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   VG Köln, 25.09.2018 - 5 K 14113/17, ähnlich: 5 K 2237/18, 5 K 15672/17   

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VG Köln, 25.09.2018 - 5 K 14113/17, ähnlich: 5 K 2237/18, 5 K 15672/17 (https://dejure.org/2018,33335)
VG Köln, Entscheidung vom 25.09.2018 - 5 K 14113/17, ähnlich: 5 K 2237/18, 5 K 15672/17 (https://dejure.org/2018,33335)
VG Köln, Entscheidung vom 25. September 2018 - 5 K 14113/17, ähnlich: 5 K 2237/18, 5 K 15672/17 (https://dejure.org/2018,33335)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16

    Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von

    Auszug aus VG Köln, 25.09.2018 - 5 K 14113/17
    Sie verweist zur Begründung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2017, 1 C 10/16.

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, zitiert nach juris, und damit im vorliegenden Fall das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in der ab dem 1. August 2017 bis zum 8. November 2017 geltenden Fassung.

    Dieses umfasst auch die Befugnis, die Erstattungsforderung per Verwaltungsakt festzusetzen, vgl. statt aller BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, juris.

    BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, zitiert nach juris Rn 29.

    Den Eltern des Klägers stand auch bei Annahme einer ihnen zum damaligen Zeitpunkt unmittelbar drohenden Gefahr kein Anspruch auf Erteilung eines nationalen Visums nach Maßgabe der Vorschriften des AufenthG zur Einreise nach Deutschland zum Zweck der allgemeinen Schutzgewährung bzw. der Beantragung der Zuerkennung von Asyl- oder internationalem Schutz zu, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 C 10.16 -, a.a.O. Rn. 31 OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1040/16 -, Rn 49, beide zitiert nach juris.

    Wann in diesem Sinne ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, juris.

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus VG Köln, 25.09.2018 - 5 K 14113/17
    Die ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht der Annahme bedarf, BVerwG, Urteil vom 24. November 1998,- 1 C 33.97- ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Dezember 2017, 18 A1197/16, veröffentlicht in juris.

    Dementsprechend ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) der jeweiligen Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG konkret zu bestimmen, für welchen Aufenthaltszweck und welche (Gesamt-) Aufenthaltsdauer sie gelten soll, so BVerwG, Nichtzulassungsbeschluss vom 18. April 2018, - 1 C 6/28 - zitiert nach juris unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 ,8.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 18 A 1040/16

    Haftung von Flüchtlingsbürgen beschränkt

    Auszug aus VG Köln, 25.09.2018 - 5 K 14113/17
    Denn ein nach Wirksamwerden der Verpflichtungserklärungen erklärter Widerruf sei rechtlich nicht möglich, vgl. § 130 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 BGB, vgl. OVG NRW, Urteil vom 08. Dezember 2017 - 18 A 1040/16 - Rn 69, juris.

    Den Eltern des Klägers stand auch bei Annahme einer ihnen zum damaligen Zeitpunkt unmittelbar drohenden Gefahr kein Anspruch auf Erteilung eines nationalen Visums nach Maßgabe der Vorschriften des AufenthG zur Einreise nach Deutschland zum Zweck der allgemeinen Schutzgewährung bzw. der Beantragung der Zuerkennung von Asyl- oder internationalem Schutz zu, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 C 10.16 -, a.a.O. Rn. 31 OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1040/16 -, Rn 49, beide zitiert nach juris.

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