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   VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21   

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VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21 (https://dejure.org/2022,31673)
VG Halle, Entscheidung vom 16.06.2022 - 1 B 467/21 (https://dejure.org/2022,31673)
VG Halle, Entscheidung vom 16. Juni 2022 - 1 B 467/21 (https://dejure.org/2022,31673)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur

    Auszug aus VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21
    Diese Grundsätze gelten auch im Rahmen des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2021 - 11 S 1966/19 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 L 18/15 - juris).

    Abzustellen ist - auch im Rahmen von § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG - auf die Bedarfsgemeinschaft (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 L 18/15 - juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - juris), zu der hier alle vier Antragsteller gehören, da sie in familiärer Gemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben.

    Von einer Sicherung des Lebensunterhalts in diesem Sinne kann nur ausgegangen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 L 18/15 - juris).

    Ein ausnahmsweises Absehen von gleich vier Regelerteilungsvoraussetzungen kommt nicht in Betracht, zumal "atypische Integrationsleistungen" von vergleichbarem Gewicht, die eine "nachhaltige Integration" der Antragsteller in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG anderweitig belegen könnten und nicht bereits Gegenstand der Regelerteilungsvoraussetzungen sind, weder dargetan noch sonst ersichtlich sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 L 18/15 - juris).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21
    Ausreichend ist es insoweit, wenn durch Erwerbstätigkeit aktuell ein Einkommen erwirtschaftet wird, das einen gegebenenfalls hinzutretenden Sozialleistungsanspruch in der Höhe übersteigt (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - juris).

    Die aktuelle Einkommenssituation muss auch bei der ersten Alternative des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG über eine bloß punktuelle Betrachtung hinaus prognostisch eine gewisse Stabilität aufweisen (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - juris).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21
    Abzustellen ist - auch im Rahmen von § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG - auf die Bedarfsgemeinschaft (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 L 18/15 - juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - juris), zu der hier alle vier Antragsteller gehören, da sie in familiärer Gemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Auszug aus VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21
    Diese Grundsätze gelten auch im Rahmen des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2021 - 11 S 1966/19 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 L 18/15 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2019 - 13 LA 146/19

    Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; gegenwärtig; Integration;

    Auszug aus VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21
    Täuscht ein Ausländer über seine Identität und Staatsangehörigkeit, kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis allerdings frühestens in Betracht, wenn der Betreffende unabhängig von dem erschlichenen Zeitraum die zeitliche Voraussetzung des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG erfüllt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2019 - 13 LA 146/19 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21

    Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis; Identitätstäuschung;

    Auszug aus VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21
    Dem hier gefundenen Ergebnis steht der von den Antragstellern zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. November 2021 zum Az.: 2 M 79/21 nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 10 CE 20.931

    Klärung der Identität Voraussetzung für Ausbildungsduldung bzw.

    Auszug aus VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21
    Fehlt ein solcher, kann im Einzelfall der erforderliche Nachweis auch durch ein anderes amtliches Dokument aus dem Herkunftsstaat mit Lichtbild, das die Möglichkeit der Identifizierung bietet, z. B. durch eine Geburts- oder Heiratsurkunde, Fahrerlaubnis etc., oder durch Bestätigung der Identität im Rahmen der Vorsprache vor einer Identifizierungskommission des (vermutlichen) Heimatlandes geführt werden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 10 CE 20.931 - juris; Huber / Mantel, AufenthG, 3. Aufl. 2021, § 5 Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2019 - 2 M 121/19

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG 2004

    Auszug aus VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21
    Hierin läge ein Ausnahmefall, der es rechtfertigen würde, abweichend vom Soll-Anspruch des § 25b Abs. 1 AufenthG keine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2019 - 2 M 121/19 - juris).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 B 17.13

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung von Fiktionszeiten

    Auszug aus VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21
    Die Identität des Ausländers gilt aber so lange als ungeklärt, bis ein gültiges Ausweispapier oder gleich beweiskräftige Unterlagen als Nachweis vorgelegt werden können; eine spätere Klärung der Identität entfaltet in Bezug auf die materiell-rechtliche Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG keine Rückwirkung (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2014 - 1 B 17.13 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 2 M 69/22

    Kein Abschiebungsschutz bis zu einer abschließenden Entscheidung über einen

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 16. Juni 2022 - 1 B 467/21 HAL - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 16. Juni 2022 - 1 B 467/21 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, die Antragsteller hätten keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2023 - 2 M 49/23

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG 2004

    Auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16. Juni 2022 - 1 B 467/21 HAL - sowie auf den im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2022 - 2 M 69/22 - wird Bezug genommen.

    Die Rechtskraft des Beschlusses vom 16. Juni 2022 - 1 B 467/21 HAL - stehe seiner Zulässigkeit nicht entgegen.

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