Rechtsprechung
   VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,59955
VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19 (https://dejure.org/2021,59955)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.11.2021 - 25 K 111.19 (https://dejure.org/2021,59955)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. November 2021 - 25 K 111.19 (https://dejure.org/2021,59955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,59955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 218.19
    Auszug aus VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19
    Die Verwaltungsvorgänge der Beklagten und der Beigeladenen (je ein Band) sowie die Verfahrensakten VG 25 K 112.19 und VG 25 K 218.19 haben vorgelegen und sind - soweit erheblich - Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen.

    Etwas anderes folgt entgegen der von der Klägerin in einem Parallelverfahren (VG 25 K 218.19) vertretenen Auffassung nicht daraus, dass der Landesgesetzgeber die zuständige Senatsverwaltung in § 21 Abs. 7 RDG "ermächtigt" - und nicht verpflichtet - hat, durch Rechtsverordnung Regelungen über die Schiedsstelle zu treffen.

    Entgegen der von der Klägerin in zwei Parallelverfahren (VG 25 K 112.19, VG 25 K 218.19) vertretenen Auffassung kann angesichts fehlender entsprechender Regelungen im RDG und mangels sonstiger Anhaltspunkte hierfür somit gerade nicht angenommen werden, dass der Landesgesetzgeber zur Vermeidung eines "rechtsfreien Raums" eine Fortgeltung der bisherigen Rechtslage (in Form der Durchführung des Verfahrens vor einer verfahrensbezogenen Schiedsstelle) bis zur Änderung der RDSchVO wollte.

    Auch die Ausführungen der Klägerin in einem Parallelverfahren (VG 25 K 218.19) zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Folgen des Wegfalls oder des fehlerhaften Zustandekommens eines "zuständigen" Entscheidungsorgans rechtfertigen keine abweichende Beurteilung.

    Im Übrigen kommt hinzu, dass die Primärkassen von vornherein die Unzuständigkeit der auf die Anträge der Klägerin gebildeten Schiedsstellen geltend gemacht und die Schiedssprüche zum Teil unter Verweis hierauf angefochten haben (vgl. das Verfahren VG 25 K 218.19).

  • BVerwG, 16.12.2009 - 6 C 40.07

    Rechtsanwalt; Anwaltsnotar; Attorney-at-Law; Solicitor; Diplomanerkennung;

    Auszug aus VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob es sich bei der Antragstellung im Verwaltungsverfahren um eine nicht nachholbare Klagevoraussetzung oder um eine bloße Sachurteilsvoraussetzung handelt, die erst im Zeitpunkt der abschließenden gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (ebenso offenlassend: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2009 - BVerwG 6 C 40/07 -, juris Rn. 24 m.w.N. zu beiden Auffassungen).

    Mangels sachlicher Zuständigkeit der Beklagten für die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche wäre die Klage im Übrigen jedenfalls unbegründet (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2009 - BVerwG 6 C 40/07 -, juris Rn. 28 ff.).

  • VG Berlin, 02.06.2021 - 25 K 5.21

    Schiedsstelle nach § 21 RettDG BE; Entgeltfestsetzung; Marktpreis

    Auszug aus VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19
    Die mit dem klägerischen Antrag im Verwaltungsverfahren befasste Beklagte war für die von der Klägerin begehrte Entgeltfestsetzung weder im Zeitpunkt der Antragstellung im August 2018 noch im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung der Schiedsstelle am 14. Dezember 2018, welcher eine materiellrechtliche Zäsur bewirkt und damit für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung maßgeblich ist (vgl. Urteil der Kammer vom 2. Juni 2021 - VG 25 K 5/21 -, juris Rn. 39, unter Bezugnahme auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2020 - L 9 KR 82/19 KL -, juris Rn. 124 m.w.N., und VG Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2008 - VG 38 A 38.08 -, juris Rn. 68), sachlich zuständig.

    Denn ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs soll aufgrund von § 21 Abs. 4 Satz 5 RDG die Schiedsstelle stets Beklagte im Verwaltungsrechtsstreit über einen Schiedsspruch sein (vgl. Abgeordnetenhaus Berlin, Drucks. 15/2074, S. 14; vgl. zum Vorstehenden bereits Urteil der Kammer vom 2. Juni 2021 - VG 25 K 5/21 -, juris Rn. 37).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 L 30.19

    Festsetzung von Entgelten für Krankentransportleistungen der Feuerwehr

    Auszug aus VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die hiergegen von der Beklagten und der Beigeladenen erhobenen Beschwerden durch Beschluss vom 6. Januar 2020 (OVG 1 L 30.19) zurückgewiesen.

