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   VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11.GI   

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VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11.GI (https://dejure.org/2011,29098)
VG Gießen, Entscheidung vom 14.12.2011 - 6 K 1733/11.GI (https://dejure.org/2011,29098)
VG Gießen, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 6 K 1733/11.GI (https://dejure.org/2011,29098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des Kontingentflüchtlingsstatus jüdischer Zuwanderer

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    HumHAG § 1 Abs. 1, AufenthG § 23, AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7, AufenthG § 101 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 23 Abs. 2, HumHAG § 1 Abs. 3
    Jüdische Zuwanderer, Kontingentflüchtlinge, Juden, Sowjetunion, Kontingentflüchtlingsgesetz, Ukraine, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen, Niederlassungserlaubnis, Ausreise, Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 A 210/11

    Aufenthaltsstatus jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Auszug aus VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
    Entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 29.08.2011, 3 A 210/11, Juris) lässt sich daher die Aufnahme jüdischer Emigranten bis zum Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und der bis dahin ergangenen Erlasse der zuständigen Länderminister nicht auf eine Entscheidung nach § 33 AuslG zurückführen.

    Dem steht § 103 AufenthG nicht entgegen, da dort zum einen - anders als in § 101 Abs. 1 AufenthG - nur für diejenigen Personen die Regelungen der §§ 2a und 2b HumHAG weiter für anwendbar erklärt wurden, die die Stellung als Flüchtling nach der Genfer Konvention unmittelbar aufgrund dieses Gesetzes genossen (siehe zum Anwendungsbereich der Vorschrift auch Hess.VGH, Urteil vom 29.08.2011, a.a.O.) und zum andern die §§ 2a und 2b HumHAG von Anfang an auf jüdische Emigranten nicht anwendbar sein sollten.

    Diese Neuausgestaltung der Rechtsstellung der jüdischen Emigranten unterliegt auch im Hinblick auf das aus dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebot ( Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Rückwirkungsverbot keinen Bedenken (a.A. Hess.VGH, Urteil vom 29.08.2011, a.a.O.), denn im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 05.02.2004, 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133) liegt hier keine Rückwirkung, sondern lediglich eine tatbestandliche Rückanknüpfung ("unechte" Rückwirkung) vor.

    Die Berufung war nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO im Hinblick auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.08.2011 (3 A 210/11) und die grundsätzliche Bedeutung der Sache zuzulassen.

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
    Diese Neuausgestaltung der Rechtsstellung der jüdischen Emigranten unterliegt auch im Hinblick auf das aus dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebot ( Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Rückwirkungsverbot keinen Bedenken (a.A. Hess.VGH, Urteil vom 29.08.2011, a.a.O.), denn im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 05.02.2004, 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133) liegt hier keine Rückwirkung, sondern lediglich eine tatbestandliche Rückanknüpfung ("unechte" Rückwirkung) vor.
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

    Auszug aus VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
    Der Kläger kann auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aus den einschlägigen Anordnungen zur Aufnahme jüdischer Emigranten/Zuwanderer keinen Anspruch auf (Wieder)Aufnahme herleiten (siehe zur Gleichbehandlung im Rahmen der Anordnungen BVerwG, Urteil vom 15.11.2011, 1 C 21.10, Juris).
  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
    § 51 Abs. 1 AufenthG bietet auch eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Feststellung der Ausländerbehörde, die dem Zweck dieser Vorschrift dient (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10.10.1990, 1 B 131/90, NVwZ 1991, 267).
  • VGH Bayern, 22.12.2010 - 19 B 09.824

    Erforderlichkeit eines Verfolgungsschicksals i.R.d. Berufung eines jüdischen

    Auszug aus VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 13.07.2011 (1 S 1413/10, Juris) an (im Ergebnis auch Bayer.VGH, Beschluss vom 22.12.2010, 19 B 09.824, Juris und diesem folgend Hess.VGH, Urteil vom 29.08.2011. a.a.O), wonach die gewählte Vorgehensweise auch keinen Verstoß gegen das "Kodifikationsprinzip" darstellt (siehe dazu näher Bayer.VGH, Urteil vom 22.12.2010, 19 B 09.824,- Juris, Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10

    Rechtswidrigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung gegenüber

    Auszug aus VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
    Auch eine unmittelbare Anwendung des HumHAG gemäß § 1 Abs. 1 1. Alternative HumHAG scheidet aus, da die Aufnahme der jüdischen Emigranten aus der (ehemaligen) UdSSR nicht als humanitäre Hilfsaktion im Sinne dieser Vorschrift, sondern als ein Beitrag zur Wiedergutmachung gedacht war und die Übernahme der Verantwortung für das gegenüber Juden begangene Unrecht dokumentieren sollte (ausführlich dazu und mit vielen Nachweisen zur Vorgeschichte des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 09.01.1991 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2011, 11 S 1413/10, Juris).
  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 19 BV 11.1068

    Anspruch jüdischer Emigranten auf erneute Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
    Damit konnte nicht länger - wie zuvor aus § 1 Abs. 3 HumHAG - aus einer zuvor inne gehabten Stellung als Kontingentflüchtling im weiteren Sinne ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hergeleitet werden (vgl. zur Möglichkeit des Erlöschens der Rechtsstellung auch VG Ansbach, Urteil vom 01.09.2011, AN 5 K 11.00524, Juris; a.A. zum Regelungsgehalt der Anordnungen Bayer. VGH, Beschluss vom 30.08.2011, 19 BV 11.1068, Juris).
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 B 08.2447

    Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion; besonderer Ausweisungsschutz

    Auszug aus VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
    Dem steht nicht entgegen, dass für eine derartige Regelung durch die Verwaltung eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage bis zum Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes nicht gegeben war (so aber Bayer.VGH, Urteil vom 29.07.2009, 10 B 08.2447, InfAuslR 2010, 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1988 - 11 S 1947/87

    Aufenthaltsberechtigung: Erlöschen durch ungültigen Paß oder Paßersatz

    Auszug aus VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
    Denn es besteht Anlass zur Klarstellung des Erlöschens, da der Kläger dies bzw. das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestreitet (siehe dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.1988, 11 S 1947/87, Juris m.w.N.).
  • VG Hamburg, 11.03.2010 - 5 E 2266/09

    "Nachsichtgewährung" bei Versäumung der Ausschlussfrist von AufenthG 2004 § 51

    Auszug aus VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11
    Insbesondere lässt sich eine solche Hinweispflicht nicht auf § 82 Abs. 3 AufenthG stützen, da dort zum einen die Erlöschenstatbestände des § 51 AufenthG nicht ausdrücklich genannt sind und es sich zum anderen bei den Erlöschenstatbeständen auch nicht um Rechte oder Pflichten des Ausländers handelt (siehe dazu auch VG Gießen, Beschluss vom 19.03.2008, 6 L 169/08.GI; VG Hamburg, Beschluss vom 11.03.2010, 5 E 2266/09, Juris).
  • VG Ansbach, 01.09.2011 - AN 5 K 11.00524

    Erlöschen der Niederlassungerlaubnis eines jüdischen Kontingentsflüchtlings aus

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