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   VG Halle, 21.11.2018 - 1 B 231/18 HAL   

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https://dejure.org/2018,52479
VG Halle, 21.11.2018 - 1 B 231/18 HAL (https://dejure.org/2018,52479)
VG Halle, Entscheidung vom 21.11.2018 - 1 B 231/18 HAL (https://dejure.org/2018,52479)
VG Halle, Entscheidung vom 21. November 2018 - 1 B 231/18 HAL (https://dejure.org/2018,52479)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09

    Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels;

    Auszug aus VG Halle, 21.11.2018 - 1 B 231/18
    Eine gesonderte Bescheinigung über die beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels für Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit des Aufenthaltstitels stellt kein Verwaltungsakt dar, sondern in dieser Bescheinigung wird lediglich ein bestehender Rechtzustand dokumentiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 1 B 17/09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2017 - 2 M 39/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für studienvorbereitende Maßnahmen

    Auszug aus VG Halle, 21.11.2018 - 1 B 231/18
    Folge der vom Gericht angeordneten aufschiebenden Wirkung ist lediglich der Ausschluss der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht des Ausländers (§§ 50, 58 Abs. 2 Satz 2, 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG), der dazu führt, dass er - solange er sich im Bundesgebiet befindet - einstweilen so zu behandeln ist, als gelte sein Aufenthaltstitel als fortbestehend (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 2 M 39/17 -, Rn. 17, juris).
  • VGH Bayern, 09.08.2011 - 19 CE 11.1573

    Erlöschen der Fiktionswirkung bei vorübergehender Ausreise zur Teilnahme an der

    Auszug aus VG Halle, 21.11.2018 - 1 B 231/18
    Besteht eine solche Fortgeltungsfiktion für die Erwerbstätigkeit hat die Ausländerbehörde dem Ausländer auch eine entsprechende Bescheinigung auszustellen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. August 2017 - 19 CE 11.1573 - juris mit Verweis auf § 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 AufenthG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 M 130/06

    Reichweite der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

    Auszug aus VG Halle, 21.11.2018 - 1 B 231/18
    Die zugrunde liegende Ausreiseverpflichtung bleibt bestehen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 7. März 2006 - 2 M 130/06 -, juris; Samel, in: Q./Dienelt, a.a.O., § 84 AufenthG Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung

    Mit Beschluss vom 21.11.2018 - 1 B 231/18 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 27.08.2018 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10.07.2018 anzuordnen, abgelehnt.

    Der Antragsteller hat in seiner Beschwerdeschrift vom 05.12.2018 ausdrücklich klargestellt, dass die Beschwerde darauf gerichtet ist, den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21.11.2018 - 1 B 231/18 HAL - abzuändern und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 27.08.2018 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10.07.2018 anzuordnen.

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