    Die Schiedsstelle, die aufgrund ihrer hoheitlichen Tätigkeit in institutioneller Hinsicht zugleich den Charakter einer Behörde i.S.v. § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG Bln; die Vorschriften des VwVfG werden im Folgenden ohne die Verweisungsnorm des § 1 Abs. 1 VwVfG Bln zitiert) erhält (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2020 - OVG 1 L 30.19 -, juris Rn. 5), wird gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 RDG ständig besetzt und besteht aus einem unparteiischen vorsitzenden und einem stellvertretenden vorsitzenden Mitglied sowie aus jeweils bis zu fünf, von den Aufgabenträgern und den Kostenträgern nach Absatz 1 Satz 2 entsandten Mitgliedern.

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Auszug aus VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19
    Unter Verweis auch auf die o.g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 7/98 -, 3. Leitsatz und Rn. 33 ff., juris) entschieden, dass es der Gültigkeit eines von der Vollversammlung der Handwerkskammer gefassten Beschlusses nicht entgegensteht, dass gegen die Wahl dieses Gremiums Einspruch erhoben und hierüber gerichtlich noch nicht entschieden ist, und dies insbesondere mit der mitgliedschaftlichen Legitimierung der Organwahl begründet.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 41.13

    Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Unterrichtsstunden; Pflichtstunden;

    Auszug aus VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19
    Hat ein Land von der Ermächtigung in § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO Gebrauch gemacht, kann die Klage nicht gegen den Rechtsträger erhoben werden, obgleich dieser allein Verpflichteter des materiell-rechtlichen Anspruchs ist und daher durch das Urteil ausschließlich der Rechtsträger, nicht aber die beklagte Behörde selbst verpflichtet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 2016 - BVerwG 9 B 78.15 -, juris Rn. 8; Urteil vom 16. Juli 2015 - BVerwG 2 C 41/13 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 81.02

    Anforderungen an die Zuerkennung der Behördeneigenschaft - Grenzen für die

    Auszug aus VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19
    Im weiteren Anschluss hieran hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 16. April 2003 - BVerwG 9 B 81/02 - (juris Rn. 9) die Fortgeltung von Beschlüssen eines unwirksam gegründeten Zweckverbandes im konkreten Fall u.a. mit dem hohen Maß der Rechtsförmlichkeit des Verfahrens, insbesondere unter Berücksichtigung der Genehmigung der Verbandssatzung durch das Landratsamt begründet.
  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 78.15

    Umlage des Beitrags zur Gewässerunterhaltung durch Gemeinde auf Eigentümer;

    Auszug aus VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19
    Hat ein Land von der Ermächtigung in § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO Gebrauch gemacht, kann die Klage nicht gegen den Rechtsträger erhoben werden, obgleich dieser allein Verpflichteter des materiell-rechtlichen Anspruchs ist und daher durch das Urteil ausschließlich der Rechtsträger, nicht aber die beklagte Behörde selbst verpflichtet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 2016 - BVerwG 9 B 78.15 -, juris Rn. 8; Urteil vom 16. Juli 2015 - BVerwG 2 C 41/13 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

    Auszug aus VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19
    § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO regelt die passive Prozessführungsbefugnis der Behörde, die - anders als die in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO geregelte Passivlegitimation - eine Sachentscheidungsvoraussetzung darstellt (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 1 L 208/06 -, juris Rn. 43 m.w.N.; Brenner in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 78 Rn. 28).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VG Berlin, 25.11.2021 - 25 K 111.19
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 23. Oktober 1951 (- 2 BvG 1/51 -, juris Rn. 99) ausgeführt, dass die Handlungen (Maßnahmen, Beschlüsse usw.) eines rechtlich nicht mehr existenten Landtags, die bis zur dies feststellenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorgenommen worden seien, aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wirksam blieben.
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2020 - L 9 KR 82/19

    Krankenversicherung - Schiedsstelle nach § 130b Abs 5 SGB 5 - Ansetzung von

  • BVerwG, 07.05.2020 - 3 B 2.20

    Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Festsetzung von Entgelten für

  • VG Berlin, 10.12.2008 - 38 A 38.08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht