Rechtsprechung
VG Freiburg, 09.05.2018 - 6 K 2172/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Beachtung von Pfändungsschutzvorschriften bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckung wegen Rundfunkbeiträgen; Pfändung und Überweisung eines Kontos; Pfändungsschutzkonto; Vollzugsfolgenbeseitigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 09.05.2018 - 6 K 2172/18
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2018 - 2 S 1254/18
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 1 S 2547/16
Änderung des unpfändbaren Betrages bei Rentenpfändung im öffentlichen Recht
Auszug aus VG Freiburg, 09.05.2018 - 6 K 2172/18
Dies gilt in Fällen, in denen Vollstreckungsschutz nur auf Antrag des Vollstreckungsschuldners gewährt wird, jedenfalls dann, wenn die an sich auf Antrag geltend zu machenden Voraussetzungen für die Vollstreckungsbehörde bereits offenkundig sind (vgl. zu § 850f Abs. 1 ZPO: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.01.2017 - 1 S 2547/16 -, Rn. 10, juris;… vgl. zu 850k ZPO: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2017 - 2 S 894/17 -, Rn. 11, juris).Die Verfügung des Antragsgegners erfüllt damit noch nicht einmal die Voraussetzungen einer (sog.) Blankettverfügung, die zumindest erforderlich gewesen wäre, wenn der Drittschuldner den pfändbaren Betrag selbst berechnen soll (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.01.2017, a.a.O., Rn. 11).
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 2 S 894/17
Beitreibung kommunalabgabenrechtlicher Ansprüche; Pfändungsschutz; vorläufiger …
Auszug aus VG Freiburg, 09.05.2018 - 6 K 2172/18
Dies gilt in Fällen, in denen Vollstreckungsschutz nur auf Antrag des Vollstreckungsschuldners gewährt wird, jedenfalls dann, wenn die an sich auf Antrag geltend zu machenden Voraussetzungen für die Vollstreckungsbehörde bereits offenkundig sind (…vgl. zu § 850f Abs. 1 ZPO: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.01.2017 - 1 S 2547/16 -, Rn. 10, juris; vgl. zu 850k ZPO: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2017 - 2 S 894/17 -, Rn. 11, juris). - OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
Wirksamkeit einer Pfändung durch einen sog. Blankettbeschluss; Anforderungen an …
Auszug aus VG Freiburg, 09.05.2018 - 6 K 2172/18
Anderenfalls käme es zu dem mit dem Wesen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als staatlicher Hoheitsakt nicht zu vereinbarenden Ergebnis, dass die Ermittlung des normativen Inhalts eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem jeweiligen Drittschuldner obliegt (OVG Lüneburg, Urt. v. 25.09.2008 - 8 LC 90/07 -, Rn. 50, juris). - VG Hamburg, 01.03.2018 - 19 E 9236/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkgebühren
Auszug aus VG Freiburg, 09.05.2018 - 6 K 2172/18
Diese Vollstreckungsmaßnahme stellt eine besonders intensive Form der "Anforderung" im Sinne des Gesetzes dar (VG Hamburg, Beschl. v. 01.03.2018 - 19 E 9236/17 -, Rn. 9, juris;… Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 80, Rn. 145).
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2018 - 2 S 1254/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Kontopfändung durch Pfändungs- und …
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 9. Mai 2018 - 6 K 2172/18 - geändert und der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs vom 04.01.2018 gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners vom 27.06.2017 abgelehnt. - VG Karlsruhe, 26.04.2019 - 3 K 11231/18
Eilrechtsschutz; Verwaltungsvollstreckung; Pfändungsschutz; Existenzminimum
Um die inzwischen veränderte faktische Lage mit der Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen, muss die Verwaltung ihre Vollziehungsmaßnahmen rückgängig machen (…Schoch/Schneider/Bier/Schoch, 33. EL Juni 2017, VwGO § 80 Rn. 118; VG Freiburg, Beschluss vom 09.05.2018 - 6 K 2172/18 -, juris Rn. 15). - VG Karlsruhe, 17.11.2021 - 2 K 2056/21
Vollstreckung von Vollstreckungskosten
Unschädlich ist es ebenfalls, dass dem Kläger die Nachricht über die Zustellung der Verfügung an den Drittschuldner bereits am 12.04.2021 übermittelt und somit nicht bereits das konkrete Zustellungsdatum genannt wurde (in diesem Sinne auch VG Freiburg, Beschl. v. 09.05.2018 - 6 K 2172/18 -, juris Rn. 8 f.). - VG Cottbus, 03.09.2020 - 6 L 630/19 Eines vorherigen (erfolglosen) Aussetzungsantrags beim Antragsgegner bedurfte es nicht, da die Vollstreckung nicht nur droht, sondern bereits stattfindet, § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 9. Mai 2018 - 6 K 2172/18 -, juris), sodass es vorliegend keiner Entscheidung bedarf und somit dahinstehen kann, ob das als "Erinnerung" bezeichnete, an den Antragsgegner gerichtete Schreiben der Antragstellerin vom 21. Oktober 2019 als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu verstehen war.