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   VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13   

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VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13 (https://dejure.org/2014,21821)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2014 - 1 K 6528/13 (https://dejure.org/2014,21821)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - 1 K 6528/13 (https://dejure.org/2014,21821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pflegeeltern Sollvorschrift, Abweichen im Einzelfall Beförderungspflicht Transportkosten Pflegegeld Kfz-Mitbenutzung Nachrang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pflegeeltern; Sollvorschrift, Abweichen im Einzelfall; Beförderungspflicht; Transportkosten; Pflegegeld; Kfz-Mitbenutzung; Nachrang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für die Beförderung eines Schülers zu einer Förderschule

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Kosten für die Beförderung eines Schülers zu einer Förderschule

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Düsseldorf, 01.10.2013 - 20 L 1542/13

    Anspruch eines förderungsbedürftigen Schülers auf Bewilligung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13
    Mit Beschluss vom 1. Oktober 2013 (20 L 1542/13) wurde der Beklagte vorläufig bis zur Entscheidung im Klageverfahren zur Tragung der für den Transport des Klägers zur Schule tatsächlich entstehenden Taxi-/Mietwagenkosten verpflichtet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens 20 L 1542/13) sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten ergänzend Bezug genommen.

    Selbst wenn im Einzelfall eine - sorgerechtlich abgeleitete - Beförderungspflicht von "Pflegepersonen" (oder Vormündern) besteht, wobei die Pflicht, dafür "Sorge zu tragen", dass das Kind seine Schule besucht und es dorthin sicher und zuverlässig gelangt, nicht - wie offenbar der Beklagte kurzerhand ohne tiefer gehende Problematisierung meint ("im weitesten Sinne") - notwendigerweise bedeuten muss, das Kind auch selbst zu befördern, sondern u.U. auch ausreichen könnte, durch entsprechende Vorkehrungen (z.B. den Einsatz von "Dritten") dafür "zu sorgen" und zu überwachen, dass die Umsetzung gewährleistet ist, so beinhaltet diese Pflicht - wie bereits in dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss vom 1. Oktober 2013 (20 L 1542/13) ausgeführt wurde - jedenfalls nicht eine - vermögensrechtliche Folgen zeitigende - Pflicht der Pflegeperson oder des Vormunds, das Pflegekind - d.h. hier den Kläger - in einem ihm (eventuell) zur Verfügung stehenden Kraftfahrzeug (Pkw/Wohnmobil) - ganz oder teilweise - unentgeltlich zur Schule zu fahren; denn weder Pflegeperson noch Vormund sind dem betroffenen Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.

    Die für ihn an die Pflegemutter gezahlten jugendhilferechtlichen Leistungen nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) beinhalten - wie bereits im Beschluss vom 1. Oktober 2013 (20 L 1542/13) mit großer Klarheit ausgeführt wurde, und dies war konstitutiv für den Tenor jenes Beschlusses - nicht die Kosten für den täglichen Transport mit einem Privatfahrzeug zur Schule über eine Entfernung von über 6 Kilometern, da sie deutlich höher liegen als die vom Beklagten zugesagten 0, 13 Euro je Kilometer Wegstrecke.

  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 ZB 12.2766

    Beendigung eines Pflegeverhältnisses

    Auszug aus VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13
    vgl. dazu nur VGH München, Beschluss vom 20. Januar 2014 (12 ZB 12.2766), NJW 2014, 715, Juris Rdnr. 18 m.w.N. (auch zur regelmäßig privatrechtlichen Ausgestaltung der Beziehung zwischen Pflegefamilie und Jugendamt, sog. jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis).

    vgl. dazu insbesondere BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1988 (1 BvR 818/88), BVerfGE 79, 51, Juris Rdnr. 28, 30; VGH München, Beschluss vom 20. Januar 2014, a.a.O., Rdnr. 20 m.w.N.

    vgl. im Übrigen dazu, dass "reine" Pflegeeltern (d.h. solche, die nicht auch als Vormund bestellt sind), grundsätzlich nicht zur Antragstellung für jugendhilferechtliche Leistungen befugt sind, etwa VGH München, Beschlüsse vom 20. Januar 2014 (12 ZB 12.2766), NJW 2014, 715, Juris Rdnr. 18, und vom 23. April 2014 (12 ZB 13.2586), Juris Rdnr. 9 m.w.N.: " ... handelt es sich bei dem Pflegegeld nach § 39 SGB VIII ... um einen Annex-Anspruch zu dem in § 27 Abs. 1 SGB VIII geregelten Anspruch auf Hilfe zur Erziehung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - 19 A 2004/10

    Wegstreckenentschädigung i.H.d. tatsächlich entstehenden Beförderungskosten mit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13
    - Allgemein zur Bedeutung norminterpretierender Verwaltungsvorschriften OVG NRW, Beschluss vom 30. September 2011 (19 A 2004/10), Juris Rdnr. 3-4 m.w.N.

