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   VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10   

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VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10 (https://dejure.org/2012,9867)
VG Köln, Entscheidung vom 25.04.2012 - 10 K 6561/10 (https://dejure.org/2012,9867)
VG Köln, Entscheidung vom 25. April 2012 - 10 K 6561/10 (https://dejure.org/2012,9867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Vaterschaft im Jahre 1985 ohne Zustimmung des Kindes oder des gesetzlichen Vertreters; Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit durch "Legitimation" eines gemeinsamen Kindes bei der Eheschließung; Zulässigkeit der Rücknahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 2053/05
    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10
    Erst nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Urteil vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 -, juris, in einem ähnlichen Fall dieselbe Rechtsauffassung wie die Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin vertreten hatte und die gegen das Urteil des OVG NRW gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Beschluss vom 11.06.2009 - 5 B 14.09 - zurückgewiesen worden war, änderte das Bundesverwaltungsamt seine bis dahin bestehende Verwaltungspraxis im Sinne der nunmehr ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung.

    Soweit in der Heiratsurkunde der Eltern von einer Legitimation - durch die Eheschließung - die Rede ist, vermittelte dies der nichtehelich geborenen Klägerin keine zusätzlichen Rechte und kann deshalb nur als im Sinne des § 5 RuStAG a.F. nicht bedeutsame "Restlegitimation" angesehen werden, zu den Voraussetzungen einer Legitimation i.S.d. § 5 RuStAG a.F. im Gegensatz zur "Restlegitimation" vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1983 - 1 C 122./80 -, BVerwGE 68, 220; OVG NRW, Urteil vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 -, jeweils m.w.N.).

    Gemäß den danach anzuwendenden Vorschriften war das anlässlich der Geburtsanzeige 1985 abgegebene Vaterschaftanerkenntnis nach deutschem Recht - bei unselbständiger Anknüpfung an das Legitimationsstatut (deutsches Recht) -, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 -, juris, m.w.N., nicht wirksam.

    Diese Anforderungen gelten auch bei einem Aufenthalt im Ausland, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 -, juris, m.w.N; KG Berlin, Beschluss vom 11. März 1986 - 1 W7/85 -, FamRZ 1986, 724.

    Eine solche vollständige Tatsachenkenntnis hatte die Beklagte hier nicht bereits ab Kenntnis des Urteils des OVG NRW vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 - oder des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.06.2009 - 5 B 14.09 -, sondern erst, als die Stellungnahme der Klägerin zu der beabsichtigten Rücknahme des Staatsangehörigkeitsausweises eingegangen war, mithin am 24.11.2009.

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, beginnt diese Frist erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1/84; GrSen 2/84 -, BVerwGE 70, 356; Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360; Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6/01 -, NVwZ 2002, 485.

    Zur vollständigen Tatsachenkenntnis gehören auch alle bei der Ermessensausübung zu berücksichtigenden Umstände, die regelmäßig erst durch die in § 28 VwVfG vorgesehene Anhörung ermittelt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Behörde den im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Gründen des Anzuhörenden letztlich folgt, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6/01 -, a.a.O.

  • BVerwG, 11.06.2009 - 5 B 14.09

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nichtehelicher Kinder deutscher

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10
    Erst nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Urteil vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 -, juris, in einem ähnlichen Fall dieselbe Rechtsauffassung wie die Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin vertreten hatte und die gegen das Urteil des OVG NRW gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Beschluss vom 11.06.2009 - 5 B 14.09 - zurückgewiesen worden war, änderte das Bundesverwaltungsamt seine bis dahin bestehende Verwaltungspraxis im Sinne der nunmehr ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung.

    Eine solche vollständige Tatsachenkenntnis hatte die Beklagte hier nicht bereits ab Kenntnis des Urteils des OVG NRW vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 - oder des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.06.2009 - 5 B 14.09 -, sondern erst, als die Stellungnahme der Klägerin zu der beabsichtigten Rücknahme des Staatsangehörigkeitsausweises eingegangen war, mithin am 24.11.2009.

  • OLG Hamm, 12.11.1987 - 15 W 57/85

    Vermerk der Legitimation eines Kindes mit ausländischem Elternteil durch

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10
    Da die Legitimation eines Kindes einen sog. zusammengesetzten Tatbestand darstellt, der sich nicht nur aus mehreren tatsächlichen Merkmalen, sondern aus mehreren selbständig zu beurteilenden Rechtsverhältnissen (Vorfragen) zusammensetzt, ist sie nur dann abgeschlossen, wenn der Gesamttatbestand in allen Einzelpunkten vor dem Stichtag verwirklicht worden ist, vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 W 4413/86 -, FamRZ 1987, 859 (60); OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.1987 - 15 W 57/85 - FamRZ 1988, 314; Hepting, StAZ 1987, 188.

