20 NDSG vollständig verdränge, bestehen aus Sicht des Senats allerdings Bedenken.