Rechtsprechung
   VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24933
VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16 (https://dejure.org/2019,24933)
VG Halle, Entscheidung vom 11.04.2019 - 3 A 476/16 (https://dejure.org/2019,24933)
VG Halle, Entscheidung vom 11. April 2019 - 3 A 476/16 (https://dejure.org/2019,24933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,24933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 C 1.12

    Gemeinde; Kreis; kreisangehörige Gemeinden; Aufgabe; Vorrang; Umlage;

    Auszug aus VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16
    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 31. Januar 2013 (Az.: 8 C 1.12 - juris) und vom 16. Juni 2015 (Az.: 10 C 13.14 - juris) in Bezug auf die Kreisumlage deutlich herausgestellt.

    Denn das Recht der Gemeinden, grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, setzt voraus, dass die Gemeinden über eine Finanzausstattung verfügen, die dies zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - juris).

    Die Gemeinden müssen jedenfalls mindestens über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre pflichtigen (Fremd- wie Selbstverwaltungs-) Aufgaben ohne (nicht nur vorübergehende) Kreditaufnahme erfüllen können und darüber hinaus noch über eine "freie CE." verfügen, um zusätzlich freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen, aber doch merklichen Umfang wahrzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - juris, Rdnr. 19; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21. Februar 2014 - 10 A 10515/13 - juris, Rdnr. 30).

    Im Kern ist die Rechtsprechung zur Kreisumlageerhebung (insbesondere BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013, a.a.O. und vom 16. Juni 2015, a.a.O.) auf die Verbandsgemeindeumlageerhebung übertragbar.

    Ist die eigene Finanzausstattung des Kreises unzureichend, so muss er sich seinerseits an das Land halten; er kann seine Finanznot nicht auf die kreisangehörigen Gemeinden abwälzen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O.; Urteil vom 16. Juni 2015, a.a.O., Rdnr. 28; ThürOVG, a.a.O.).

    Dies darf er aber nicht beliebig, sondern er muss die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der kreisangehörigen Gemeinden in Rechnung stellen, darf insbesondere nicht seine eigenen Aufgaben und Interessen einseitig und rücksichtslos gegen Aufgaben und Interessen der Gemeinden durchsetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O.).

    Der Kernbereich der Garantie ist vielmehr erst dann verletzt, wenn die Gemeinde strukturell und auf Dauer außerstande ist, ihr Recht auf eine eigenverantwortliche Erfüllung auch freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen (so: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O.).

    Die weitergehenden Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31. Januar 2013 (a.a.O., Rdnr. 14) dahingehend aufstellt, dass der Kreis den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und seine Entscheidungen in geeigneter Form - etwa im Wege einer Begründung der Ansätze seiner Haushaltssatzung - offen zu legen hat, um den Gemeinden und gegebenenfalls den Gerichten eine Überprüfung zu ermöglichen, sind aus den vorgenannten Gründen auf das Verhältnis zwischen Mitgliedsgemeinde und Verbandsgemeinde nicht zu übertragen.

    Letztlich obliegt es dem Landkreis, die Folgen des Zusammenwirkens mehrerer Umlageerhebungen bei den Mitgliedsgemeinden auf den Erhalt der finanziellen Mindestausstattung der Gemeinden bei der Festsetzung seiner Kreisumlage zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O., Rdnr. 33).

    Die Kammer kann eine einseitige und rücksichtslose (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O., Rdnr. 14) Umlageerhebung durch die Beklagte nicht feststellen.

    Insofern zieht Art. 28 Abs. 2 GG auch der Kreisumlage eine absolute Grenze (so: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 13.14

    Kreisumlage; Umlagesatz; Haushaltsausgleich; Haushaltsdefizit; Haushaltsnotlage;

    Auszug aus VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16
    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 31. Januar 2013 (Az.: 8 C 1.12 - juris) und vom 16. Juni 2015 (Az.: 10 C 13.14 - juris) in Bezug auf die Kreisumlage deutlich herausgestellt.

