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   VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15   

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VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15 (https://dejure.org/2016,31582)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23.09.2016 - 4 K 88/15 (https://dejure.org/2016,31582)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23. September 2016 - 4 K 88/15 (https://dejure.org/2016,31582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 89a Abs 3 SGB 8 vom 04.10.2016, § 86 Abs 1 SGB 8 vom 04.10.2016, § 86 Abs 2 SGB 8 vom 04.10.2016, § 86 Abs 3 SGB 8 vom 04.10.2016, § 86 Abs 4 SGB 8 vom 04.10.2016
    Kostenerstattung zwischen zwei Jugendhilfeträgern bei unterschiedlichen Orten der Personensorgeberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ) - Kostenerstattung; Jugendhilfeträger; Gewöhnlicher Aufenthalt; Rechtliche Vaterschaft; Personensorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
    § 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Sozialrecht - keine abweichende Regelung trifft ( BVerwG, Urteile vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 - und vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, jew. juris; OVG NRW, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris; Urteil der Kammer vom 12.03.2015 - 4 K 1734/14 - ).

    Insbesondere trifft auch § 89f Abs. 2 Satz 2 SGB VIII insoweit keine abweichende Regelung, weil danach ausdrücklich nur Verzugszinsen, aber keine (von Verzugszinsen wesensmäßig zu unterscheidenden) Prozesszinsen ausgeschlossen werden ( so BVerwG, Urteil vom 22.02.2001, a.a.O. ).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung,

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
    24 Im Fall der J. K. besteht keine Vaterschaft im Sinne des § 86 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII. Die jugendhilferechtlichen Zuständigkeitsregelungen kennen keinen eigenen Begriff der Eltern, sondern knüpfen an die zivilrechtliche Rechtslage an (BVerwG, Urteil vom 25.03.2010, NVwZ-RR 2010, 686 ).

    Diese erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung greift zuständigkeitsrechtlich auch ex tunc, das heißt, sie wirkt zeitlich auf die erstmalige Bewilligung der Jugendhilfeleistung zurück ( BVerwG, Urteil vom 25.03.2010, a.a.O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 4 L 140/15

    Auslegung des SGB 8 § 86 Abs 3 bei einer Übertragung der elterlichen Sorge nach

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
    Auch das bedeutete unabhängig von einem vorübergehenden oder endgültigen Entzug des Personensorgerechts, dass ihr die Personensorge nicht im Sinne von § 86 Abs. 3 SGB VIII zusteht ( so OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 09.06.2016 - 4 L 140/15 -, juris, mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 13.09.2004 - 5 B 65.04 -, juris, wonach die Eltern während des Ruhens der elterlichen Sorge an der Ausübung der Personensorge gehindert seien und ihnen diese nicht, wie von § 86 Abs. 3 SGB VIII gefordert, zustehe ).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
    § 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Sozialrecht - keine abweichende Regelung trifft ( BVerwG, Urteile vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 - und vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, jew. juris; OVG NRW, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris; Urteil der Kammer vom 12.03.2015 - 4 K 1734/14 - ).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
    Dagegen entspricht es weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, dass durch eine familiengerichtliche Entscheidung nach § 1630 Abs. 3 BGB zumindest das Personensorgerecht (als Teil des elterlichen Sorgerechts) umfassend übertragen werden kann ( siehe - neben den oben gen. Zitaten zur Auffassung, die sich sogar für die Zulässigkeit einer vollständigen Übertragung des elterlichen Sorgerechts durch § 1630 Abs. 3 BGB ausspricht - BVerwG, Urteil vom 15.12.1995, NJW 1996, 2385; Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1630 RdNr. 11; Peschel-Gutzeit, in: Staudinger, BGB, 2015, § 1630 RdNrn. 52 ff.; Kunkel, in: Kunkel, a.a.O., § 7 RdNr. 6; a. A. insoweit nur Bayer. VGH, Urteil vom 16.11.2004 - 12 B 00.3364 -, juris ).
  • OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08

    Keine Beschwerdeberechtigung der Großmutter eines Kindes im Verfahren nach § 1666

