Rechtsprechung
   VG Freiburg, 25.02.2015 - A 2 K 455/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,110979
VG Freiburg, 25.02.2015 - A 2 K 455/12 (https://dejure.org/2015,110979)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.02.2015 - A 2 K 455/12 (https://dejure.org/2015,110979)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - A 2 K 455/12 (https://dejure.org/2015,110979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,110979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2015 - A 2 K 455/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, der sich das Gericht anschließt, unterliegen solche bekennenden Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya, die es nach ihrem Glaubensverständnis für sich als identitätsbestimmend ansehen, ihren Glauben - auch werbend - in die Öffentlichkeit zu tragen, in Pakistan wegen der dortigen systematischen Verletzung ihrer Religionsfreiheit einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung und haben daher grundsätzlich einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AslyVfG (VGH BW, Urt. v. 12.06.2013 - A 11 S 757/13 -, juris).

    Das Gericht geht zwar aufgrund der aktuellen Erkenntnislage davon aus, dass allein die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya und die Betätigung des Glaubens durch das Gebet in Gebetshäusern noch nicht die Gefahr einer flüchtlingsrelevanten Verfolgung nach sich zieht (Lagebericht, S. 15 f.; vgl. zur Situation der Ahmadi in Pakistan ausführlich VGH BW, Urt. v. 12.06.2013 - A 11 S 757/13 - juris Rn. 59 ff.).

    Für diese Personen besteht in Pakistan ein reales Verfolgungsrisiko, wenn sie ihren Glauben Öffentlich leben und bekennen würden (VGH BW, Urt. v. 12.06.2013-A 11 S 757/13-juris Rn. 116).

    Hinsichtlich der Aktionen privater Akteure bietet nach den vorliegenden Erkenntnisquellen auch die Stadt Rabwah Ahmadis keine ausreichende Verfolgungssicherheit mehr (vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 12.06.2013 - A 11 S 757/13 - , juris Rn. 121; VG Augsburg, Urt .v. 27.1.2014 - Au 6 K 13.30418 ~, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2015 - A 2 K 455/12
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen In der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12-.juris).

    Eine schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts kann auch in einer Verletzung der Religionsfreiheit liegen (hierzu EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - C 71/11 u. C-99/11 -, NVwZ 2012, 1612; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris).

    Eine relevante Verletzung der Religionsfreiheit kann auch durch Eingriffe in die Frei­ heit, den Glauben öffentlich zu leben, erfolgen (EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11 - NVwZ 2012, 1612, 1614; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 juris Rn. 24).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2015 - A 2 K 455/12
    Eine schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts kann auch in einer Verletzung der Religionsfreiheit liegen (hierzu EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - C 71/11 u. C-99/11 -, NVwZ 2012, 1612; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris).

    Eine relevante Verletzung der Religionsfreiheit kann auch durch Eingriffe in die Frei­ heit, den Glauben öffentlich zu leben, erfolgen (EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11 - NVwZ 2012, 1612, 1614; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 juris Rn. 24).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 22.12

    Flüchtlingsanerkennung auch bei erzwungenem Verzicht auf öffentliche

    Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2015 - A 2 K 455/12
    Jedoch muss die konkrete Glaubenspraxis für den Einzelnen ein zentrales Element seiner religiösen Identität darstellen und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar sein (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 22/12 - juris Rn. 25 f).

    Ergibt jedoch die Prüfung, dass der Betroffene seinen Glauben auch in Deutschland nicht in einer Weise praktiziert, die ihn in seinem Herkunftsland der Gefahr der Ver­ folgung aussetzen würde, spricht dies regelmäßig dagegen, dass eine solche Glau­ bensbetätigung für seine religiöse Identität prägend ist (BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 22/12-juris Rn. 26).

  • VG Gießen, 11.07.2013 - 5 K 1316/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Ahmadi-Frau

    Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2015 - A 2 K 455/12
    Dennoch wird die gemeinsame Ausübung des Glaubens dadurch behindert oder unmöglich gemacht, dass Gebetshäuser aus willkürlichen Gründen geschlossen werden bzw. deren Errichtung verhindert wird oder solche auch von staatlichen Organen zerstört werden (siehe hierzu VG Gießen, Urt. v. 11.07.2013 - 5 K 1316/12.GI.A - juris Rn. 19m.w.N.).
  • VG Augsburg, 27.01.2014 - Au 6 K 13.30418

    Pakistanischer Staatsangehöriger aus der Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2015 - A 2 K 455/12
    Hinsichtlich der Aktionen privater Akteure bietet nach den vorliegenden Erkenntnisquellen auch die Stadt Rabwah Ahmadis keine ausreichende Verfolgungssicherheit mehr (vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 12.06.2013 - A 11 S 757/13 - , juris Rn. 121; VG Augsburg, Urt .v. 27.1.2014 - Au 6 K 13.30418 ~, juris Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht