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   VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14   

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https://dejure.org/2021,34189
VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14 (https://dejure.org/2021,34189)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.08.2021 - 6 K 637/14 (https://dejure.org/2021,34189)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. August 2021 - 6 K 637/14 (https://dejure.org/2021,34189)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
    Schließlich kann das Erstattungsbegehren des Klägers gegenüber dem hier verklagten Elternteil des weiter betreuten Kindes auch nicht auf den nicht kodifizierten allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gestützt werden, bei dem es sich - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist - um ein aus Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts handelt, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind (vgl. etwa § 12 des Bundesbesoldungsgesetzes), denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 [88], vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - BVerwGE 87, 169 [172], vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 56.93 - BVerwGE 100, 56 [59] und vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 - BVerwGE 112, 351 [353 f.]).

    Danach sind Leistungen ohne Rechtsgrund und sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 - BVerwGE 112, 351 [353 f.].

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Vorschriften der §§ 86c, 89c SGB VIII auch für die Kindertagesbetreuung gelten (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57/01 - BVerwGE 117, 184 [186 ff.], Rdnrn. 12 bis 17).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
    Schließlich kann das Erstattungsbegehren des Klägers gegenüber dem hier verklagten Elternteil des weiter betreuten Kindes auch nicht auf den nicht kodifizierten allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gestützt werden, bei dem es sich - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist - um ein aus Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts handelt, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind (vgl. etwa § 12 des Bundesbesoldungsgesetzes), denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 [88], vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - BVerwGE 87, 169 [172], vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 56.93 - BVerwGE 100, 56 [59] und vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 - BVerwGE 112, 351 [353 f.]).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
    Denn der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch hat die Funktion, eine dem materiellen Recht nicht entsprechende Vermögensverschiebung zu korrigieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 25/07 -, BVerwGE 131, 153 [155], Rdnr. 13).
  • VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 54/01

    Überbürdung der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
    Vielmehr sind nach dem Artikel 7 Abs. 4 Satz 1 des Staatsvertrages die nach dem Absatz 1 dieser Vorschrift zu entrichtenden Ausgleichszahlungen für die Betreuung von der zuständigen (brandenburgischen) Gemeinde oder dem Amt zu zahlen (vgl. jedoch zur Landesverfassungwidrigkeit der Übertragung der Aufgabe der Kindertagesbetreuung von den Landkreisen auf kreisangehörige Gemeinden: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. März 2003 - 54/01 - LKV 2003, 372), wobei die Höhe der Ausgleichszahlung für Kinder, die einen Anspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung in Brandenburg haben und eine Betreuung im Land Berlin erhalten, nach dem Absatz 2 dieser Vorschrift der jeweils garantierten Erstattungsquote für Berliner Einrichtungen der Tagesbetreuung im Bereich der Träger der freien Jugendhilfe zuzüglich der Quote der Elternbeiträge entspricht.
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93

    Erstattungsanspruch - Auftragsverwaltung - Öffentlichrechtlicher

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
    Schließlich kann das Erstattungsbegehren des Klägers gegenüber dem hier verklagten Elternteil des weiter betreuten Kindes auch nicht auf den nicht kodifizierten allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gestützt werden, bei dem es sich - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist - um ein aus Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts handelt, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind (vgl. etwa § 12 des Bundesbesoldungsgesetzes), denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 [88], vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - BVerwGE 87, 169 [172], vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 56.93 - BVerwGE 100, 56 [59] und vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 - BVerwGE 112, 351 [353 f.]).
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
    Der Anspruch ist gegeben, "wenn die Gerechtigkeit einen Ausgleich der mit der Rechtslage nicht mehr übereinstimmenden Vermögenslage erfordert" (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1975 - BVerwG VI C 163.73 - BVerwGE 48, 279 [286] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90

    Recht zur Benutzung von Sewasserstraßen - Brodersbyer Noors

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
    Schließlich kann das Erstattungsbegehren des Klägers gegenüber dem hier verklagten Elternteil des weiter betreuten Kindes auch nicht auf den nicht kodifizierten allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gestützt werden, bei dem es sich - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist - um ein aus Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts handelt, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind (vgl. etwa § 12 des Bundesbesoldungsgesetzes), denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 [88], vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - BVerwGE 87, 169 [172], vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 56.93 - BVerwGE 100, 56 [59] und vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 - BVerwGE 112, 351 [353 f.]).
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