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   VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15   

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VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15 (https://dejure.org/2018,42709)
VG Köln, Entscheidung vom 04.12.2018 - 25 K 7243/15 (https://dejure.org/2018,42709)
VG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 25 K 7243/15 (https://dejure.org/2018,42709)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 05.08.2015 - 6 C 8.14

    Neutrale Aufwendungen; Ausgangsentgeltniveau; postrechtliche Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
    Nach diesen Grundsätzen können Kunden von Postdienstleistungen durch eine Entgeltgenehmigung in ihren Rechten verletzt sein, BVerwG, Urteil vom 05. August 2015 - 6 C 8/14 -, BVerwGE 152, 355-372, juris Rdn. 11 ff.

    Denn an die Stelle eines von ihnen vereinbarten Entgelts tritt ein hoheitlich festgelegtes Entgelt, vgl. BVerwG, Urteil vom 05. August 2015 - 6 C 8/14 - BVerwGE 152, 355-372, juris Rdn. 11.

    Dies gilt im Postsektor ebenso wie im Telekommunikationssektor, vgl. BVerwG, Urteil vom 05. August 2015 - 6 C 8/14 -, BVerwGE 152, 355-372, juris Rdn. 22.

    Dabei ist zu beachten, dass die in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Garantie des effektiven Rechtsschutzes verlangt, dass sich der Maßgrößenbeschluss als Grundlage der konkreten Genehmigung auf eine inzident vorzunehmende Kontrolle hin als rechtmäßig erweist, vgl. BVerwG, Urteil vom 05. August 2015 - 6 C 8/14 - BVerwGE 152, 355-372, juris Rdn. 29.

    Der in § 20 Abs. 1 PostG enthaltene Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung bestimmt zugleich den Inhalt des Aufschlagsverbots aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PostG und hat insoweit - vorbehaltlich der Erweiterung durch § 20 Abs. 2 Satz 1 a.E. und Satz 2 PostG - einen bindenden Charakter, so dass er die Entgeltobergrenze definiert und nicht lediglich einen Orientierungspunkt für eine weitergehende Prüfung darstellt, vgl. BVerwG, Urteil vom 05. August 2015 - 6 C 8/14 -, BVerwGE 152, 355-372, juris Rdn. 43; BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13/12 -, BVerwGE 148, 48-88, juris Rdn. 19.

    Der Zweck dieser Regelungen besteht unter anderem darin, die Berücksichtigungsfähigkeit von Sonderlasten, die sich für die Beigeladene in der Nachfolge der vormaligen Deutschen Bundespost ergeben, im Rahmen der Genehmigung postrechtlicher Entgelte sicherzustellen, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 10/11 -, BVerwGE 146, 325-347, juris Rdn. 37, 41 f; BVerwG, Urteil vom 5 August 2015 - 6 C 8/14 - juris, Rdn. 38.

    Selbst wenn das Ausgangsentgeltniveau rechtswidrig überhöht sein sollte, ist dies aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Vorgaben in § 3 Abs. 3 PEntGV unbeachtlich und kann sich erst im zweiten Schritt dahin auswirken, dass Preissenkungen geboten sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 8/14 - juris, Rdn. 35;.

    Denn wird im Anschluss an eine Entgeltgenehmigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 PostG ein Produkt aus dem Korb gem. § 4 Abs. 5 PEntgV wieder herausgenommen, ändert sich an der Kostenorientierung des Dienstleistungskorbes im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Beschlussfassung nichts, weil zu diesem Zeitpunkt für jede einzelne Dienstleistung die Einhaltung des KeL-Maßstabs festzustellen war, vgl. BVerwG, Urteil vom 05.08.2015 - 6 C 8/14 - juris Rdn. 37.

    Die Bundesnetzagentur hat eine auf die gesamte Geltungsdauer des Maßgrößenbeschlusses bezogene, bewertende Prognoseentscheidung darüber zu treffen, ob, in welchem Umfang und in welcher Frist dem regulierten Unternehmen in dem jeweiligen ökonomischen Umfeld durch Rationalisierung oder Innovation eine Steigerung der Produktivität gelingen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 2015 - 6 C 8/14 - juris Rdn. 42.