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
    Da das Recht der Vermögenssorge durch das Amtsgericht C. M. nicht ebenfalls übertragen wurde, kann die für die unterschiedliche Auffassung der Beteiligten maßgebliche Frage hier dahingestellt bleiben, ob es zulässig sein kann, das elterliche Sorgerecht vollständig, also sowohl das uneingeschränkte Personen- als auch das Vermögenssorgerecht, im Wege von § 1630 Abs. 3 BGB zu übertragen ( vgl. hierzu dies verneinend - allerdings ohne klare Differenzierung zwischen dem umfassenden elterlichen Sorgerecht und dem Personensorgerecht - Thür. OVG, Beschluss vom 09.12.2008 - 1 UF 162/08 -, juris; Y. Döll, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 1630 RdNr. 12; zur anderen Auffassung, die eine vollständige Übertragung des elterlichen Sorgerechts nach § 1630 Abs. 3 BGB für zulässig hält, siehe KG [Berlin], Beschluss vom 08.02.2006 - 25 UF 74/05 -, juris; ebenso - ausdrücklich gegen den o. gen. Beschluss des OVG Thür. - AG Erfurt, Beschluss vom 19.06.2014 - 36 F 533/14 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.01.2004 - 2 K 1126/02 -, juris; B. Hamdan, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1630 RdNrn. 12 ff. ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - 7 A 10443/09

    Zuständigkeit für eine Jugendhilfeleistung nach Entziehung der Personensorge des

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
    2.2.2.1 Herr I. hat sein elterliches Sorgerecht spätestens mit dem Beschluss des Amtsgerichts C. M. vom 25.08.2011 verloren, mit dem das (komplette elterliche) Sorgerecht für A. auf ihre Mutter übertragen wurde ( zur Anwendbarkeit von § 86 Abs. 3 SGB VIII auch bei Änderung der Sorgerechtsverhältnisse nach Beginn der Leistung [im Sinne des Prinzips der dynamischen bzw. wandernden Zuständigkeit] siehe OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 13.08.2009 - 7 A 10443/09 -, juris; Bohnert, a.a.O., § 86 RdNr. 41 ).
  • KG, 08.02.2006 - 25 UF 74/05

    Elterliche Sorge: Übertragung der Personensorge auf die Pflegeperson

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
    Da das Recht der Vermögenssorge durch das Amtsgericht C. M. nicht ebenfalls übertragen wurde, kann die für die unterschiedliche Auffassung der Beteiligten maßgebliche Frage hier dahingestellt bleiben, ob es zulässig sein kann, das elterliche Sorgerecht vollständig, also sowohl das uneingeschränkte Personen- als auch das Vermögenssorgerecht, im Wege von § 1630 Abs. 3 BGB zu übertragen ( vgl. hierzu dies verneinend - allerdings ohne klare Differenzierung zwischen dem umfassenden elterlichen Sorgerecht und dem Personensorgerecht - Thür. OVG, Beschluss vom 09.12.2008 - 1 UF 162/08 -, juris; Y. Döll, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 1630 RdNr. 12; zur anderen Auffassung, die eine vollständige Übertragung des elterlichen Sorgerechts nach § 1630 Abs. 3 BGB für zulässig hält, siehe KG [Berlin], Beschluss vom 08.02.2006 - 25 UF 74/05 -, juris; ebenso - ausdrücklich gegen den o. gen. Beschluss des OVG Thür. - AG Erfurt, Beschluss vom 19.06.2014 - 36 F 533/14 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.01.2004 - 2 K 1126/02 -, juris; B. Hamdan, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1630 RdNrn. 12 ff. ).
  • VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
    § 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Sozialrecht - keine abweichende Regelung trifft ( BVerwG, Urteile vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 - und vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, jew. juris; OVG NRW, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris; Urteil der Kammer vom 12.03.2015 - 4 K 1734/14 - ).
  • BVerwG, 13.09.2004 - 5 B 65.04

    Vergleichbarkeit des 'Ruhens der elterlichen Personensorge' und dem

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
    Auch das bedeutete unabhängig von einem vorübergehenden oder endgültigen Entzug des Personensorgerechts, dass ihr die Personensorge nicht im Sinne von § 86 Abs. 3 SGB VIII zusteht ( so OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 09.06.2016 - 4 L 140/15 -, juris, mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 13.09.2004 - 5 B 65.04 -, juris, wonach die Eltern während des Ruhens der elterlichen Sorge an der Ausübung der Personensorge gehindert seien und ihnen diese nicht, wie von § 86 Abs. 3 SGB VIII gefordert, zustehe ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2000 - 22 A 1123/98

    Geltendmachung von Verzugszinsen bei einem Erstattungsanspruch der

  • AG Erfurt, 19.06.2014 - 36 F 533/14

    Sorgerecht: Übertragung des Sorgerechts auf die Großeltern

  • VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - familiäre Lebensgemeinschaft in einer

  • VGH Bayern, 16.11.2004 - 12 B 00.3364
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