    Vielmehr unterstehen Einzeltatbestände ("Bausteine") einer Legitimation, die noch unter Geltung des vor dem 01.09.1986 maßgeblichen Rechts "abgeschlossen" wurden - hier: nichteheliche Geburt und Vaterschaftsanerkennung 1985 - weiterhin dem alten Internationalen Privatrecht, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.1987 - 15 W 57/85 -, a.a.O.; Hepting, a.a.O.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, beginnt diese Frist erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1/84; GrSen 2/84 -, BVerwGE 70, 356; Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360; Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6/01 -, NVwZ 2002, 485.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch die durch das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht entwickelte Rechtsprechung zur "zeitnahen" Rücknahme von Einbürgerungen, wonach im Rahmen des § 48 Abs. 1 VwVfG eine zeitliche Grenze von fünf Jahren seit Erlass des Verwaltungsaktes angenommen wird (vgl. nach heute geltendem Recht die Sonderregelung in § 35 StAG), BVerfG, Urteil vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/0 4- BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urteile vom 14.02.2008 - 5 C 4/07 - und vom 30.06.2008 - 5 C 32/07 -, jeweils zitiert nach juris, jedenfalls nicht auf die Rücknahme von Staatsangehörigkeitsausweisen zu übertragen, die noch nach der damaligen Rechtslage (vor Inkrafttreten des § 30 StAG n.F.) lediglich zu Beweiszwecken und nicht mit der Wirkung eines die Staatsangehörigkeit feststellenden Verwaltungsaktes ausgestellt wurden.
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, beginnt diese Frist erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1/84; GrSen 2/84 -, BVerwGE 70, 356; Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360; Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6/01 -, NVwZ 2002, 485.
  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07

    Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung,

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch die durch das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht entwickelte Rechtsprechung zur "zeitnahen" Rücknahme von Einbürgerungen, wonach im Rahmen des § 48 Abs. 1 VwVfG eine zeitliche Grenze von fünf Jahren seit Erlass des Verwaltungsaktes angenommen wird (vgl. nach heute geltendem Recht die Sonderregelung in § 35 StAG), BVerfG, Urteil vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/0 4- BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urteile vom 14.02.2008 - 5 C 4/07 - und vom 30.06.2008 - 5 C 32/07 -, jeweils zitiert nach juris, jedenfalls nicht auf die Rücknahme von Staatsangehörigkeitsausweisen zu übertragen, die noch nach der damaligen Rechtslage (vor Inkrafttreten des § 30 StAG n.F.) lediglich zu Beweiszwecken und nicht mit der Wirkung eines die Staatsangehörigkeit feststellenden Verwaltungsaktes ausgestellt wurden.
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10
    Soweit in der Heiratsurkunde der Eltern von einer Legitimation - durch die Eheschließung - die Rede ist, vermittelte dies der nichtehelich geborenen Klägerin keine zusätzlichen Rechte und kann deshalb nur als im Sinne des § 5 RuStAG a.F. nicht bedeutsame "Restlegitimation" angesehen werden, zu den Voraussetzungen einer Legitimation i.S.d. § 5 RuStAG a.F. im Gegensatz zur "Restlegitimation" vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1983 - 1 C 122./80 -, BVerwGE 68, 220; OVG NRW, Urteil vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10
    Da der vor Inkrafttreten des § 30 StAG n.F. ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweis vom 29.07.2003 nicht die Wirkung einer verbindlichen Feststellung hat, insbesondere für andere Behörden nicht maßgeblich ist, zum Rechtscharakter "alter" Staatsangehörigkeitsausweise vgl. BVerwG, Urteil vom 21.05.1985 - 1 C 52/82 -, BVerwGE 71, 309, war es geboten, die Rechtslage nunmehr durch eine in allen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten verbindliche Feststellung (vgl. § 30 Abs. 1 Satz 2 StAG) abschließend zu klären.
  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt - Nichteheliches Kind eines deutschen

  • KG, 11.03.1986 - 1 W 7/85
  • KG, 17.03.1987 - 1 W 4413/86

    Antrag eines Kindes auf Ehelicherklärung; Möglichkeit einer Legitimation eines in

  • OLG Hamm, 24.07.1990 - 15 W 143/89
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