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   VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23   

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VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23 (https://dejure.org/2023,41590)
VG Hannover, Entscheidung vom 23.11.2023 - 9 A 699/23 (https://dejure.org/2023,41590)
VG Hannover, Entscheidung vom 23. November 2023 - 9 A 699/23 (https://dejure.org/2023,41590)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1; ARB 1/80 Art .7; AufenthG § 53 Abs. 1; AufenthG § 53 Abs. 2; AufenthG § 53 Abs. 3; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 1
    Ausweisung; Beschäftigungsaufnahme nach Ausweisung; Beschäftigungszeiten; bevorstehende Vaterschaft; faktischer Inländer verneint; Gesichertes Aufenthaltsrecht; kein erhöhter Ausweisungsschutz; Ordnungsmäßigkeit des Wohnsitzes; strafrechtliche Ermittlungsverfahren; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
    Die Gefährdung bemisst sich nach den im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht entwickelten Grundsätzen ( BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, Rn. 23, juris).

    Dabei beurteilt sich die Frage nach dem Bestehen einer Wiederholungsgefahr nicht nach dem zum Zeitpunkt des Erlasses des Ausweisungsbescheides maßgeblichen Sachlage, sondern nach dem Sachstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, Rn. 18, juris; Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19.11 -, Rn. 12, juris).

    Die in § 53 Abs. 2 AufenthG genannten Umstände sollen sowohl zugunsten als auch zulasten des Ausländers wirken können und sind nach Auffassung des Gesetzgebers nicht als abschließend zu verstehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, Rn. 13, juris; BVerwG, Urt. v. 25.07.2017 - BVerwG 1 C 12.16 -, Rn. 15, juris; BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, Rn. 20 ff., juris).

  • EuGH, 18.12.2008 - C-337/07

    Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80

    Auszug aus VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
    Der EuGH hat im Urteil vom 18. Dezember 2008 (C-337/07 -, Rn. 22, juris) ausgeführt:.

    Dementsprechend setzt die Ordnungsmäßigkeit des Wohnsitzes eine "gesicherte und nicht nur vorläufige Position" im Bundesgebiet und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraus (vgl. EuGH, Urt. v. 18.12.2008 - C-337/07 - Rn. 54, juris).

    Auch die Rechtsprechung des EuGH, wonach bei einer durch Täuschung des türkischen Arbeitnehmers erwirkten Aufenthaltserlaubnis die Rechte des Familienangehörigen nach Art. 7 ARB 1/80 nur in Frage gestellt werden können, wenn die Voraussetzung bzgl. der Dauer des Zusammenlebens mit dem Arbeitnehmer nach Art. 7 ARB 1/80 noch nicht erfüllt ist (vgl. EuGH, Urt. v. 18.12.2008 - C-337/07 -, Rn. 58-59, juris), steht dem nicht entgegen.

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
    Da für die gerichtliche Überprüfung der an diesen Maßstäben zu messenden Befristungsentscheidung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist, trifft die Ausländerbehörde auch während des gerichtlichen Verfahrens eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Befristungsentscheidung und ggf. zur Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 27/16 -, Rn. 23, juris).

    Der Beklagte hat sein Ermessen erkannt und unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen zweischrittigen Prüfung ( Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 27/16 -, juris) zu Recht sowohl unter Bezugnahme auf die im Bescheid angestellte Prognose zur Wiederholungsgefahr die erheblichen Straftaten als auch die familiären Bindungen im Bundesgebiet und die Voraufenthaltszeiten in seine Entscheidung eingestellt.

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
    Allerdings kommt diesen tatsächliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, Rn. 19, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 16, juris m.w.N.; Beschl. v. 27.08.2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36, juris).

    Dabei ist das Gewicht einer Strafrestaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB von vornherein deutlich geringer als das einer Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB ; eine Vermutung für das Fehlen einer Rückfallgefahr im Sinne einer Beweiserleichterung begründet sie nicht ( BVerfG, Beschl. v. 27.08.2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36, juris; BVerwG, Urt. v. 02.09.2009 - BVerwG 1 C 2.09 -, Rn. 18, juris).