    Ein besonders begründeter Ausnahmefall i.S.v. § 16 Abs. 2, 2. Halbsatz SchfkVO - vgl. dazu näher (mit Fallgruppen) OVG NRW, Urteile vom 26. September 1984 (8 A 2390/83), n.v., und vom 30. Januar 1997 (19 A 4243/95) sowie Beschluss vom 30. September 2011 (19 A 2004/10); VG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2010 (12 K 4571/10), jeweils veröffentlicht in Juris - ist hier gegeben, weil der regelmäßige Schulbesuch des Klägers ohne die Übernahme von Taxi-/Mietwagenkosten durch den Beklagten - wie dargelegt - mangels eines zahlungsverpflichteten/-bereiten Kostenträgers nicht möglich wäre.

  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13
    Nachrang gegenüber den von der Schule zu erbringenden Leistungen (konkret: kein Anspruch auf Stellung eines Integrationshelfers durch das Jugendamt im Hinblick auf die - vorrangige - Aufgabe der Schulaufsicht und des Schulträgers, eine der Schulpflicht des Kindes entsprechende angemessene Beschulung [entweder durch die Wahl einer geeigneten Schule oder durch eine in pädagogischer Hinsicht angemessene personelle und bauliche Ausstattung der zugewiesenen Schule] zu gewährleisten); ferner etwa OVG NRW, Beschluss vom 16. Mai 2008 (12 B 547/08), Juris (betr. schulische Förderangebote ggü. Jugendhilfe) sowie BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2012 (5 C 3.11), BVerwGE 142, 18, Juris Rdnr. 26 ff. (betr. sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe ggü. Jugendhilfe) und vom 23. Januar 2014 (5 C 8.13), Juris (betr. sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe ggü. BAföG-Leistungen), jeweils m.w.N., weshalb in der Praxis auch nicht selten - wie dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt ist - seitens des Jugendamtes im Falle der Gewährung entsprechender Leistungen Ersatzansprüche nach § 104 SGB X gegen die für Schülerfahrkosten zuständige Stelle geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 3.11

    Bedarf; erzieherischer Bedarf; behinderungsbedingter Bedarf; Behinderung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13
    Nachrang gegenüber den von der Schule zu erbringenden Leistungen (konkret: kein Anspruch auf Stellung eines Integrationshelfers durch das Jugendamt im Hinblick auf die - vorrangige - Aufgabe der Schulaufsicht und des Schulträgers, eine der Schulpflicht des Kindes entsprechende angemessene Beschulung [entweder durch die Wahl einer geeigneten Schule oder durch eine in pädagogischer Hinsicht angemessene personelle und bauliche Ausstattung der zugewiesenen Schule] zu gewährleisten); ferner etwa OVG NRW, Beschluss vom 16. Mai 2008 (12 B 547/08), Juris (betr. schulische Förderangebote ggü. Jugendhilfe) sowie BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2012 (5 C 3.11), BVerwGE 142, 18, Juris Rdnr. 26 ff. (betr. sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe ggü. Jugendhilfe) und vom 23. Januar 2014 (5 C 8.13), Juris (betr. sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe ggü. BAföG-Leistungen), jeweils m.w.N., weshalb in der Praxis auch nicht selten - wie dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt ist - seitens des Jugendamtes im Falle der Gewährung entsprechender Leistungen Ersatzansprüche nach § 104 SGB X gegen die für Schülerfahrkosten zuständige Stelle geltend gemacht werden.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2014 - 19 K 469/14

