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   VG Berlin, 15.09.2011 - 34 K 382.10 V   

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https://dejure.org/2011,38019
VG Berlin, 15.09.2011 - 34 K 382.10 V (https://dejure.org/2011,38019)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.09.2011 - 34 K 382.10 V (https://dejure.org/2011,38019)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. September 2011 - 34 K 382.10 V (https://dejure.org/2011,38019)
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  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

    Auszug aus VG Berlin, 15.09.2011 - 34 K 382.10
    Dazu hätte es vielmehr einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung des Klägers mit seinen Angehörigen, zumindest aber der Abgabe einer (schriftlichen) Verpflichtungserklärung nach § 68 Abs. 1 und 2 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde des Beigeladenen bedurft (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2002 - 1 C 19.01 -, InfAuslR 2002, 394).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 1 C 16.06

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Recht auf Wiederkehr; Rentner;

    Auszug aus VG Berlin, 15.09.2011 - 34 K 382.10
    Denn Anknüpfungspunkt der Regelungen des § 37 AufenthG ist nach dem Normzweck ein vor der Ausreise erreichter aufenthaltsrechtlicher Status, der zu diesem Zeitpunkt entweder bereits verfestigt war oder dessen Verfestigung allein im Belieben des Betroffenen stand (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 2008 - 1 C 16.06 -, BVerwGE 130, 284).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07

    Ausländerrecht: Wiederkehr eines ausgewiesenen Ausländers; Härtefallentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 15.09.2011 - 34 K 382.10
    Von entscheidender Bedeutung ist darüber hinaus, dass der Kläger dem Typus desjenigen, dem nach § 37 Abs. 1 AufenthG die Rückkehr ins Bundesgebiet ermöglicht werden soll, auch und insbesondere deswegen nicht entspricht, weil er das Bundesgebiet nicht aufgrund freier Entscheidung und unter Aufgabe eines im Zeitpunkt der Ausreise bestehenden gesicherten Aufenthaltsrechts, sondern unter dem Druck einer vollziehbaren Abschiebungsandrohung bzw. deswegen verlassen hat, um einer ansonsten drohenden Abschiebung zuvorzukommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009 - 12 B 19.07 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 11. August 2008 - 3 V 38.07 -, juris).
  • VG Berlin, 20.08.2009 - 34 V 13.08

    Erteilung eines Visums für einen Wiederkehrer

    Auszug aus VG Berlin, 15.09.2011 - 34 K 382.10
    Entspricht der Ausländer nach einer Gesamtbetrachtung aller hierfür erheblichen Umstände des Einzelfalls dem gesetzlichen Leitbild in diesen beiden Beziehungen, wäre es unter Beachtung des Gesetzeszwecks in besonderer Weise unbillig, ihm das Wiederkehrrecht vorzuenthalten (vgl. Urteil der Kammer vom 20. August 2009 - 34 V 13.08 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 12 M 47.09

    Wiederkehr; Lebensunterhalt; Verpflichtungserklärung; Einkommen;

    Auszug aus VG Berlin, 15.09.2011 - 34 K 382.10
    Maßstabsbildend dafür aber ist (allein) das jenseits der Pfändungsfreigrenze - diese liegt gemäß § 850c Abs. 1 ZPO im Falle eines verheirateten Erwerbsfähigen bei 1.355,91 ? - verbleibende Erwerbseinkommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2009 - 12 M 47.09 -, juris).
  • VG Berlin, 11.08.2008 - 3 V 38.07

    Visum; Türkei; Recht auf Wiederkehr; Geburt in Deutschland; zahlreiche Straftaten

    Auszug aus VG Berlin, 15.09.2011 - 34 K 382.10
    Von entscheidender Bedeutung ist darüber hinaus, dass der Kläger dem Typus desjenigen, dem nach § 37 Abs. 1 AufenthG die Rückkehr ins Bundesgebiet ermöglicht werden soll, auch und insbesondere deswegen nicht entspricht, weil er das Bundesgebiet nicht aufgrund freier Entscheidung und unter Aufgabe eines im Zeitpunkt der Ausreise bestehenden gesicherten Aufenthaltsrechts, sondern unter dem Druck einer vollziehbaren Abschiebungsandrohung bzw. deswegen verlassen hat, um einer ansonsten drohenden Abschiebung zuvorzukommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009 - 12 B 19.07 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 11. August 2008 - 3 V 38.07 -, juris).
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