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweisung eines straffälligen

    Auszug aus VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
    Allerdings kommt diesen tatsächliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, Rn. 19, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 16, juris m.w.N.; Beschl. v. 27.08.2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36, juris).

    Kommen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte im Rahmen der ihnen obliegenden aufenthaltsrechtlichen Prognose, insbesondere mit Blick auf den Gesetzeszweck des Ausländerrechts zu einer von dieser Indizwirkung abweichenden Einschätzung der Wiederholungsgefahr, bedarf es hierfür einer substantiierten, das heißt eigenständigen Begründung ( BVerfG, Beschl. v. 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, Rn. 19, juris).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, Rn. 11, juris).

    Die in § 53 Abs. 2 AufenthG genannten Umstände sollen sowohl zugunsten als auch zulasten des Ausländers wirken können und sind nach Auffassung des Gesetzgebers nicht als abschließend zu verstehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, Rn. 13, juris; BVerwG, Urt. v. 25.07.2017 - BVerwG 1 C 12.16 -, Rn. 15, juris; BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, Rn. 20 ff., juris).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 42).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
    Dabei beurteilt sich die Frage nach dem Bestehen einer Wiederholungsgefahr nicht nach dem zum Zeitpunkt des Erlasses des Ausweisungsbescheides maßgeblichen Sachlage, sondern nach dem Sachstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, Rn. 18, juris; Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19.11 -, Rn. 12, juris).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg muss - anders als nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - BVerwG 1 C 7.11 -, Rn. 24, juris) - die den Ausweisungsanlass bildende Verfehlung des Ausländers nicht von besonderem Gewicht sein, um eine allein generalpräventiv motivierte Ausweisung zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
    Vor dem Hintergrund, dass sich die strafrechtlichen Prognoseentscheidungen nur auf die Dauer der Bewährungszeit richten und naturgemäß eher Resozialisierungsgesichtspunkte im Vordergrund stehen, während die aufenthaltsrechtliche Einschätzung auch in den Blick zu nehmen hat, ob es dem Ausländer gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen ( BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, Rn. 19, juris; BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - BVerwG 9 C 6.00 -, Rn. 17, juris), geht die Kammer nach eigener Prüfung der Umstände des Einzelfalls davon aus, dass das mittelfristige Risiko erneuter Straftaten des Klägers weiterhin als hoch einzuschätzen ist.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 13 LB 160/17

    Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Berufung; Bleibeinteresse; familiäre

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04

    Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 8 ME 1/18

    Anspruch; Antrag; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; faktischer Inländer;

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 8 ME 159/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung hinsichtlich des Schutzes von Ehe und Familie

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 13 LB 148/22

    Aktualität des Ausweisungsinteresses; Ausweisung; Berufung; Dauer des Einreise-

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2017 - 13 ME 190/17

    Addition; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Fiktionswirkung; faktischer Inländer;

  • VG München, 14.04.2016 - M 24 K 15.5642

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsschutz, besonderer; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2017 - 11 S 6.17

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis gemäß AufenthG 2004 § 51 Abs 1 Nr 7;

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

  • EuGH, 24.01.2008 - C-294/06

    Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit -

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung;

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

  • BVerwG, 10.05.1995 - 1 B 72.95

    Auslegung des Begriffs der ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des Artikel 6

  • VGH Hessen, 15.10.2008 - 11 B 2104/08

    Aufenthaltsrecht aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 EWGAssRBes 1/80

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 M 29/14

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht eines türkischen Ehegatten; Rechtmäßigkeit und

  • VGH Bayern, 18.08.2014 - 10 CS 14.1324

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; nur

  • OVG Sachsen, 01.08.2014 - 3 B 104/14

    Härtefall gemäß § 31 Abs 2 AufenthG, ordnungsgemäße Beschäftigung gemäß Art 6 Abs

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