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   VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23   

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VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23 (https://dejure.org/2023,29294)
VG Bremen, Entscheidung vom 25.10.2023 - 3 V 1712/23 (https://dejure.org/2023,29294)
VG Bremen, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 3 V 1712/23 (https://dejure.org/2023,29294)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremPolG § 10 Abs 1; SGB VIII § 45 Abs 1 S... atz 1; SGB VIII § 45 Abs 7 Satz 4; SGB VIII § 45a Satz 1; SGB X § 1 Abs 1 Satz 1; SGB X § 24 Abs 1; SGB X § 41 Abs 1 Nr 3; SGB X § 42 Satz 1; SGB X § 42 Satz 2
    Untersagung des weiteren Betriebs einer ohne Erlaubnis betriebenen Jugendhilfeeinrichtung - Anhörungsmangel; Betriebsuntersagungsverfügung; Einrichtung; Nesting; Systemsprenger

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 11.08.2010 - 3 B 178/10

    Widerruf der Betriebserlaubnis für ein Internat gemäß § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB 8

    Auszug aus VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23
    Die Regelung des § 45 Abs. 7 Satz 4 SGB VIII, nach der Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis keine aufschiebende Wirkung haben, ist auf die vorliegende Konstellation der Untersagung des weiteren Betriebs einer ohne Erlaubnis betriebenen Einrichtung auch nicht entsprechend anzuwenden (vgl. dazu OVG Saarland, Beschl. v. 11.08.2010 - 3 B 178/10, juris Rn. 40 ff. m.w.N.).

    Auch existiert für den vorliegenden Fall einer Betriebsuntersagung keine einschlägige landesrechtliche Spezialregelung im Sinne von § 49 SGB VIII, die die Anwendung der grundsätzlich subsidiären polizeirechtlichen Generalklausel sperren würde (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 11.08.2010 - 3 B 178/10, juris Rn. 48; Wiesner/Wapler, 6. Auflage 2022, § 45 SGB VIII, Rn. 137; Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 45 SGB VIII (Stand: 15.12.2022), Rn. 90, jeweils m.w.N.).

  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23
    (e) Es kann für das vorliegende Eilverfahren auch nicht davon ausgegangen werden, dass ein Anhörungsmangel im Hauptsacheverfahren noch geheilt werden wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2023 - 2 B 298/22, Rn. 96 m.w.N. zu § 45 Abs. 2 Nr. 3 BremVwVfG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2023 - 3 M 50/23

    Untersagung von unerlaubtem virtuellen Automatenspiel; Bekanntmachung der

    Auszug aus VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23
    Denn diese Frage wird zwischen den Beteiligten bereits seit längerer Zeit diskutiert und würde eine Untersagung wohl nur dann rechtfertigen, wenn nicht eine Erlaubnis für die Einrichtungen offensichtlich zu erteilen wäre (vgl. zu diesem Rechtsgedanken bspw. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.08.2023 - 3 M 50/23, juris Rn. 7; VG Hannover, Beschl. v. 07.08.2023 - 4 B 3754/23, juris Rn. 62, jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 24.02.2022 - 2 B 456/21

    Vorläufige Inobhutnahme; qualifizierte Inaugenscheinnahme; einstweiliger

    Auszug aus VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23
    bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Hannover, 07.08.2023 - 4 B 3754/23

    Bauordnungsrecht; Baurecht; Brandschutz; Formelle Illegalität; Kohlenmonoxid;

    Auszug aus VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23
    Denn diese Frage wird zwischen den Beteiligten bereits seit längerer Zeit diskutiert und würde eine Untersagung wohl nur dann rechtfertigen, wenn nicht eine Erlaubnis für die Einrichtungen offensichtlich zu erteilen wäre (vgl. zu diesem Rechtsgedanken bspw. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.08.2023 - 3 M 50/23, juris Rn. 7; VG Hannover, Beschl. v. 07.08.2023 - 4 B 3754/23, juris Rn. 62, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23
    Allerdings setzt die Heilung eines Anhörungsmangels während des Gerichtsverfahrens ein "mehr oder minder förmliches Verwaltungsverfahren" voraus, in dem regelmäßig die beklagte Behörde dem Beteiligten in einem gesonderten Anhörungsschreiben alle Haupttatsachen mitzuteilen hat, auf die sie die belastende Entscheidung stützen will, ihm dabei eine angemessene Frist zur Äußerung setzt und schließlich dessen Vorbringen zur Kenntnis nimmt und sich abschließend zum Ergebnis der Überprüfung äußert (vgl. BSG, Urt. v. 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R, juris Rn. 14 ff.; Schütze, 9. Aufl. 2020, SGB X § 41 Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R

    Aufhebung der Vergabe von Haushaltsmitteln aufgrund Richtlinien

    Auszug aus VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23
    Für die Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X genügt jedoch, dass die Aufgabe der Behörde mittelbar durch das SGB zugewiesen oder übertragen wird (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R, juris Orientierungssatz 2 und Rn. 19 f.; Palsherm in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. Stand: 07.09.2020, § 1 SGB X, Rn. 21, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

    Auszug aus VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23
    Bei der Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Exekutive Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 29.05.2015 - 2 BvR 869/15, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 24.09.2020 - 2 B 187/20

    Anordnung der Herausgabe dienstlicher Arbeitsmittel einer Beamtin; Sofortvollzug;

    Auszug aus VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23
    Die Begründung soll den Adressaten über die leitenden Erwägungen in Kenntnis setzen und das gerichtliche Vorgehen gegen die Anordnung selbst erleichtern (vgl. bspw. OVG Bremen, Beschl. v. 24.09.2020 - 2 B 187/20, juris Rn. 15).
  • VG Gelsenkirchen, 30.11.2020 - 19 K 5423/19

    Auswahlentscheidung; Anhörung; Anhörungsmangel; Akteneinsicht; Heilung;

    Auszug aus VG Bremen, 25.10.2023 - 3 V 1712/23
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob auch die von der Antragsgegnerin mit der Begründung, es gebe keinen Verwaltungsvorgang, abgelehnten Akteneinsichtsgesuche der Antragstellerin aus März und Mai 2023 einen weiteren Anhörungsmangel begründen (vgl. zum Zusammenhang von Anhörungs- und Akteneinsichtsrecht, VG Gelsenkirchen, Urt. v. 30.11.2020 - 19 K 5423/19, juris Rn. 21).
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