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   VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13   

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VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13 (https://dejure.org/2014,71381)
VG Köln, Entscheidung vom 02.12.2014 - 5 K 5221/13 (https://dejure.org/2014,71381)
VG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 5 K 5221/13 (https://dejure.org/2014,71381)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11

    Anwendungsvorrang; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Beweismaß; Flüchtling;

    Auszug aus VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13
    Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 8.11 - (zum KONGRA-GEL) und.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 8.11 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07

    Ausweisung eines Ausländers wegen fehlender oder falscher Angaben bei einer

    Auszug aus VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13
    11 S 695/07-, InfAuslR 2008, 159 ff ("wenn einzelnen festgestellte.

    - 11 S 695/07; VG Aachen, Urteil vom 23. März 2011 - 8 K 283/08 -.

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13
    Gründe für die Festlegung einer kürzeren Frist oder gar die Befristung auf Null - ein entsprechendes Klagebegehren (Verpflichtungsantrag) ist nach anerkannter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11-, als Hilfsantrag ("Minus") im Anfechtungsantrag bezüglich der Ausweisung enthalten - sind nicht gegeben.
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 ff., zu entsprechenden Ausweisungstatbeständen im Ausländergesetz;.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Auszug aus VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13
    VGH Mannheim, Urteil vom 7. Dezember 2011 - VGH 11 S 897/11 - Die PKK verfolgt seit 1997 ihre Ziele auch mit terroristischen Mitteln und ist auch aktuell in der "EU-Liste" der als terroristisch eingestuften Organisationen aufgeführt, nämlich mit der Bezeichnung "Kurdische Arbeiterpartei - PKK - alias KADEK, alias KONGRA-GEL" unter "2.
  • VG Aachen, 23.03.2011 - 8 K 283/08
    Auszug aus VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13
    - 11 S 695/07; VG Aachen, Urteil vom 23. März 2011 - 8 K 283/08 -.
  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784

    Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung

    Auszug aus VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13
    1586/08-; Bay VGH, Urteil vom 25. März 2010 - 10 BV 09.1784;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15
    Der Kläger hat am 27. August 2013 die Klage 5 K 5221/13 erhoben und geltend gemacht, dass sämtliche mit der Ordnungsverfügung vom 26. August 2013 verfügten Maßnahmen rechtswidrig seien.

    Der Kläger hat die erneute Ordnungsverfügung vom 24. September 2013 am 25. September 2013 in die anhängige Klage 5 K 5221/13 einbezogen und die Aussetzung der Vollziehung (5 L 1440/13) beantragt.

    Nachdem der Beklagte die Vollziehung der Ordnungsverfügung vom 24. September 2013 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Klageverfahren 5 K 5221/13 ausgesetzt hatte, lehnte das Verwaltungsgericht den Aussetzungsantrag mit Beschluss vom 15. Oktober 2013 (5 L 1440/13) ab.

    Er hat die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5221/13 wiederhergestellt hinsichtlich der Ausweisung und angeordnet hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis.

    Mit Beschluss vom 23. Oktober 2018 im Verfahren 18 B 895/16 hat der Senat die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5221/13 insoweit wiederhergestellt, als sich die Klage gegen die in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. September 2013 auferlegte Pflicht zur täglichen Meldung bei der Polizeiwache P. /S. zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr richtet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 18 B 895/16

    Klage eines ausreisepflichtigen Ausländers gegen die in einer Ordnungsverfügung

    Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5221/13 (18 A 44/15) wird insoweit wiederhergestellt, als sich die Klage gegen die in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. September 2013 auferlegte Pflicht zur täglichen Meldung bei der Polizeiwache P. /S. zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr richtet.

    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 5 K 5221/13 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. September 2013 (täglich zweimalige Meldepflicht) hat nur in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg (1.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 18 B 627/15

    Rechtmäßigkeit einer automatischen Versagung der Verlängerung eines

    Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5221/13 wird wiederhergestellt, soweit es die in der angefochtenen Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 26. August 2013 enthaltene Regelung zu 1. (Ausweisung) betrifft und angeordnet, soweit es die Regelung zu 6. (Versagung der Aufenthaltserlaubnis) anbelangt.
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