    Im Kern ist die Rechtsprechung zur Kreisumlageerhebung (insbesondere BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013, a.a.O. und vom 16. Juni 2015, a.a.O.) auf die Verbandsgemeindeumlageerhebung übertragbar.

    Ist die eigene Finanzausstattung des Kreises unzureichend, so muss er sich seinerseits an das Land halten; er kann seine Finanznot nicht auf die kreisangehörigen Gemeinden abwälzen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O.; Urteil vom 16. Juni 2015, a.a.O., Rdnr. 28; ThürOVG, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10515/13

    Nach erneuter Prüfung: Progressive Kreisumlage des Eifelkreises Bitburg-Prüm

    Auszug aus VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16
    Die Gemeinden müssen jedenfalls mindestens über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre pflichtigen (Fremd- wie Selbstverwaltungs-) Aufgaben ohne (nicht nur vorübergehende) Kreditaufnahme erfüllen können und darüber hinaus noch über eine "freie CE." verfügen, um zusätzlich freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen, aber doch merklichen Umfang wahrzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 - juris, Rdnr. 19; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21. Februar 2014 - 10 A 10515/13 - juris, Rdnr. 30).

    Unter ähnlichem Ansatz unter Bezug auf die dortige Gemeindehaushaltsverordnung gelangt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 21. Februar 2014 (Az.: 10 A 10515/13 - juris, Rdnr. 46 f.) zu einem Zeitraum von 10 Jahren.

  • OVG Thüringen, 07.10.2016 - 3 KO 94/12

    Gebot der Berücksichtigung des gemeindlichen Finanzbedarfs im Verfahren der

    Auszug aus VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16
    Das Urteil des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. September 2016 (Az.: 3 KO 94/12 - juris) sei insofern auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt nicht übertragbar.

    Die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage mittels Bescheid kann als hoheitlicher Verwaltungsakt der Verbandsgemeinde gegenüber der Mitgliedsgemeinde von dieser angefochten werden (vgl. entsprechend zur Kreisumlage: ThürOVG, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 3 KO 94/12 - juris, mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16
    Der Kerngehalt des von Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Hoheitsrechts der gemeindlichen Selbstverwaltung ist jedenfalls dann verletzt, wenn sie beseitigt würde oder kein hinreichender Spielraum für ihre Ausübung mehr übrig bliebe (ThürOVG, a.a.O. unter Verweis auf: BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 - a.a.O., juris, Rdnr. 93).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2002 - 10 LB 3714/01

    Finanzausgleich; Kreisumlage; Kreisumlagehebesatz; Mehreinnahmen;

    Auszug aus VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16
    Denn es fällt in die Entscheidungskompetenz der Gemeinde, sich in Zeiten knapper Einnahmen bei der Erfüllung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben Beschränkungen aufzuerlegen und weniger als 5 % ihrer Mittel dafür aufzuwenden, ohne dass die finanzielle Mindestausstattung gefährdet wäre (vgl. Nieds. OVG, a.a.O., und Urteil vom 03. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 281).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2004 - 10 LB 4/02

    Allzuständigkeit; Anhörung; Ausgleichsaufgabe; Ausgleichszahlung; Bedarfsdeckung;

    Auszug aus VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16
    Die finanzielle Mindestausstattung gilt nicht gleichsam automatisch als unterschritten, wenn die Gemeinde weniger als 5 bis 10 % ihrer Mittel für die Erfüllung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben verwenden kann (Nieds. OVG, Urteil vom 07. Juli 2004 - 10 LB 4/02 - juris, Rdnr. 66, unter Bezugnahme auf VG Göttingen, Urteil vom 22. Februar 2001 - 1 A 1328/99 -, Seite 11 des UA, im Anschluss an Hufen, DÖV 1998, 276, 280).
  • OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02

