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   VG Cottbus, 07.06.2018 - 3 L 733/17   

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https://dejure.org/2018,15357
VG Cottbus, 07.06.2018 - 3 L 733/17 (https://dejure.org/2018,15357)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07.06.2018 - 3 L 733/17 (https://dejure.org/2018,15357)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 3 L 733/17 (https://dejure.org/2018,15357)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03

    Ärzte im Praktikum, Stellen für - bei Berechnung der Ausgleichsabgabe nach dem

    Auszug aus VG Cottbus, 07.06.2018 - 3 L 733/17
    Bei dem Feststellungsbescheid handelt es sich ohne Zweifel um einen Verwaltungsakt, für den die Regelungen über das Verfahren nach SGB X gelten (vgl. Knittel, a.a.O., Rn. 52 zu § 77; auch: BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 5 C 70/03 -zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 13.02.2023 - 8 K 3047/17

    Schwerbehindertenrecht, hier: Erhebung einer Ausgleichsabgabe

    Ihren zeitgleich gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Verwaltungsgericht Cottbus mit Beschluss vom 7. Juni 2018 - VG 3 L 733/17 - abgelehnt.

    Er ist der Auffassung, dass vorliegend eine 30jährige Verjährungsfrist gelte, wofür er auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Cottbus (VG 3 L 733/17) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG 6 S 34.18) im zugehörigen Eilrechtsschutzverfahren Bezug nimmt.

    Maßgebliche Rechtsgrundlage insoweit ist § 52 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X), der der vor seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2002 geltenden Rechtslage entspricht (vgl. hierzu ausführlich bereits Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 7. Juni 2018 - VG 3 L 733/17 --, S. 4 EA).

    Als solcher hat er auch verjährungshemmende Wirkung (vgl. zum Ganzen ebenso bereits: Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 7. Juni 2018 - VG 3 L 733/17 --, S. 3 f. EA; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2018 - OVG 6 S 34.18 -, S. 2 f. EA).

    Wie bereits das Verwaltungsgericht Cottbus in seinem Beschluss vom 7. Juni 2018 ausgeführt hat, galt im Zeitpunkt des Erlasses der hier verfahrensgegenständlichen Feststellungsbescheide auch das Schwerbehindertengesetz als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches (Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 7. Juni 2018 - VG 3 L 733/17 --, S. 3 EA).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Februar 1974 - III C 115.71 -, juris Rn. 18; und Beschluss vom 13. Juni 2022 - 8 B 52/21 -, juris Rn. 7; Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 7. Juni 2018 - VG 3 L 733/17 --, S. 4 f. EA).

    Jedoch genügt allein ein längeres Zuwarten des Berechtigten nicht, um eine Verwirkung zu begründen (vgl. so bereits Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 7. Juni 2018 - VG 3 L 733/17 --, S. 5 EA; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2018 - OVG 6 S 34.18 -, S. 3 f. EA).

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