    Gem. § 20 Abs. 1 PostG und § 20 Abs. 2 Satz 1 a. E. und Satz 2 PostG ist der Beurteilungsspielraum zudem gesetzlich beschränkt, vgl. BVerwG, Urteil vom 05. August 2015 - 6 C 8/14 - BVerwGE 152, 355-372, juris Rdn. 42.

  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
    Im Hinblick auf die Abwägung widerstreitender Belange und Regulierungsziele, die die Bundesnetzagentur in der hier in Rede stehenden Entscheidung zumindest partiell vornehmen muss, hat das Verwaltungsgericht darüber hinaus nachzuprüfen, ob die Behörde im Hinblick auf die Kriterien, die in den relevanten Rechtsnormen ausdrücklich hervorgehoben oder doch in ihnen angelegt sind, plausibel und erschöpfend argumentiert hat, vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18/13 - juris Rdn. 38.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verfügt die Bundesnetzagentur bei ihren im Rahmen der Vergleichsmarktbetrachtung zu treffenden Entscheidungen über die Auswahl der Vergleichsmärkte sowie über Zu- und Abschläge über einenBeurteilungsspielraum, vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18/13 - juris Rdn. 31.

    Die zugrunde zu legenden tatsächlichen Annahmen hängen wesentlich von ökonomischen Einschätzungen in Bezug auf die als Vergleichsbasis in Betracht kommenden Märkte sowie für die Preisbildung jeweils maßgeblichen Einflussfaktoren ab, vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18/13 - juris Rdn. 34.

    Beeinflussende Faktoren, die zu berücksichtigen sind, liegen insbesondere in Unterschieden in der Marktstruktur, vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18/13 - juris Rdn. 33; Mayen/Lünenbürger in: Scheurle/Mayen, Telekommunikationsgesetz, § 35 Rdn. 16.

    Eine wissenschaftlich exakt bestimmbare Relation zwischen einzelnen Marktstrukturelementen und hieraus resultierenden Korrekturbeträgen ist nicht vorstellbar, da verschiedene Entscheidungen gleichermaßen rechtmäßig sein können, vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18/13 - juris Rdn. 34 f.

  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13

    Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit;

    Auszug aus VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
    Auch nach der Rechtsprechung zum TKG können monopolistisch strukturierte und darüber hinaus ihrerseits regulierte Märkte vergleichbare Märkte im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG sein, vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2015 - 6 C 33/13 - juris, Rdn. 30; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 - juris Rdn. 26.

    Vielmehr entspricht der ermittelte Vergleichspreis nach der Vorstellung des Gesetzgebers ohne Weiteres dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2015 - 6 C 33/13 - juris Rdn. 22.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als

    Auszug aus VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
    Die Gewährleistungspflicht greift gerade dort ein, wo eine Grundversorgung auf längere Sicht im Wettbewerb nicht abzudecken ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 3/03 - juris, Rdn. 17 f.

    Die Gewährleistungspflicht greift gerade dort ein, wo eine Grundversorgung auf längere Sicht im Wettbewerb nicht abzudecken ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 3/03 - a.a.O.

  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 10.11

    Postfachzugang; postrechtliche Entgeltgenehmigung; erforderliche Nachweise und

    Auszug aus VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
    Deshalb rechtfertigt der Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zugleich im Fall seiner Überschreitung für sich allein die (teilweise) Versagung der Entgeltgenehmigung, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 10/11 -, BVerwGE 146, 325-347, juris Rdn. 28.

    Der Zweck dieser Regelungen besteht unter anderem darin, die Berücksichtigungsfähigkeit von Sonderlasten, die sich für die Beigeladene in der Nachfolge der vormaligen Deutschen Bundespost ergeben, im Rahmen der Genehmigung postrechtlicher Entgelte sicherzustellen, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 10/11 -, BVerwGE 146, 325-347, juris Rdn. 37, 41 f; BVerwG, Urteil vom 5 August 2015 - 6 C 8/14 - juris, Rdn. 38.

  • BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 50.15

    Sachbescheidungsinteresse; formelle Begründung; Mietleitung;

    Auszug aus VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
    Es kann dahinstehen, ob der Bundesnetzagentur bei der Lastenallokation nach vollständiger Ausschöpfung des Verursachungsprinzips noch ein punktueller Beurteilungsspielraum darüber verbleibt, nach welchem betriebswirtschaftlichen Grundsatz die Kostenzuordnung dann im Übrigen zu erfolgen hat, vgl. zum Beurteilungsspielraum bei der Methodenwahl zur Berechnung des Anlagevermögens für die Zinsermittlung: BVerwG, Urteil vom 17. August 2016 - 6 C 50/15 -, BVerwGE 156, 75-94, Rn. 22. Nach S. 7 der Begründung des Verordnungsgebers ist mit dem Prüfauftrag, ob die nachgewiesenen Kosten anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen folgen, keine Einschränkung des der Regulierungsbehörde eingeräumten Ermessensspielraums, sondern eine nicht abschließende Konkretisierung des Prüfungsmaßstabes verbunden.

    Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist deshalb daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2016 - 6 C 50/15 - BVerwGE 156, 75-94, juris Rdn. 24.

  • EuG, 14.07.2016 - T-143/12

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem

    Auszug aus VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
    Die aus regulierten Entgelten erzielten Erlöse sind privatrechtlicher Natur, vgl. EuG, Urteil vom 14.07.2016 - T-143/12 - Rdn. 94, juris, und stoßen bei der Finanzierung von Universaldienstlasten - anders als bei der Finanzierung der Postbeamtenversorgungskasse infolge des Mechanismus´ nach § 16 PostPersRG - schon weder eine Inanspruchnahme staatlicher Mittel noch eine staatliche Kontrolle der Erlöse an.

    Doch auch die aus einer Berücksichtigung von Versorgungslasten resultierende Einsparung von Beitragsmitteln zum Pensionsfond unter entsprechend höherer staatlicher Beteiligung verursacht keine selektive Begünstigung der Beigeladenen i.S.d. Art. 107 AEUV, weil Unternehmen im Wettbewerb vergleichbare Pensionslasten nicht tragen müssen, vgl. EuG, Urteil vom 14.07.2016 - T-143/12 - Rdn. 143, 144, juris.

  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5166/06

    Reichweite der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG geregelten Rückwirkungssperre

    Auszug aus VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
    Bei der Frage der tatsächlichen Vergleichbarkeit liegt es nahe, auf die zivilrechtliche Rechtsprechung zu der Frage vergleichbarer Märkte im Wettbewerbsrecht zurückzugreifen, vgl. VG Köln, Urteil vom 28. August 2013 - 21 K 5166/06 -, juris Rdn. 90.

    Festgestellte Unterschiede in den Marktstrukturen der herangezogenen Vergleichsmärkte bzw. -preise sind ggf. durch die Einbeziehung von Sicherheitszuschlägen oder -abschlägen auszugleichen, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142-153, Rdn. 35; VG Köln, Urteil vom 28. August 2013 - 21 K 5166/06 - juris Rdn. 90 ff.

