Rechtsprechung
VG Hamburg, 15.12.2022 - 19 E 4492/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,37621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- VG Hamburg
Erfolgloser Eilantrag eines kamerunischen Staatsangehörigen, der bei Kriegsausbruch in der Ukraine studiert hat, gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen …
Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2022 - 19 E 4492/22
Die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes richtet sich nur in jenen Fällen nach § 123 VwGO, in denen der Antragsteller nicht erst aufgrund des Ablehnungsbescheides vollziehbar ausreisepflichtig geworden ist, sondern es bereits zuvor kraft Gesetzes war (vgl. zur Abgrenzung OVG Hamburg, Beschl. v. 1.5.2019, 1 Bs 126/17, juris Rn. 15). - VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung / Erwerbstätigkeitserlaubnis für …
Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2022 - 19 E 4492/22
Konkret lassen sich insbesondere den seit Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses ergangenen Länderschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, zuletzt vom 5. September 2022 in der Fassung vom 20. September 2022, ausreichende Hinweise dazu entnehmen, dass die Bundesrepublik Deutschland auch der in Art. 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses genannten Personengruppe vorübergehenden Schutz gewährt (vgl. hierzu im Einzelnen sowie zu der - nach Ansicht des Gerichts überzeugenden - Auffassung, dass die Öffnungsklausel gleichwohl nicht, wie teilweise vertreten, durch die "UkraineAufenthÜV" ausgefüllt wurde: VGH Mannheim, Beschl. v. 26.10.2022, 11 S 1467/22, juris Rn. 26).