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   VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09   

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https://dejure.org/2011,48013
VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09 (https://dejure.org/2011,48013)
VG Köln, Entscheidung vom 07.12.2011 - 21 K 8194/09 (https://dejure.org/2011,48013)
VG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 21 K 8194/09 (https://dejure.org/2011,48013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch Mobilfunknutzungen im 800 MHz- Band; Anspruch auf fehlerfreie Abwägung der Belange auf eine störungsfreie Frequenznutzung; Berücksichtigung der Frequenznutzungsbestimmungen für den Frequenzbereich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09

    Eilantrag eines Kabelnetzbetreibers gegen geplante Frequenzversteigerung

    Auszug aus VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
    Die Klägerin hat gegen die Allgemeinverfügung am 04. Dezember 2009 Klage erhoben und den Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage anzuordnen (Verfahren 21 L 1851/09).

    Den Antrag der Klägerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage anzuordnen, hat das Gericht mit Beschluss vom 05. März 2010 abgelehnt (21 L 1851/09).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakte sowie der Verfahrensakte für das Verfahren 21 L 1851/09 verwiesen.

    Die von ihr später gegenüber der Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 01. März 2010 (dem Gericht vorgelegt als Anlage K 9 im Verfahren 21 L 1851/09) gestellten Anträge vermögen die Zulässigkeit der Klage nicht zu begründen.

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
    Die Verletzung eigener Rechte muss auf der Grundlage des Klagevorbringens möglich sein; diese Möglichkeit ist nur auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können, ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151, 158, vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93, 95 , vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42/06, BVerwGE 130, 39 Rdnr. 11.

    Sie gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob der erstrebte Verwaltungsakt auf Antrag oder von Amts wegen zu erlassen ist, BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42/06 -, BVerwGE 130, 39, Rdnr. 23, m.w.N.

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
    Diese Möglichkeit ist nur dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 8.94 - BVerwGE 98, 118; Urteil vom 28. Februar 1997 - BVerwG 1 C 29.95 - BVerwGE 104, 115; Urteil vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276; Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93.

    Die Verletzung eigener Rechte muss auf der Grundlage des Klagevorbringens möglich sein; diese Möglichkeit ist nur auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können, ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151, 158, vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93, 95 , vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42/06, BVerwGE 130, 39 Rdnr. 11.

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
    Denn das Bedürfnis nach Schutz vor Einflussnahmen auf die Programmgestaltung besteht dort, wo diese der Sache nach stattfindet, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.02.1998 - 1 BvR 661/94 - , BVerfGE 97, 298 ff. m.w.N.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
    Da die befürchteten Beeinträchtigungen sich nicht auf die Berufswahl, sondern allein auf die Berufsausübung auswirken können, sind sie mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird, BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377, 404 ff.
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
    Dass die Regelungen in der angegriffenen Allgemeinverfügung eine objektiv berufsregelnde Tendenz i.S. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts , vgl. BVerfG, Urteil vom 17.02.1998 - 1 BvF 1/91 -, BVerfGE 97, 228, 254, auch für die von ihr nicht unmittelbar betroffenen Kabelnetzbetreiber haben, kann nicht angenommen werden.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
    Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen lässt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108-165, Rdnr. 126, m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 16.03.2005 - 2 BvL 7/00 - BVerfGE 112, 268, 279, m.w.N.
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
    Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen lässt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108-165, Rdnr. 126, m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 16.03.2005 - 2 BvL 7/00 - BVerfGE 112, 268, 279, m.w.N.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
    Weiterhin ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können, BVerfG, Beschluss vom 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 - BVerfGE 110, 412, 432.
  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 40.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabebedingungen;

    Auszug aus VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09
    Auch bei diesen Entscheidungen steht der Behörde bei der Festlegung der Vergabebedingungen ein Ausgestaltungsspielraum zu, der einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt, BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 40.10 - Rdnr. 15 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 13 A 2394/07

    Streit wegen der Nichtverlängerung der Befristung von Frequenznutzungsrechten;

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 3.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09

    Eilantrag eines Kabelnetzbetreibers gegen geplante Frequenzversteigerung

    Die Antragstellerin hat gegen die Allgemeinverfügung am 04. Dezember 2009 Klage erhoben (21 K 8194/09).

    Die Antragstellerin beantragt, gem. §§ 80 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Satz 1, 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 8194/09 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin - BK 1a-09/002 - anzuordnen, soweit diese Verfügung sich auf den Frequenzbereich 790 bis 862 MHz bezieht und solange nicht - entweder durch geeignete Nebenbestimmungen (in Ergänzung der bisherigen Ziff. IV.4.2. der Verfügung) oder auf andere Weise - sichergestellt ist, dass die Nutzung der zu vergebenden Frequenzen in Baden-Württemberg nicht zu einer Störung von Frequenznutzungen in und längs vorhandener Breitbandkabelnetze, namentlich zu einer Störung des Kabelnetzbetriebs der Antragstellerin einschließlich angeschlossener Kabel-Modems und Set-Top-Boxen führt, hilfsweise, gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Antragsgegnerin zu untersagen, Frequenzen im Frequenzbereich 790 bis 862 MHz für Baden-Württemberg zu vergeben, solange nicht sichergestellt ist, dass die Nutzung der zu vergebenden Frequenzen nicht zu einer Störung von Frequenznutzungen in und längs vorhandener Breitbandkabelnetze, namentlich zu einer Störung des Kabelnetzbetriebs der Antragstellerin einschließlich angeschlossener Kabel-Modems und Set-Top-Boxen führt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakte sowie der Verfahrensakte im Verfahren 21 K 8194/09 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin verwiesen.

    Der Hauptantrag, mit dem die Antragstellerin die Anordnung der aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 8194/09 begehrt, hat keinen Erfolg.

    Vorliegend spricht bereits Vieles dafür, dass die Klage der Antragstellerin zur Hauptsache (21 K 8194/09) erfolglos bleiben wird.

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