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
    Das Gericht hat die Beteiligten frühzeitig gem. § 87b Abs. 1 VwGO aufgefordert, die Tatsachen anzugeben, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren sie sich beschwert fühlen, hierfür eine angemessene Frist eingeräumt und darauf hingewiesen, dass der Entscheidungsfindung ein multipolares Rechtsverhältnis zugrunde liegt, vgl. zur Herstellung praktischer Konkordanz in einem multipolaren Rechtgüterkonflikt: BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 - juris.
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
    § 20 Abs. 2 S. 2 PostG sieht keine Übertragung staatlicher oder staatlich kontrollierter Mittel vor, weil die Berücksichtigung von Sonderlasten aus dem Universaldienst gem. § 20 Abs. 2 S. 2 PostG bei der Entgeltregulierung von Postdienstleistungen weder eine Budgetbelastung öffentlicher Haushalte verursacht, noch eine fiskalische Maßnahme darstellt, noch eine staatliche Kontrolle über gezahlte Entgeltmittel bewirkt, sondern lediglich die Mehrkosten aus der (freiwilligen) Übernahme einer Gemeinwohlverpflichtung abdeckt, vgl. EuGH, Urteil vom 24.7.2003 - C-280/00 - Rdn. 83, juris; EuGH, Urteil vom zweite 20.11.2001 - C-53/00 - Rdn. 29 (Ferring), juris; EuGH, Urteil vom 13. März 2001 - C- 379/98 - (PreussenElektra), juris Rdn. 59ff.; EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - C-384/07 - (Wienstrom), juris; EuGH, Urteil vom 19.12.2013 - C-262/12 - (Association Vent De Colère!), Rdn 21, juris; EuG, Urteil vom 10. Mai 2016 - T-47/15 - Rdn. 96, juris; Koenig/Förtsch in Beck'scher Kurzkommentar zum EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 107, Rdn. 65, 66; Kommission, Beihilfemitteilung, Abl. EU 19.07.2016, Nr. C 262, S. 14, Rdn. 61.
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

  • EuG, 10.05.2016 - T-47/15

    Das Gericht bestätigt, dass das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

  • EuGH, 27.03.2012 - C-209/10

    Post Danmark - Art. 82 EG - Postunternehmen in beherrschender Stellung, das

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12

    Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung;

  • EuGH, 19.12.2013 - C-262/12

    Der französische Mechanismus zum Ausgleich der Mehrkosten, die durch die

  • BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 78.11

    Luftreinhalteplan; Luftreinhalte- und Aktionsplan; Luftverunreinigung;

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

  • EuGH, 22.11.2001 - C-53/00

    Ferring

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 C 36.08

    Entgelt; Terminierungsentgelt; Entgeltanordnung; nachträgliche Regulierung;

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89

    Hinreichende Bestimmtheit einer gegen einen Handwerker gerichteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 13 A 476/08

    Drittschutz im Zusammenhang mit der Genehmigung von Entgelten für

  • BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79

    Preismißbrauch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 13 A 1521/03

    Abschluss von Verträgen über die Zusammenschaltung öffentlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - 13 A 3211/06

    Entgeltgenehmigung für den Zugang zu Postfachanlagen; Orientierung der Entgelte

  • EuGH, 18.12.2008 - C-384/07

    Wienstrom - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 3 EG - Für mit dem Gemeinsamen

  • EuGH, 13.10.2011 - C-148/10

    DHL International - Postdienste - Externe Verfahren für die Bearbeitung von

  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-256/17

    Sandd - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit - Postdienste -

  • VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 9943/16
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • BVerwG, 14.03.2013 - 7 C 34.11

    Beförderungsgenehmigung, atomrechtliche; Gefahrgutbeförderung; Schadensvorsorge;

  • VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 3396/12

    Infopost-Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt

    Erst dann dürfen sie nach dem Tragfähigkeitsprinzip angemessen alloziert werden, um z.B. Kuppelprodukte und Verbundwirkungen im produktionswirtschaftlichen Bereich zu berücksichtigen, wenn die Klägerin ansonsten nicht imstande wäre, ein wettbewerbsfähiges Angebot am Markt abzugeben, vgl. VG Köln, Urteil v. 04.12.2018 - 25 K 7243/15 - juris Rn. 189 u. 192 ff.
  • VG Köln, 04.01.2021 - 21 L 2082/20

    Briefporto-Erhöhung 2019 voraussichtlich rechtswidrig

    vgl. VG Köln, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 25 K 7243/15 -, juris Rn. 55.
  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

    Dessen Gesamtkosten im Jahr 2014 hat die Klägerin im Maßgrößenverfahren BK5-15/012 für den Genehmigungszeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 nachgewiesen, vgl. VG Köln, Urteil vom 04.12.2018 - 25 K 7243/15 -, juris.
  • VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 9943/16
    VG Köln, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 25 K 7243/15 -.
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