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   VG Freiburg, 09.05.2019 - A 10 K 399/18   

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VG Freiburg, 09.05.2019 - A 10 K 399/18 (https://dejure.org/2019,93859)
VG Freiburg, Entscheidung vom 09.05.2019 - A 10 K 399/18 (https://dejure.org/2019,93859)
VG Freiburg, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - A 10 K 399/18 (https://dejure.org/2019,93859)
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  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Freiburg, 09.05.2019 - A 10 K 399/18
    Eine Verfolgungshandlung kann auch in staatlichen Strafmaßnahmen liegen, die an die Zugehörigkeit einer Person zu der durch das Merkmal ihrer sexuellen Orientierung bestimmten sozialen Gruppe der Homosexuellen anknüpfen (vgl. EuGH, Urt. v. 07.11.2013 - C-199/12 juris Rn. 49; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 07.03.2013 - A 9 S 1872/12 -, juris Rn. 34 ff), wenn diese Strafen tatsächlich verhängt werden und - etwa im Vergleich zur Bestrafung bestimmter sexueller Handlungen und dem Schutz der konkret betroffenen Rechtsgüter - als unverhältnismäßig oder diskriminierend anzusehen sind (grundlegend EuGH, Urt. v. 07.11.2013 - C-199/12-, juris Rn. 61).

    Vielmehr ist die Gefährdungslage daran auszurichten, dass ein Betroffener die Homosexualität offen und ohne Zurückhaltung, d.h. öffentlich bemerkbar und gegebenenfalls wiederholt auslebt (hierzu EuGH, Urt. v. 07.11.2013 - C-199/12 -, NVwZ 2014, 132 juris Rn 76; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.2013 - A 9 S 1872/12 -, juris Rn. 103 - zu Kamerun).

    Diese Auslegung wird durch § 3b Abs. 1 Nr. 4b), zweiter Halbsatz AsylG und den - darin umgesetzten - Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Unterabs. 2 QRL bestätigt, wonach je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland als eine soziale Gruppe auch eine Gruppe gelten kann, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Ausrichtung gründet (vgl. zu Art. 10 der Vorgänger-Richtlinie 2004/83/EG: EuGH, Urt. v. 07.11.2013 - C-199/12 u.a. -, Rn. 46 und 67 ff., juris).

    Das folgt aus der Existenz spezifisch Homosexuelle betreffender Strafrechtsbestimmungen (EuGH, Urt. v. 07.11.2013, a.a.O., Rn. 47 und 48).

    Eine solche Strafe verstößt gegen Art. 8 der EMRK und Art. 7 der EU-Grundrechtecharta und stellt eine unverhältnismäßige oder diskriminierende Bestrafung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. c QRL dar (EuGH, Urt. v. 07.11.2013, a.a.O., Rn. 54 ff.).

    Es kann deshalb nicht erwartet werden, dass ein Asylbewerber in der Situation des Klägers seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält, um eine Verfolgung zu vermeiden (EuGH, Urt. v. 07.11.2013, a.a.O., Rn. 66 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1872/12

    Keine Gruppenverfolgung Homosexueller in Kamerun

    Auszug aus VG Freiburg, 09.05.2019 - A 10 K 399/18
    Eine Verfolgungshandlung kann auch in staatlichen Strafmaßnahmen liegen, die an die Zugehörigkeit einer Person zu der durch das Merkmal ihrer sexuellen Orientierung bestimmten sozialen Gruppe der Homosexuellen anknüpfen (vgl. EuGH, Urt. v. 07.11.2013 - C-199/12 juris Rn. 49; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 07.03.2013 - A 9 S 1872/12 -, juris Rn. 34 ff), wenn diese Strafen tatsächlich verhängt werden und - etwa im Vergleich zur Bestrafung bestimmter sexueller Handlungen und dem Schutz der konkret betroffenen Rechtsgüter - als unverhältnismäßig oder diskriminierend anzusehen sind (grundlegend EuGH, Urt. v. 07.11.2013 - C-199/12-, juris Rn. 61).

    Vielmehr ist die Gefährdungslage daran auszurichten, dass ein Betroffener die Homosexualität offen und ohne Zurückhaltung, d.h. öffentlich bemerkbar und gegebenenfalls wiederholt auslebt (hierzu EuGH, Urt. v. 07.11.2013 - C-199/12 -, NVwZ 2014, 132 juris Rn 76; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.2013 - A 9 S 1872/12 -, juris Rn. 103 - zu Kamerun).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Freiburg, 09.05.2019 - A 10 K 399/18
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen In der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris).
  • VG Trier, 23.11.2017 - 2 K 9945/16

    Pakistan, homosexuell, Strafbarkeit, Flüchtlingseigenschaft, soziale Gruppe

    Auszug aus VG Freiburg, 09.05.2019 - A 10 K 399/18
    Das Gericht schließt sich diesen überzeugenden Darlegungen an und macht sie sich zu eigen (ähnlich auch VG Trier, Urt. v. 23.11.2017 - 2 K 9945/16.TR -, juris; a.A. VG München, Urt. v. 18.10.2018 - M 10 K 17.30550 -, juris und VG Cottbus, Urt. v. 02.08.2018 - 4 K 726/18.A -, juris jew. unter abweichender Bewertung der Verfolgungsdichte und der Bedeutung des möglichen Outings).
  • VG Cottbus, 02.08.2018 - 4 K 726/18
    Auszug aus VG Freiburg, 09.05.2019 - A 10 K 399/18
    Das Gericht schließt sich diesen überzeugenden Darlegungen an und macht sie sich zu eigen (ähnlich auch VG Trier, Urt. v. 23.11.2017 - 2 K 9945/16.TR -, juris; a.A. VG München, Urt. v. 18.10.2018 - M 10 K 17.30550 -, juris und VG Cottbus, Urt. v. 02.08.2018 - 4 K 726/18.A -, juris jew. unter abweichender Bewertung der Verfolgungsdichte und der Bedeutung des möglichen Outings).
  • VG München, 18.10.2018 - M 10 K 17.30550

    Keine asylrelevante Verfolgung Homosexueller in Pakistan

    Auszug aus VG Freiburg, 09.05.2019 - A 10 K 399/18
    Das Gericht schließt sich diesen überzeugenden Darlegungen an und macht sie sich zu eigen (ähnlich auch VG Trier, Urt. v. 23.11.2017 - 2 K 9945/16.TR -, juris; a.A. VG München, Urt. v. 18.10.2018 - M 10 K 17.30550 -, juris und VG Cottbus, Urt. v. 02.08.2018 - 4 K 726/18.A -, juris jew. unter abweichender Bewertung der Verfolgungsdichte und der Bedeutung des möglichen Outings).
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