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   VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23   

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VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23 (https://dejure.org/2023,30274)
VG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2023 - 7 E 3608/23 (https://dejure.org/2023,30274)
VG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2023 - 7 E 3608/23 (https://dejure.org/2023,30274)
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Volltextveröffentlichung

  • VG Hamburg PDF

    Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten im Falle eines "Automatenkiosks" (erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Öffnung an Sonn- und Feiertagen)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Warenautomatenkiosk als Verkaufsstelle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Sonntagsöffnung für Automatenkiosk - Sonn- und Feiertage dienen der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
    Der damit zur Durchsetzung gebrachte, bundesverfassungsrechtlich in Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV angeordnete Schutz der Sonn- und staatlich anerkannten Feiertage gebietet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass an Sonn- und Feiertagen in der Regel die typische "werktägliche Geschäftigkeit" zu ruhen hat (BVerfG, Urt. v. 1.12.2009, 1 BvR 2857/07, BVerfGE 125, 39, juris Rn. 152 m.w.N.).

    Insoweit ist es in dem Verfassungsgebot des Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV und dem damit verbundenen Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Sonntagsruhe aber angelegt, dass das auch hier für die Antragstellerin streitende wirtschaftliche Umsatzinteresse gegenüber einer den Sonntagsschutz beeinträchtigenden Veranstaltung regelmäßig genauso zurücksteht wie das alltägliche Erwerbsinteresse potentieller Kunden (vgl. BVerfG, Urt. v. 1.12.2009, a.a.O., Rn. 157; Urt. v. 9.6.2004, 1 BvR 636/02, BVerfGE 111, 10, juris Rn. 183 f.).

  • BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57

    Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG

    Auszug aus VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
    Die (ursprüngliche) Erstreckung des Bundes-Ladenschlussrechts auf Warenautomaten diente noch dem Ziel, den sonstigen Einzelhandel, der seine Verkaufsstellen zum Schutz der Arbeitszeiten seiner Beschäftigten schließen musste, in der Zeit seiner Schließung vor Wettbewerb zu schützen (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.2.1962, 1 BvR 198/57, BVerfGE 14, 19, juris Rn. 11), war folglich ein Reflex dieses erweiterten Arbeitsschutzes.

    Etwas anderes folgt schließlich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.2.1962 (a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Auszug aus VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
    Ob die Schließung von Verkaufsstellen zum Schutze des Charakters der Sonn- und Feiertage beiträgt, bestimmt sich folglich nicht nur danach, ob und in welchem Umfang in ihnen Verkaufspersonal anwesend ist, sondern nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als werktägliche Veranstaltung (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.8.1992, 1 C 38.90, BVerwGE 90, 337, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
    Insoweit ist es in dem Verfassungsgebot des Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV und dem damit verbundenen Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Sonntagsruhe aber angelegt, dass das auch hier für die Antragstellerin streitende wirtschaftliche Umsatzinteresse gegenüber einer den Sonntagsschutz beeinträchtigenden Veranstaltung regelmäßig genauso zurücksteht wie das alltägliche Erwerbsinteresse potentieller Kunden (vgl. BVerfG, Urt. v. 1.12.2009, a.a.O., Rn. 157; Urt. v. 9.6.2004, 1 BvR 636/02, BVerfGE 111, 10, juris Rn. 183 f.).
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Auszug aus VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
    Gegenüber dem Ladenschlussgesetz, das hauptsächlich dem (Arbeits-)Schutz der in Verkaufsstellen Beschäftigten diente, indem es durch die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten die Lage der Arbeitszeiten in Richtung eines arbeitsfreien Abends und eines im Wesentlichen zusammenhängenden Wochenendes aus Samstagnachmittag und Sonntag steuerte (vgl. u.a. BVerfG, Urt. v. 16.1.2002, 1 BvR 1236/99, BVerfGE 104, 357, juris Rn. 36; BT-Drs.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Auszug aus VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
    Es entspricht dem gesetzlichen Zweck des § 3 Abs. 1 SOG und ist regelmäßig nicht zu beanstanden, wenn sich die Antragsgegnerin entschließt, befürchteten Zuwiderhandlungen gegen Verbotsvorschriften, die dem Sonn- und Feiertagsschutz dienen, entgegenzutreten (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.1988, 1 C 25.84, BVerwGE 79, 118, juris Rn. 36 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 8.5.1990, Bf VI 54/89, HmbJVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2016 - 20 B 1408/15

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Haltens und Betreuens sowie des Züchtens und

    Auszug aus VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
    Denn es ist, weil es hier auf die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ankommt, einzubeziehen, dass der formelle Anhörungsmangel gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 HmbVwVfG noch bis zum Ende der letzten Tatsacheninstanz des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens wird geheilt werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2019, 11 ME 189/19, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschl. v. 30.6.2016, 20 B 1408/15, juris Rn. 7 jeweils zum entsprechenden Landesrecht; Ramsauer, in: Kopp/ders., VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 28 Rn. 81).
  • BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94

    Wiking-Jugend - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO soll einer gleichsam automatischen Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit vorbeugen und verpflichtet die Behörde grundsätzlich, mit einer auf den konkreten Fall abgestellten und nicht lediglich "formelhaften" schriftlichen Begründung das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung darzulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.4.1995, 1 VR 9/94, juris Rn. 4; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, 3 Bs 92/08, n.v.).
  • OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12

    § 212a BauGB und Drittwiderspruch; Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs-

    Auszug aus VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
    Auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung kommt es demgegenüber in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2020, 2 Bs 36/20, n.v.; Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, BRS 79 Nr. 186, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19

    "Migration tötet"; allgemeine Interessenabwägung; Anhörung; Heilung;

    Auszug aus VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
    Denn es ist, weil es hier auf die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ankommt, einzubeziehen, dass der formelle Anhörungsmangel gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 HmbVwVfG noch bis zum Ende der letzten Tatsacheninstanz des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens wird geheilt werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2019, 11 ME 189/19, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschl. v. 30.6.2016, 20 B 1408/15, juris Rn. 7 jeweils zum entsprechenden Landesrecht; Ramsauer, in: Kopp/ders., VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 28 Rn. 81).
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71

    Geltung des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) für eine Verkaufsstelle innehabende

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82

    Vorliegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 6 Abs. 2, 24 Abs. 1 Nr.

  • OVG Hamburg, 20.05.1999 - 2 Bs 154/99
  • VG Hamburg, 13.09.2012 - 21 E 2277/12

    Öffnung eines Ladens am Sonntag

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