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   VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14   

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VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14 (https://dejure.org/2015,6959)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12.03.2015 - 4 K 1734/14 (https://dejure.org/2015,6959)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12. März 2015 - 4 K 1734/14 (https://dejure.org/2015,6959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen informeller freiwilliger und unentgeltlicher Verwandtenpflege außerhalb des jugendhilferechtlichen Regimes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33 SGB 8, § 36a Abs 3 S 1 SGB 8, § 36a Abs 3 S 2 SGB 8, § 86 Abs 2 S 4 SGB 8, § 86 Abs 4 SGB 8
    Erstattung von Jugendhilfeleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung für jugendhilferechtliche Leistungen in Form der Vollzeitpflege; Örtliche Zuständigkeit nach Tod der allein personensorgeberechtigten Mutter; Beginn der Leistung; Selbstbeschaffung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Verwaltungskostendrittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12

    Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
    Die Stadt Z. erklärte daraufhin mit Schreiben vom 17.12.2012 den Verzicht der Einrede der Verjährung und verwies in der Sache auf ein zur Entscheidung stehendes Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (5 C 25/12).

    Mit Schreiben vom 05.05.2014 legte der Kläger gegenüber der Beklagten dar, auch aus der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache 5 C 25/12 ergebe sich keine veränderte Bewertung für die hier vorliegende Rechtslage und daraus resultierende Leistungsgewährung.

    Maßgeblich dafür ist, ob der Betreffende sich an dem fraglichen Ort "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; Urteil vom 18.03.1999 - 5 C 11.98 -, juris; Urteil vom 07.07.2005 - 5 C 9.04 -, juris; Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 -, juris).

  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
    Maßgeblich dafür ist, ob der Betreffende sich an dem fraglichen Ort "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; Urteil vom 18.03.1999 - 5 C 11.98 -, juris; Urteil vom 07.07.2005 - 5 C 9.04 -, juris; Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 -, juris).

    § 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Sozialrecht - keine abweichende Regelung trifft (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris).

  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
    Auch wenn daher aufgrund der Abwesenheit von A.s Mutter als der allein die elterliche Sorge ausübenden Bezugsperson bereits ab dem 07.04.2010 eine erzieherische Mangelsituation in A.s Herkunftsfamilie gegeben war, war aufgrund der innerfamiliären Lösung mit Familie S. öffentliche Hilfe zur Erziehung zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht notwendig im Sinne von § 27 Abs. 1 SGB VIII (vgl. zur fehlenden Notwendigkeit jugendhilferechtlicher Leistungen bei Verwandtenpflege: BVerwG, Urteil vom 09.12.2014 - 5 C 32.13 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 28.05.2009 - 1 A 54/08 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2013 - 7 A 10040/13 -, juris).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Elternhaus;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
    1.2.2.2.1.5 Ferner duldete die Deckung des Bedarfs keinen Aufschub bis zu einer Entscheidung des Klägers (§ 36a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII); vielmehr mussten für A. ab sofort - und damit auch schon während des Verwaltungsverfahrens - dauerhafte neue Lebensbeziehungen geschaffen, ihr Bedarf an Erziehung und Betreuung gedeckt und ihr Unterhalt sichergestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.2012 - 5 C 12.11 -, juris).
  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09

    Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
    Daraus folgt zugleich, dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt bzw. verliert, wenn er seinen Aufenthaltsort tatsächlich wechselt und die konkreten Umstände erkennen lassen, dass er am bisherigen Aufenthaltsort nicht mehr bis auf Weiteres verbleiben und nicht mehr den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen haben wird (BVerwG, Urteil vom 29.09.2010 - 5 C 21.09 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 09.11.2012 - 13 A 2075/11 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 07.11.2013 - 4 K 1340/12 -, juris).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
    Für den Regelfall einer auf Grundlage einer behördlichen Entscheidung erfolgenden jugendhilferechtlichen Maßnahme hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass für die Bestimmung des "Beginns" der Leistung im Sinne von § 86 SGB VIII und damit auch für die Bestimmung des Zeitpunkts "vor" Beginn der Leistung grundsätzlich (erst) das Einsetzen der Hilfegewährung und damit der Zeitpunkt maßgeblich ist, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erbracht wird (BVerwG, Urteile vom 29.01.2004 - 5 C 9.03 -, juris, vom 25.03.2010 - 5 C 12.09 -, juris, vom 19.10.2011 - 5 C 25.10 -, juris und vom 14.11.2013 - 5 C 34.12 -, juris; ebenso OVG Nieders., Beschluss vom 15.04.2010 - 4 LC 266/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 07.09.2012 - 12 A 1434/12 -, juris).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
    § 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Sozialrecht - keine abweichende Regelung trifft (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
    Für den Regelfall einer auf Grundlage einer behördlichen Entscheidung erfolgenden jugendhilferechtlichen Maßnahme hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass für die Bestimmung des "Beginns" der Leistung im Sinne von § 86 SGB VIII und damit auch für die Bestimmung des Zeitpunkts "vor" Beginn der Leistung grundsätzlich (erst) das Einsetzen der Hilfegewährung und damit der Zeitpunkt maßgeblich ist, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erbracht wird (BVerwG, Urteile vom 29.01.2004 - 5 C 9.03 -, juris, vom 25.03.2010 - 5 C 12.09 -, juris, vom 19.10.2011 - 5 C 25.10 -, juris und vom 14.11.2013 - 5 C 34.12 -, juris; ebenso OVG Nieders., Beschluss vom 15.04.2010 - 4 LC 266/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 07.09.2012 - 12 A 1434/12 -, juris).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
    Maßgeblich dafür ist, ob der Betreffende sich an dem fraglichen Ort "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; Urteil vom 18.03.1999 - 5 C 11.98 -, juris; Urteil vom 07.07.2005 - 5 C 9.04 -, juris; Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 -, juris).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 34.12

    Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; bisherige Zuständigkeit; gewöhnlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
    Für den Regelfall einer auf Grundlage einer behördlichen Entscheidung erfolgenden jugendhilferechtlichen Maßnahme hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass für die Bestimmung des "Beginns" der Leistung im Sinne von § 86 SGB VIII und damit auch für die Bestimmung des Zeitpunkts "vor" Beginn der Leistung grundsätzlich (erst) das Einsetzen der Hilfegewährung und damit der Zeitpunkt maßgeblich ist, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erbracht wird (BVerwG, Urteile vom 29.01.2004 - 5 C 9.03 -, juris, vom 25.03.2010 - 5 C 12.09 -, juris, vom 19.10.2011 - 5 C 25.10 -, juris und vom 14.11.2013 - 5 C 34.12 -, juris; ebenso OVG Nieders., Beschluss vom 15.04.2010 - 4 LC 266/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 07.09.2012 - 12 A 1434/12 -, juris).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung,

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99

    Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2013 - 7 A 10040/13

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege - zur Verpflichtung des Trägers der

  • OVG Sachsen, 28.05.2009 - 1 A 54/08

    Verwandtenpflege; Großeltern; Herkunftsfamilie; erzieherisches Defizit; Hilfe zur

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 4 LC 266/08

    Erstreckung des § 86 Abs. 3 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII) auf den

  • VG Gelsenkirchen, 03.04.2008 - 2 K 1700/07

    Gewöhnlicher Aufenthalt

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2008 - 4 LA 150/07

    Rechtmäßigkeit des Beendens eines Pflegeverhältnisses durch Einstellung der Hilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2008 - 12 A 1277/08

    Streit über die Kostenübernahme für die Inobhutnahme eines Kindes; Bestimmung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2012 - 12 A 1434/12

    Interessenwahrungsgrundsatz eines eine Leistung gewährenden Trägers mit Blick auf

  • VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12

    Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt bei

  • VG Aachen, 19.08.2014 - 2 K 644/12

    Personensorgerecht; Klagebefugnis; Vollzeitpflege; Pflegeperson; wirtschaftliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2000 - 22 A 1123/98

    Geltendmachung von Verzugszinsen bei einem Erstattungsanspruch der

  • VG Ansbach, 26.01.2012 - AN 14 K 11.02209

    Anspruch auf Pflegegeld steht als Annexanspruch zum Anspruch auf Hilfe zur

  • VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 2075/11

    Binnenschiffer; gewöhnlicher Aufenthalt

  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 12 ZB 09.2095

    Kinder- und Jugendhilferecht; Kostenerstattung; Mehrkostenzuschlag wegen

  • VG Aachen, 30.10.2006 - 2 K 2796/04

    Antrag auf Erstattung der Kosten für geleistete Hilfe zur Erziehung von Kindern

  • VG München, 09.06.2021 - M 18 K 17.4586

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Kostenerstattung für selbstbeschaffte Hilfe zur

    Bei selbstbeschafften Leistungen nach § 36a Abs. 3 SGB VIII, bei denen die Hilfe nicht vom Jugendhilfeträger gewährt, sondern ohne dessen Zustimmung direkt vom Leistungserbringer bezogen wird, ist analog dazu ebenfalls auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Leistungsempfänger die Leistung tatsächlich erhält (vgl. OVG BW - B. v. 25.5.2020 - 12 S 3395/19 - juris Rn. 22; VG Freiburg (Breisgau), U.v. 12.3.2015 - 4 K 1734/14 - juris Rn. 30; Kunkel/Kepert, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 86 Rn. 10; a.A. Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. (Stand: 21.12.2020), § 86 Rn. 53).
  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15

    Kostenerstattung zwischen zwei Jugendhilfeträgern bei unterschiedlichen Orten der

    § 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Sozialrecht - keine abweichende Regelung trifft ( BVerwG, Urteile vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 - und vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, jew. juris; OVG NRW, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris; Urteil der Kammer vom 12.03.2015 - 4 K 1734/14 - ).
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