    Zulässigkeit und Grenzen der Samtgemeindeumlage

    Auszug aus VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16
    Die Verbandsgemeinde ist zum Ausgleich der Finanzkraft der Mitgliedsgemeinden nur insoweit verpflichtet, als es die eigene Leistungsfähigkeit zulässt (vgl. in Bezug auf die Samtgemeinde in Niedersachsen: Nds. OVG, Urteil vom 27. Dezember 2004 - 10 LB 6/02 - NdsVBl. 2005, S.124, 129).
  • RG, 31.03.1903 - 28/03

    Zur Bestimmung des Begriffs "Standesherr" in § 7 des zum

    Auszug aus VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16
    Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist jedenfalls dann nicht mehr gewahrt, wenn den Kommunen die Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben infolge einer unzureichenden Finanzausstattung unmöglich ist, also ein finanzieller Spielraum für diese Aufgaben, bei denen die Kommunen autonom entscheiden können, ob und wie sie wahrgenommen werden, gar nicht mehr besteht (vgl. für die rechtlich vergleichbare Lage in Thüringen: ThürVerfGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - 28/03 - juris, Rdnr. 133, mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2020 - 10 A 11208/18

    Landkreis Kaiserslautern nicht zur Erhöhung der Kreisumlage verpflichtet

    Hierzu steht der erkennende Senat auf dem Standpunkt, dass nach der Festlegung eines einheitlichen Umlagesatzes in der Haushaltssatzung (1. Stufe) im weiteren Verlauf der Festsetzung der Kreisumlage (2. Stufe) seitens des Landkreises bei entsprechender Anzeige und Nachweis seitens der umlageverpflichteten Kommune im Einzelfall eine Reduzierung der konkreten Forderung geprüft werden muss (ebenso: ThürOVG, Urteil 7. Oktober 2016, - 3 KO 94/12 -, juris Rn 70 f.; ähnlich auch VG Halle, Urteil vom 11. April 2019 - 3 A 476/16 - juris Rn. 67; unter Hinweis auf Stundung: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. März 2020, - 4 L 184/18 -, juris Rn 53).

    Soweit teilweise eine sog. "freie Spitze" in Höhe von mindestens 5 %, z.T. auch 8 - 10%, der Finanzmittel für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gefordert wird (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 20. Juli 2016 - 1 A 387/14 - juris Rn 63; VG Bayreuth, Urteil vom 10. Oktober 2017, - B 5 K 15.701 - juris; vgl auch Nachweise bei Schmitt, "Der kommunale Finanzausgleich aus verfassungsrechtlicher Sicht", DÖV 2013, 452ff, 455, sowie Lange, "Die finanzielle Mindestausstattung und die angemessene Finanzausstattung der Kommunen", DVBl 2015, 457 ff., 458; vgl. auch BVerfG vom 09. März 2007, - 2 BvR 2215/01 -, juris Rn 25 ff), wird dies von der wohl überwiegenden Rechtsprechung zu Recht abgelehnt (OVG Nds, Urteil vom 3. September 2002, - 10 LB 3714/01 -, juris Rn 70; VG Halle, Urteil vom 11. April 2019 - 3 A 476/16 -, juris Rn 64).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2022 - 4 L 30/21

    Anforderungen an die Festsetzung der Kreisumlage; finanzielle Mindestausstattung

    Um künftige Verbesserungen oder Verschlechterungen der finanziellen Ausstattung einer Kommune in der näheren Zukunft in den Blick zu nehmen, sind allerdings auch Haushaltsfolgejahre zur Beurteilung heranzuziehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juli 2020 - 10 A 11208/18 -, juris, Rn. 102, das insoweit auf einen Zehnjahreszeitraum abstellt; vgl. auch VG Halle, Urteil vom 11. April 2019 - 3 A 476/16 -, juris, Rn. 66).
  • VG Magdeburg, 15.12.2020 - 9 A 367/19

    Ermittlung der Höhe einer Kreisumlage; Entwertung der kommunalen Steuerhoheit,

    Letztlich obliegt es dem Landkreis, die Folgen des Zusammenwirkens mehrerer Umlageerhebungen bei den Mitgliedsgemeinden zu berücksichtigen (VG Halle, U. v. 11.04.2019 - 3 A 476/16 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht