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   VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23   

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VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23 (https://dejure.org/2023,14620)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10.05.2023 - 3 L 25/23 (https://dejure.org/2023,14620)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 3 L 25/23 (https://dejure.org/2023,14620)
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  • VG Berlin, 06.10.2021 - 29 K 184.20
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23
    (1) Insoweit war davon auszugehen, dass die Rechtsgrundlage für eine solche Aufenthaltserlaubnis sich nicht aus § 19e AufenthG ergibt, da es sich bei dem Bundesfreiwilligendienst nicht um einen "europäischen Freiwilligendienst" im Sinne dieser Vorschrift handelt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 29 K 184/20 V -, juris Rn. 18 m.w.N.).

    (2) Als Rechtsgrundlage für die begehrte Aufenthaltserlaubnis kommt vielmehr nur § 19c Abs. 1 AufenthG in Betracht (vgl. hierzu ebenfalls: VG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 2021, a.a.O., juris Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17

    Erteilung eines Visums zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland, der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gehört zu den durch § 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG geschützten Interessen auch das im Aufenthaltsrecht niedergelegte öffentliche Interesse an einer geregelten Zuwanderung; es steht demnach der Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen vorübergehenden Aufenthalt entgegen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller bereit ist, nach dem Ablauf des beantragten befristeten Aufenthaltes wieder in den Heimatstaat zurückzukehren (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 -, juris Rn. 21; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92-, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07

    Versagung eines Schengenvisums

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23
    Vielmehr ist erforderlich, dass die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ein solches Gewicht erreicht haben, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs des Ausländers im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (vgl. neben den vorgenannten Entscheidungen auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rn. 4 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gehört zu den durch § 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG geschützten Interessen auch das im Aufenthaltsrecht niedergelegte öffentliche Interesse an einer geregelten Zuwanderung; es steht demnach der Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen vorübergehenden Aufenthalt entgegen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller bereit ist, nach dem Ablauf des beantragten befristeten Aufenthaltes wieder in den Heimatstaat zurückzukehren (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 -, juris Rn. 21; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92-, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1995 - 17 A 3538/92

    Visum; Gefährdung der Interessen der BRD; Rückkehr; Zweckfremde Nutzung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gehört zu den durch § 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG geschützten Interessen auch das im Aufenthaltsrecht niedergelegte öffentliche Interesse an einer geregelten Zuwanderung; es steht demnach der Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen vorübergehenden Aufenthalt entgegen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller bereit ist, nach dem Ablauf des beantragten befristeten Aufenthaltes wieder in den Heimatstaat zurückzukehren (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 -, juris Rn. 21; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92-, juris Rn. 6 ff.).
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