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   VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19   

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https://dejure.org/2020,8873
VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19 (https://dejure.org/2020,8873)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2020 - 20 K 3926/19 (https://dejure.org/2020,8873)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2020 - 20 K 3926/19 (https://dejure.org/2020,8873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wahlplakat "Migration tötet" als Volksverhetzung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entfernung von Wahlwerbeplakaten der NPD war rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
    Maßgeblich hierfür ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

    Ein Angriff auf die Menschenwürde setzt voraus, dass den angegriffenen Personen ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten abgesprochen wird und sie als minderwertige Wesen behandelt werden, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - und vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, zitiert nach juris.

    Die Rechtsprechung hat einen Angriff auf die Menschenwürde in diesem Sinne für ein Wahlplakat der NPD bejaht, auf dem über dem Text "Polen-Invasion stoppen" zwei Krähenvögel abgebildet waren, die mit ihren Schnäbeln nach Geldscheinen greifen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. September 2009 - 3 M 155/09 - sowie diesem folgend: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - zitiert nach juris.

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
    Es kann genügen, dass sich eine mit der jeweiligen Äußerung verbundene verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04 - und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, zitiert nach juris.

    Denn die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04 -, zitiert nach juris.

  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind bei der Deutung von Äußerungen neben dem Wortlaut und dem sprachlichen Kontext auch die äußeren Begleitumstände zu beachten, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, Rn. 32; so auch: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 RVs 1/20 - juris.

    Mehrdeutige Aussagen können nur dann unter den Straftatbestand der Volksverhetzung subsumiert werden, wenn strafrechtlich nicht relevante Auslegungsvarianten, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - und vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

  • BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19

    Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
    Mehrdeutige Aussagen können nur dann unter den Straftatbestand der Volksverhetzung subsumiert werden, wenn strafrechtlich nicht relevante Auslegungsvarianten, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - und vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

    Zwar vermag der Slogan "Migration tötet" allein dem unbefangenen Betrachter nicht den Eindruck zu vermitteln, sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer oder Migranten seien als potentielle Straftäter von Tötungsdelikten anzusehen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - zitiert nach juris.

  • VGH Bayern, 24.05.2019 - 10 CE 19.1032

    Erfolglose Beschwerde gegen Entfernung von Wahlplakaten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
    Da das streitige Wahlplakat weitere Elemente aufweist, welche die verächtlich machende Wirkung der Formulierung "Migration tötet" verschärfen, und ihm im Gegenzug Passagen fehlen, die nach den zitierten Entscheidungen zumindest den Vorwurf der evidenten, gewichtigen Volksverhetzung entfallen lassen (Fokussierung auf Deutsche als vermeintliche Opfer), folgt daraus erst recht die Einordnung des Wahlwerbeplakates als Volksverhetzung, vgl. für die Parole "Multikulti tötet": Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 10 CE 19.1032 - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 3 B 136/19 - zitiert nach juris.

    Die abweichende Bewertung des Wahlplakates durch Entscheidungen einzelner Strafgerichte, vgl. Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Beschluss vom 13. August 2019 - 2 Ds 12 Js 22133/19 -, nachgehend: Landgericht München II, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 Qs 23/19 -, oder der Staatsanwaltschaften binden die Kammer nicht, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 10 CE 19.1032 - zitiert nach juris.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
    Verboten hat das Bundesverfassungsgericht die NPD trotz dieses Umstandes nicht, weil es der Auffassung war, dass es an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht fehlt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, zitiert nach juris.

    Folge dieses Konzepts sind menschenverachtende rassistische Positionierungen der NPD gegenüber gesellschaftlichen Gruppen, zu denen auch die Ausländer gehören, vgl. Bundesverfassungsgericht, NPD-Verbotsverfahren, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, Leitsatz 9 a) sowie Rdn. 636 ff.

  • OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17

    Keine Volksverhetzung durch Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" mit gleichzeitigem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
    Maßgeblich hierfür ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

    Mehrdeutige Aussagen können nur dann unter den Straftatbestand der Volksverhetzung subsumiert werden, wenn strafrechtlich nicht relevante Auslegungsvarianten, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - und vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

  • OVG Thüringen, 22.10.2019 - 3 EO 715/19

    Ordnungsbehördliche Beseitigungsanordnung für NPD-Wahlplakat wegen Erfüllung des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
    Dies rechtfertigt ein ordnungsbehördliches Einschreiten, vgl. wie hier: VG Dresden, Beschluss vom 20. Mai 2019 - 6 L 385/19 - nachgehend: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 3 B 155/19 - a.A.: Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 3 EO 715/19 - VG Gießen, Urteil vom 9. August 2019 - 4 K 2279/19.GI - zitiert nach juris.

