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   VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12   

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VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12 (https://dejure.org/2013,39022)
VG Halle, Entscheidung vom 25.09.2013 - 6 A 95/12 (https://dejure.org/2013,39022)
VG Halle, Entscheidung vom 25. September 2013 - 6 A 95/12 (https://dejure.org/2013,39022)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850

    Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von Wertstoffcontainern

    Auszug aus VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
    (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Juni 1998 - 12 L 1777/98 -, zit. nach juris Rdn. 20; Sauthoff, aaO., Rdn. 416 unter Verweis auf VGH München, Urteil vom 9. November 1999 - 8 B 99.850 -, zit. nach juris).

    In solchen Fällen lässt sich die Annahme rechtfertigen, dass die Allgemeinheit der in Anspruch genommenen Leistung - d.h. der Einschränkung des Gemeingebrauchs - näher steht als der (potenzielle) Gebührenschuldner und dass dementsprechend auch der Wert der Nutzung für die Allgemeinheit höher anzusetzen ist als derjenige für den Gebührenschuldner (vgl. BayVGH, Urteil vom 9. November 1999, aaO., Rdn. 23).

    Nimmt dieser dagegen als Privatperson bzw. wie eine Privatperson am Marktgeschehen teil und unterscheidet sich die (lediglich auch) im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit nicht von anderen gewerblichen Tätigkeiten mit der Absicht der Gewinnerzielung, besteht kein Anlass für eine gebührenrechtliche Privilegierung (vgl. VG Minden, aaO. Rdn. 52; zur Aufstellung von Wertstoffsammelcontainern im öffentlichen Straßenraum: NdsOVG, Beschluss vom 11. Juni 1998, aaO., Rdn. 66 und BayVGH, Urteil vom 9. November 1999, aaO., Rdn. 29).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
    Während die vorliegend streitige Sondernutzung unmittelbar mit der im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit der Klägerin einhergeht, betreffen die von der Beklagten zitierten Entscheidungen (Beschluss vom 23. September 2010 - 2 L 9/10 -, veröffentlicht in juris und Urteil vom 14. Februar 2013 - 2 L 114/11 -) Kosten für eine Amtshandlung, die im Vorfeld einer im öffentlichen Interesse stehenden Maßnahme erforderlich wurde, nämlich die Erteilung einer Genehmigung; zu dieser Amtshandlung hatte die als Gebührenschuldner in Anspruch genommene Behörde durch Stellung eines Antrags Anlass gegeben.

    Dieser sieht anders als § 2 Abs. 2 VwKostG LSA nicht vor, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehen muss, von der Gebührenerhebung abzusehen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Februar 2013, aaO., S. 18 f. d.UA; VG Dessau, Urteile vom 30. Oktober 1996 - A 1 K 2/96 -, NVwZ-RR 1998, 213 und Urteil vom 31. März 2006 - 1 A 286/05 DE -, Bl. 4 d.UA).

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98

    Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher

    Auszug aus VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
    (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Juni 1998 - 12 L 1777/98 -, zit. nach juris Rdn. 20; Sauthoff, aaO., Rdn. 416 unter Verweis auf VGH München, Urteil vom 9. November 1999 - 8 B 99.850 -, zit. nach juris).

    Nimmt dieser dagegen als Privatperson bzw. wie eine Privatperson am Marktgeschehen teil und unterscheidet sich die (lediglich auch) im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit nicht von anderen gewerblichen Tätigkeiten mit der Absicht der Gewinnerzielung, besteht kein Anlass für eine gebührenrechtliche Privilegierung (vgl. VG Minden, aaO. Rdn. 52; zur Aufstellung von Wertstoffsammelcontainern im öffentlichen Straßenraum: NdsOVG, Beschluss vom 11. Juni 1998, aaO., Rdn. 66 und BayVGH, Urteil vom 9. November 1999, aaO., Rdn. 29).

  • OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08

    Benutzungsgebührenrecht; Zur Aktivlegitimation des Freistaats Thüringen in

    Auszug aus VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
    Im Prozess steht dann dem Land das Prozessführungsrecht zu, ohne dass es einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung bedürfte (vgl. Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Rdn. 34; vgl. dazu auch ThürOVG, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 4 EO 677/08 -, juris).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
    Die Gebühr wird nicht für die Erteilung der Erlaubnis, sondern die Tatsache der Sondernutzung geschuldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1978 - 7 C 5/78 -, zit. nach juris Rdn. 19 und Urteil vom 21. Oktober 1970 - IV C 38.69 -, zit. nach juris Rdn. 20; VG Leipzig, Urteil vom 1. Februar 1999 - 6 K 213/97 -, zit. nach juris Rdn. 19; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdn. 406, 408).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Erteilung einer

    Auszug aus VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
    Die Gebühr wird nicht für die Erteilung der Erlaubnis, sondern die Tatsache der Sondernutzung geschuldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1978 - 7 C 5/78 -, zit. nach juris Rdn. 19 und Urteil vom 21. Oktober 1970 - IV C 38.69 -, zit. nach juris Rdn. 20; VG Leipzig, Urteil vom 1. Februar 1999 - 6 K 213/97 -, zit. nach juris Rdn. 19; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdn. 406, 408).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10

    Gebührenbefreiung bei von Gemeinden beantragten Amtshandlungen

    Auszug aus VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
    Entscheidend abzustellen sei auf den Antrag, der lediglich eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung darstelle, und nicht auf das Vorhaben, zu dessen Verwirklichung die beantragte Erlaubnis benötigt werde (vgl. Beschluss vom 23. September 2010 [Erteilung einer Baugenehmigung], aaO., Rdn. 4; Urteil vom 14. Februar 2013 [Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses], aaO., S. 15 f. d.UA; vgl. auch den Beschluss vom 18. Januar 2013 [Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsverordnung] - 3 L 694/1 -, zit. nach juris Rdn. 6 und Beschluss vom 6. Juli 2011 [Baumfällgenehmigung] - 2 L 54/10 -, zit. nach juris Rdn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 2 L 9/10

    Bauantrag durch Behörde; Befreiung von der Baugenehmigungsgebühr

    Auszug aus VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
    Während die vorliegend streitige Sondernutzung unmittelbar mit der im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit der Klägerin einhergeht, betreffen die von der Beklagten zitierten Entscheidungen (Beschluss vom 23. September 2010 - 2 L 9/10 -, veröffentlicht in juris und Urteil vom 14. Februar 2013 - 2 L 114/11 -) Kosten für eine Amtshandlung, die im Vorfeld einer im öffentlichen Interesse stehenden Maßnahme erforderlich wurde, nämlich die Erteilung einer Genehmigung; zu dieser Amtshandlung hatte die als Gebührenschuldner in Anspruch genommene Behörde durch Stellung eines Antrags Anlass gegeben.
  • VG Minden, 06.02.2013 - 3 K 790/11

    Land NRW unterliegt im Gebührenstreit mit der Stadt Bielefeld

    Auszug aus VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
    Dementsprechend ist Sinn und Zweck der Befreiung, denjenigen, der zwar den Gemeingebrauch beeinträchtigt, dessen Tätigkeit aber gleichwohl dem Gemeinwohl dient, von dieser Gebühr zu befreien (vgl. VG Minden, Urteil vom 6. Februar 2013 - 3 K 790/11 -, zit. nach juris Rdn. 42).
  • VG Dessau, 30.10.1996 - A 1 K 2/96
    Auszug aus VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12
    Dieser sieht anders als § 2 Abs. 2 VwKostG LSA nicht vor, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehen muss, von der Gebührenerhebung abzusehen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Februar 2013, aaO., S. 18 f. d.UA; VG Dessau, Urteile vom 30. Oktober 1996 - A 1 K 2/96 -, NVwZ-RR 1998, 213 und Urteil vom 31. März 2006 - 1 A 286/05 DE -, Bl. 4 d.UA).
  • VG Leipzig, 01.02.1999 - 6 K 213/97

    Heranziehung zur Entrichtung von Sondernutzungsgebühren; Gebührenpflichtiger

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