Rechtsprechung
VG Berlin, 27.07.2010 - 19 L 156.10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 80 Abs. 5, AufenthG § 5, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, BGB § 1592, BGB § 1684, AufenthG § 7, GG Art. 6
Vorläufiger Rechtsschutz, Sorgerecht, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, deutsches Kind, familiäre Lebensgemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 18 B 1592/05
Aufenthaltserlaubnis Vater-Kind-Beziehung deutsches Kind Kindeswohl Jugendamt …
Auszug aus VG Berlin, 27.07.2010 - 19 L 156.10
Wenn - wie hier - keine häusliche Gemeinschaft besteht, können entsprechende Anhaltspunkte für die erforderliche Erziehungsgemeinschaft zwischen einem Vater und seinem Kind etwa in intensiven Kontakten, gemeinsam verbrachten Ferien, der Übernahme eines nicht unerheblichen Anteils an der Betreuung und der Erziehung des Kindes oder in sonstigen vergleichbaren Beistandsleistungen liegen, die geeignet sind, das Fehlen eines gemeinsamen Lebensmittelpunktes weitgehend auszugleichen, wobei sich die Anforderungen an die Intensität der Kontakte nach den Besonderheiten des Einzelfalls beurteilen (OVG Nordrhein-W., Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 18 B 1592/05 - zitiert nach Juris, Rn. 5).Dem gegenüber soll die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis und die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen jedenfalls dann unbedenklich sein, wenn keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung einer Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (OVG Nordrhein-W., Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 18 B 1592/05 - zitiert nach Juris, Rn. 8).
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00
Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten …
Auszug aus VG Berlin, 27.07.2010 - 19 L 156.10
Die Ausgestaltung der Elternverantwortung wird darüber hinaus auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, zitiert nach Juris). - BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02
Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis; …
Auszug aus VG Berlin, 27.07.2010 - 19 L 156.10
Auch wenn sich hieraus allein noch keine veränderte aufenthaltsrechtliche Beurteilung ergeben mag, so ist mit Blick auf das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil auch auf seine Sicht abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung es zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 C 13.02 -, zitiert nach Juris).