    Ein solches Verständnis lässt sich aus dem Plakat nicht ableiten, a.A.: Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 3 EO 715/19 -, zitiert nach juris; Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 18. März 2020 - 5 A 196/19 -.

  • VG Gießen, 09.08.2019 - 4 K 2279/19

    NPD-Plakate in Ranstadt zu Unrecht abgehängt

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
    Ob darüber hinaus ein Rehabilitationsinteresse besteht, weil die in der Ordnungsverfügung getroffene Aussage, dem Wahlplakat komme volksverhetzende Wirkung zu, geeignet ist, das Ansehen der Klägerin in der Öffentlichkeit herabzusetzen, so: VG Gießen, Urteil vom 9. August 2019 - 4 K 2279/19.GI -, zitiert nach juris, kann dahinstehen.

    Dies rechtfertigt ein ordnungsbehördliches Einschreiten, vgl. wie hier: VG Dresden, Beschluss vom 20. Mai 2019 - 6 L 385/19 - nachgehend: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 3 B 155/19 - a.A.: Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 3 EO 715/19 - VG Gießen, Urteil vom 9. August 2019 - 4 K 2279/19.GI - zitiert nach juris.

  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
    Die wirksame Gründung der Kreisverbände der NPD ist höchstrichterlich bestätigt, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. November 2018 - 6 C 2/17 -, zitiert nach juris.

    Solange die Partei nicht verboten ist, bleibt es bei dem Grundsatz, dass die NPD ihre Rechte im politischen Meinungskampf ebenso gerichtlich verfolgen kann, wie andere Parteien auch, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. November 2018 - 6 C 2/17 -, zitiert nach juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11

    Zulässigkeit der Benutzung der Parole "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" und von

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

  • OLG Hamm, 28.01.2020 - 3 RVs 1/20

    Verwendung des Begriffs "frecher Jude" als strafbare Volksverhetzung

  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05

    Störung des öffentlichen Friedens nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch ins Internet

  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

  • BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots

  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

  • BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2019 - 2 B 10639/19

    NPD-Nazipropaganda in einem Wahlwerbespot; Schutzzone; Volksverhetzung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09

    Verbot eines NPD-Wahlkampfplakats mit polenfeindlichem Inhalt

  • OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 136/19

    Wahlplakate; Volksverhetzung; Menschenwürde; Volksverräter; Migration;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01

    Verbot des Einmarsches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2019 - 5 B 543/19

    Anspruch der NPD auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots im Hörfunkprogramm;

  • VGH Hessen, 08.05.2019 - 8 B 961/19

    Wahlwerbesendung der NPD

  • VG Mainz, 26.04.2019 - 4 L 437/19

    Wahlwerbung im Fernsehen; NPD; Volksverhetzung: Messermänner

  • OVG Sachsen, 15.05.2019 - 5 B 140/19

    NPD-Europawahlkampf: Werbung durch Gerichtsverfahren

  • VG Hamburg, 09.05.2019 - 17 E 2213/19

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Ausstrahlung eines Wahlwerbespots zur

  • LG München II, 19.09.2019 - 1 Qs 23/19
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2015 - 5 B 908/15

    "Kuttenverbot" auf der Cranger Kirmes bestätigt

  • VG Düsseldorf, 21.05.2019 - 20 L 1449/19

    NPD muss Wahlwerbeplakate in Mönchengladbach entfernen

  • OVG Sachsen, 23.05.2019 - 3 B 155/19

    Abhängung von Wahlplakaten; Migration; Volksverhetzung; böswilliges

  • VG Dresden, 20.05.2019 - 6 L 385/19
  • VG Düsseldorf, 21.05.2019 - 20 L 1449/19

    NPD muss Wahlwerbeplakate in Mönchengladbach entfernen

    Der am 17. Mai 2019 bei dem Verwaltungsgericht eingegangene Antrag der Antragstellerin, der darauf gerichtet ist, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage 20 K 3926/19 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 16. Mai 2019 hinsichtlich Ziffer 1. wiederherzustellen und hinsichtlich Ziffer 2. anzuordnen, hat keinen Erfolg.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 6295/19
    Auch aus der Gesamtschau mit den sonstigen auf dem Wahlplakat befindlichen Äußerungen bzw. Grafiken ("Wählt Deutsch" bzw. roter Handabdruck auf gräulicher Betonwand) ergibt sich kein zweifelsfrei eindeutiger Sinngehalt, insoweit unterscheidet sich der hiesige Fall von dem dem Verfahren der Kammer 20 K 3926/19, Urteil vom 29. April 2020 zugrunde liegenden Wahlplakat.
  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2020 - 16 K 3211/19

    NPD Plakat Werbeträger "Migration tötet" Volksverhetzung Kontext Begleitumstände

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - VG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2020 - 20 K 3926/19 -, juris.
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