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   VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15   

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https://dejure.org/2016,47282
VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15 (https://dejure.org/2016,47282)
VG Köln, Entscheidung vom 13.07.2016 - 26 K 1102/15 (https://dejure.org/2016,47282)
VG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 26 K 1102/15 (https://dejure.org/2016,47282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Aufwendungen für eine Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege eines Jugendlichen; Erstattungspflicht bei Zuständigkeit des örtlichen Trägers durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 12 A 1211/12

    Erstattung von für die Geschwister aufgewendeten Jugendhilfekosten

    Auszug aus VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15
                  OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 -, juris Rn. 56.

    OVG NRW, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 -, juris Rn. 60; DIJuF-Rechtsgutachten vom 26.08.2014 - J 8.100 Se - JAmt 2014, 624, 626.

                  OVG NRW, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 -, juris Rn. 60.

    Aber auch wenn man mangels planwidriger Regelungslücke die Voraussetzungen einer solchen entsprechenden Anwendung für nicht gegeben ansieht, VG Würzburg, Urteil vom 21.11.2013 - W 3 K 12.876 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 -, juris Rn. 66, und der zeitlichen Komponente allein indizielle Bedeutung zumisst,               DIJuF-Rechtsgutachten vom 26.08.2014 - J 8.100 Se - JAmt 2014, 624, 626, kommt man zum gleichen Ergebnis.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 -, juris Rn. 68 ff m.w.N.

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr;

    Auszug aus VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15
                  BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 3 C 30/10 -, juris Rn. 21.
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2012 - 4 LC 143/09

    Erstattung gewährter Jugendhilfe in der Form der Inobhutnahme und der stationären

    Auszug aus VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch vertreten, dass eine Unterbrechung von unter drei Monaten in entsprechender Anwendung der §§ 86 Abs. 7 Satz 4, 86a Abs. 4 Satz 2, 86b Abs. 3 Satz 2 SGB VIII außer Betracht zu bleiben hat,               Nds. OVG, Beschluss vom 14.03.2012 - 4 LC 143/09 -, juris Rn. 35, was im hiesigen Fall einer zweieinhalbmonatigen Unterbrechung zu deren Unbeachtlichkeit führen würde.
  • VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876

    Kinder- und Jugendhilfe

    Auszug aus VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15
    Aber auch wenn man mangels planwidriger Regelungslücke die Voraussetzungen einer solchen entsprechenden Anwendung für nicht gegeben ansieht, VG Würzburg, Urteil vom 21.11.2013 - W 3 K 12.876 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 -, juris Rn. 66, und der zeitlichen Komponente allein indizielle Bedeutung zumisst,               DIJuF-Rechtsgutachten vom 26.08.2014 - J 8.100 Se - JAmt 2014, 624, 626, kommt man zum gleichen Ergebnis.
  • OVG Thüringen, 20.01.2015 - 3 KO 524/13

    Prozesszinsen für Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15
    OVG, Urteil vom 20.01.2015 - 3 KO 524/13 -, juris Rn. 12 f.
  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2004 - 5 C 9.03 - BVerwGE 120, 116, juris; Urteil vom 25.03.2010 - 5 C 12.09 -, BVerwGE 136, 185, juris Rn. 22; Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 25.10 -, BVerwGE 141, 77, juris Rn. 20; Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 25.11 -, BVerwGE 145, 257, juris Rn. 17, sind "Leistung", an deren Beginn § 86 SGB VIII für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit anknüpfen kann, unabhängig von der Hilfeart und Hilfeform alle im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen, sofern sie ohne relevante Unterbrechung gewährt worden sind, und zwar auch dann, wenn sich bei einem auf einem längeren Zeitraum angelegten Hilfeprozess die Schwerpunkte innerhalb des Hilfebedarfs verschieben und für die Ausgestaltung der Hilfe Modifikationen, Änderungen oder Ergänzungen bis hin zu einem Wechsel der Hilfeart erforderlich werden.
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung

    Auszug aus VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2004 - 5 C 9.03 - BVerwGE 120, 116, juris; Urteil vom 25.03.2010 - 5 C 12.09 -, BVerwGE 136, 185, juris Rn. 22; Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 25.10 -, BVerwGE 141, 77, juris Rn. 20; Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 25.11 -, BVerwGE 145, 257, juris Rn. 17, sind "Leistung", an deren Beginn § 86 SGB VIII für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit anknüpfen kann, unabhängig von der Hilfeart und Hilfeform alle im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen, sofern sie ohne relevante Unterbrechung gewährt worden sind, und zwar auch dann, wenn sich bei einem auf einem längeren Zeitraum angelegten Hilfeprozess die Schwerpunkte innerhalb des Hilfebedarfs verschieben und für die Ausgestaltung der Hilfe Modifikationen, Änderungen oder Ergänzungen bis hin zu einem Wechsel der Hilfeart erforderlich werden.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung,

    Auszug aus VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2004 - 5 C 9.03 - BVerwGE 120, 116, juris; Urteil vom 25.03.2010 - 5 C 12.09 -, BVerwGE 136, 185, juris Rn. 22; Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 25.10 -, BVerwGE 141, 77, juris Rn. 20; Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 25.11 -, BVerwGE 145, 257, juris Rn. 17, sind "Leistung", an deren Beginn § 86 SGB VIII für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit anknüpfen kann, unabhängig von der Hilfeart und Hilfeform alle im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen, sofern sie ohne relevante Unterbrechung gewährt worden sind, und zwar auch dann, wenn sich bei einem auf einem längeren Zeitraum angelegten Hilfeprozess die Schwerpunkte innerhalb des Hilfebedarfs verschieben und für die Ausgestaltung der Hilfe Modifikationen, Änderungen oder Ergänzungen bis hin zu einem Wechsel der Hilfeart erforderlich werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2015 - 12 S 1274/14

    "Beginn der Leistung" im Sinn von SGB 8 § 86 d; Vorliegen eines pflichtwidrigen

    Auszug aus VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15
    Das gilt unabhängig davon, ob der Begriff der Leistung im Rahmen des § 86d SGB VIII enger als im Rahmen der Zuständigkeitsvorschriften der §§ 86 ff. SGB VIII und dahingehend zu verstehen ist, dass er sich lediglich auf gerade das vorläufige behördliche Tätigwerden bezieht, so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2015 - 12 S 1274/14 -, juris Rn. 44 ff.; DIJuF-Rechtsgutachten vom 08.10.2009 - J 8.150 DE - JAmt 2009, 558, 559, oder im Rahmen des § 86d SGB VIII der gleiche (weite) Leistungsbegriff wie im Rahmen der Zuständigkeitsvorschriften gilt.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen

    Auszug aus VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2004 - 5 C 9.03 - BVerwGE 120, 116, juris; Urteil vom 25.03.2010 - 5 C 12.09 -, BVerwGE 136, 185, juris Rn. 22; Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 25.10 -, BVerwGE 141, 77, juris Rn. 20; Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 25.11 -, BVerwGE 145, 257, juris Rn. 17, sind "Leistung", an deren Beginn § 86 SGB VIII für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit anknüpfen kann, unabhängig von der Hilfeart und Hilfeform alle im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen, sofern sie ohne relevante Unterbrechung gewährt worden sind, und zwar auch dann, wenn sich bei einem auf einem längeren Zeitraum angelegten Hilfeprozess die Schwerpunkte innerhalb des Hilfebedarfs verschieben und für die Ausgestaltung der Hilfe Modifikationen, Änderungen oder Ergänzungen bis hin zu einem Wechsel der Hilfeart erforderlich werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 7 A 11002/14

    Bestimmung des für die Kosten einer Inobhutnahme gemäß § 89b Abs. 1 SGB VIII

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2012 - 12 A 1263/11

    Bedeutung des Hilfeplans für die Bestimmung des einer Maßnahme der Jugendhilfe

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 7 A 11043/13

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen bei Einstellung der Leistungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - 12 A 3187/01

    Voraussetzungen für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts i.S.v.§ 107

  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 12 B 08.1384

    Kostenerstattung für Leistung der Jugendhilfe

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