    Keine Integrationshelfer durch das Jugendamt, wenn staatliche Schulaufsicht ein

    Auszug aus VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13
    Letztlich kommt es auf die Frage, ob ein Anspruch auf jugendhilferechtliche Leistungen hinsichtlich der über den allgemeinen schülerfahrkostenrechtliche Wegstreckenentschädigung von 0, 13 Euro/Kilometer hinausgehenden vollen Transportkosten tatsächlich besteht, im vorliegenden Verfahren aber nicht an, da die in Betracht kommenden jugendhilferechtlichen Leistungen gemäß § 10 Abs. 1 SGB VIII nachrangig sind, vgl. zum Grundsatz des Nachrangs jugendhilferechtlicher Leistungen eingehend jüngst VG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2014 (19 K 469/14), S. 11 ff. m.w.N., betr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 19 A 4243/95
    Auszug aus VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13
    Ein besonders begründeter Ausnahmefall i.S.v. § 16 Abs. 2, 2. Halbsatz SchfkVO - vgl. dazu näher (mit Fallgruppen) OVG NRW, Urteile vom 26. September 1984 (8 A 2390/83), n.v., und vom 30. Januar 1997 (19 A 4243/95) sowie Beschluss vom 30. September 2011 (19 A 2004/10); VG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2010 (12 K 4571/10), jeweils veröffentlicht in Juris - ist hier gegeben, weil der regelmäßige Schulbesuch des Klägers ohne die Übernahme von Taxi-/Mietwagenkosten durch den Beklagten - wie dargelegt - mangels eines zahlungsverpflichteten/-bereiten Kostenträgers nicht möglich wäre.
  • VG Düsseldorf, 02.12.2010 - 12 K 4571/10

    Klage auf Erstattung von Schülerfahrtkosten wegen Taxifahrten abgewiesen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13
    Ein besonders begründeter Ausnahmefall i.S.v. § 16 Abs. 2, 2. Halbsatz SchfkVO - vgl. dazu näher (mit Fallgruppen) OVG NRW, Urteile vom 26. September 1984 (8 A 2390/83), n.v., und vom 30. Januar 1997 (19 A 4243/95) sowie Beschluss vom 30. September 2011 (19 A 2004/10); VG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2010 (12 K 4571/10), jeweils veröffentlicht in Juris - ist hier gegeben, weil der regelmäßige Schulbesuch des Klägers ohne die Übernahme von Taxi-/Mietwagenkosten durch den Beklagten - wie dargelegt - mangels eines zahlungsverpflichteten/-bereiten Kostenträgers nicht möglich wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2008 - 12 B 547/08

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beschulung in einer privaten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13
    Nachrang gegenüber den von der Schule zu erbringenden Leistungen (konkret: kein Anspruch auf Stellung eines Integrationshelfers durch das Jugendamt im Hinblick auf die - vorrangige - Aufgabe der Schulaufsicht und des Schulträgers, eine der Schulpflicht des Kindes entsprechende angemessene Beschulung [entweder durch die Wahl einer geeigneten Schule oder durch eine in pädagogischer Hinsicht angemessene personelle und bauliche Ausstattung der zugewiesenen Schule] zu gewährleisten); ferner etwa OVG NRW, Beschluss vom 16. Mai 2008 (12 B 547/08), Juris (betr. schulische Förderangebote ggü. Jugendhilfe) sowie BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2012 (5 C 3.11), BVerwGE 142, 18, Juris Rdnr. 26 ff. (betr. sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe ggü. Jugendhilfe) und vom 23. Januar 2014 (5 C 8.13), Juris (betr. sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe ggü. BAföG-Leistungen), jeweils m.w.N., weshalb in der Praxis auch nicht selten - wie dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt ist - seitens des Jugendamtes im Falle der Gewährung entsprechender Leistungen Ersatzansprüche nach § 104 SGB X gegen die für Schülerfahrkosten zuständige Stelle geltend gemacht werden.
  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 12 ZB 13.2586

    Beendigung eines Pflegeverhältnisses

    Auszug aus VG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 6528/13
    vgl. im Übrigen dazu, dass "reine" Pflegeeltern (d.h. solche, die nicht auch als Vormund bestellt sind), grundsätzlich nicht zur Antragstellung für jugendhilferechtliche Leistungen befugt sind, etwa VGH München, Beschlüsse vom 20. Januar 2014 (12 ZB 12.2766), NJW 2014, 715, Juris Rdnr. 18, und vom 23. April 2014 (12 ZB 13.2586), Juris Rdnr. 9 m.w.N.: " ... handelt es sich bei dem Pflegegeld nach § 39 SGB VIII ... um einen Annex-Anspruch zu dem in § 27 Abs. 1 SGB VIII geregelten Anspruch auf Hilfe zur Erziehung.
  • VG Schleswig, 05.04.2004 - 15 A 42/03
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • VG Düsseldorf, 03.07.2013 - 20 L 1186/13

    Anspruch eines Schülers auf Erteilung einer Ausnahme von der Beförderung mit dem

  • VG Aachen, 09.11.2015 - 9 L 913/15

    Prozessfähigkeit; Rechtsschutzinteresse; Unterhaltspflicht;

    vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juni 2014 - 1 K 6528/13 -, juris.
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