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   VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22 V   

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VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22 V (https://dejure.org/2023,16608)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.06.2023 - 31 K 107.22 V (https://dejure.org/2023,16608)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Juni 2023 - 31 K 107.22 V (https://dejure.org/2023,16608)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 18 AufenthG, § 19c Abs 1 AufenthG, § 1 Abs 2 BeschV, § 26 Abs 2 BeschV
    Unzulässigkeit einer Klage auf Visumserteilung zum Zweck der Erwerbstätigkeit wegen fehlender behördlicher Vorbefassung

 
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  • BVerwG, 25.11.2020 - 6 C 7.19

    Deutschland muss US-Drohneneinsätze im Jemen nicht unterbinden

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
    Sie steht unter dem Vorbehalt, dass das einschlägige bundesrechtlich geordnete Verwaltungsverfahrensrecht keine abweichende Regelung trifft (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 14. September 2022 - BVerwG 9 C 24/21 -, juris Rn. 28, und vom 25. November 2020 - BVerwG 6 C 7/19 -, juris Rn. 36; jeweils m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
    Insbesondere erscheint das Beharren auf dem Erfordernis hier nicht als bloße Förmelei, weil die Behörde vorprozessual bereits klar und eindeutig zu erkennen gegeben hätte, dass sie einen entsprechenden Antrag definitiv ablehnen werde (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2023 - BVerwG 6 A 1/22 juris Rn. 29 , und vom 2. März 2022 - BVerwG 6 C 7/20 -, juris Rn. 58, sowie Beschluss vom 22. November 2021 - BVerwG 6 VR 4/21 -, juris Rn.10 ).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
    Vielmehr ist die Erteilung eines Visums ausdrücklich antragsgebunden (vgl. § 81 Abs. 1 AufenthG und BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1/10 -, juris Rn.16).
  • BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
    Insbesondere erscheint das Beharren auf dem Erfordernis hier nicht als bloße Förmelei, weil die Behörde vorprozessual bereits klar und eindeutig zu erkennen gegeben hätte, dass sie einen entsprechenden Antrag definitiv ablehnen werde (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2023 - BVerwG 6 A 1/22 juris Rn. 29 , und vom 2. März 2022 - BVerwG 6 C 7/20 -, juris Rn. 58, sowie Beschluss vom 22. November 2021 - BVerwG 6 VR 4/21 -, juris Rn.10 ).
  • BVerwG, 25.01.2023 - 6 A 1.22

    Kein vorbeugender Rechtsschutz des Vereins Reporter ohne Grenzen auf Unterlassung

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
    Insbesondere erscheint das Beharren auf dem Erfordernis hier nicht als bloße Förmelei, weil die Behörde vorprozessual bereits klar und eindeutig zu erkennen gegeben hätte, dass sie einen entsprechenden Antrag definitiv ablehnen werde (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2023 - BVerwG 6 A 1/22 juris Rn. 29 , und vom 2. März 2022 - BVerwG 6 C 7/20 -, juris Rn. 58, sowie Beschluss vom 22. November 2021 - BVerwG 6 VR 4/21 -, juris Rn.10 ).
  • BVerwG, 14.09.2022 - 9 C 24.21

    Verbandsklagebefugnis einer erst nach Klageerhebung anerkannten Umweltvereinigung

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
    Sie steht unter dem Vorbehalt, dass das einschlägige bundesrechtlich geordnete Verwaltungsverfahrensrecht keine abweichende Regelung trifft (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 14. September 2022 - BVerwG 9 C 24/21 -, juris Rn. 28, und vom 25. November 2020 - BVerwG 6 C 7/19 -, juris Rn. 36; jeweils m.w.Nachw.).
  • VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15

    Nachzug zum mitsorgeberechtigten Elternteil gemeinsam mit anderem Elternteil

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
    Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, juris Rn. 12) weder einen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Beschäftigungsaufnahme als "Gärtnermeister Gemüsebau" gemäß der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" vom 8. April 2022, noch zumindest einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie (Neu-)Entscheidung der Beklagten über sein dahingehendes Begehren (§ 113 Abs. 5 VwGO), wobei der Verbescheidungsantrag hier ohne Weiteres als "Minus" im Verpflichtungsantrag enthalten angesehen werden kann, weil aufgrund der einschlägigen Regelungen über die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) auf der Rechtsfolgenseite gegebenenfalls eine Ermessensentscheidung veranlasst sein kann (vgl. nur VG Berlin, Urteil vom 25. Juli 2016 - VG 19 K 315.15 V -, juris Rn. 26; VG München, Urteil vom 6. November 2013 - M 18 K 12.357 -, juris Rn. 35).
  • VG München, 06.11.2013 - M 18 K 12.357

    Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung; Begriff der Einrichtung;

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
    Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, juris Rn. 12) weder einen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Beschäftigungsaufnahme als "Gärtnermeister Gemüsebau" gemäß der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" vom 8. April 2022, noch zumindest einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie (Neu-)Entscheidung der Beklagten über sein dahingehendes Begehren (§ 113 Abs. 5 VwGO), wobei der Verbescheidungsantrag hier ohne Weiteres als "Minus" im Verpflichtungsantrag enthalten angesehen werden kann, weil aufgrund der einschlägigen Regelungen über die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) auf der Rechtsfolgenseite gegebenenfalls eine Ermessensentscheidung veranlasst sein kann (vgl. nur VG Berlin, Urteil vom 25. Juli 2016 - VG 19 K 315.15 V -, juris Rn. 26; VG München, Urteil vom 6. November 2013 - M 18 K 12.357 -, juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 14.02.2001 - 2 B 99.933

    Zulässigkeit der unmittelbaren Änderung eines Bauantrags im gerichtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
    Die Grenze für eine solche Antragsänderung im Prozess ist jedoch dort erreicht, wo sich die Antragsänderung als wesentlich darstellt (vgl. in anderem Kontext z.B. auch Bayerischer VGH, Urteile vom 24. März 2005 - 26 B 03.1776 -, juris Rn.28, und vom 14. Februar 2011 - 2 B 99.933 -, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 24.03.2005 - 26 B 03.1776
    Auszug aus VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
    Die Grenze für eine solche Antragsänderung im Prozess ist jedoch dort erreicht, wo sich die Antragsänderung als wesentlich darstellt (vgl. in anderem Kontext z.B. auch Bayerischer VGH, Urteile vom 24. März 2005 - 26 B 03.1776 -, juris Rn.28, und vom 14. Februar 2011 - 2 B 99.933 -, juris Rn. 19).
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