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   VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17   

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VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17 (https://dejure.org/2018,63427)
VG Köln, Entscheidung vom 28.02.2018 - 1 K 10079/17 (https://dejure.org/2018,63427)
VG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 1 K 10079/17 (https://dejure.org/2018,63427)
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  • BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98

    Zu Handwerksleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Die gewerbliche Niederlassung und die von dort ausgehende Geschäftstätigkeit grenzen die beiden Formen der Gewerbetätigkeit voneinander ab, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 27.09.2000, - 1 BvR 2176/98-, juris.

    Daher wird die Reisegewerbekarte nur bei Zuverlässigkeit erteilt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.09.2000, - 1 BvR 2176/98-, juris.

  • OLG Frankfurt, 26.11.2010 - 25 U 65/09

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch: Ankauf von Altedelmetallen in

    Auszug aus VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Diese Auslegung wird damit begründet, dass der Sinn und Zweck des Abgrenzungsmerkmals "ohne vorherige Bestellung" darin bestehe, nicht darauf vorbereitete Kunden vor der Gefahr einer Überrumpelung durch den Gewerbetreibenden zu schützen, vgl. in diesem Sinne, das Ergebnis aber offen lassend: OVG NRW, Beschluss vom 17.05.2010, - 4 B 1693/09 -, n.v.; OVG Weimar, Beschluss vom 01.07.2010, - 3 EO 876/10, GewArch 2011, 127 ff.; Landgericht Kassel, Urteil vom 06.03.2009, - 12 O 4197/08 -, juris, aufgehoben durch: OLG Frankfurt a. Main, Urteil vom 26.11.2010, -25 U 65/09 -, juris.

    Unter einer vorhergehenden Bestellung im Sinne von § 55 Abs. 1 GewO ist zumindest eine vorab vom Kunden ausgehende und an den Gewerbetreibenden gerichtete Aufforderung zu hinreichend bestimmten Vertragsverhandlungen bzw. zum Abschluss eines Vertrages zu verstehen, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2010 - 25 U 65/09 -, Rn. 26; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24.04.2012 - 6 U 6/11 -, Rn. 19; in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.09.2014, - 7 LA 73/13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2010, OVG 1 S 239.09, alle juris, wie sie nicht allein im Aufsuchen eines anbietenden Händlers bzw. Ankäufers zu sehen ist.

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Allerdings sind solche Regelungen dann nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern, sofern diese Bestimmungen zum einen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und zum anderen den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren, vgl. EuGH, Urteile vom 24.11.1993, Rs. C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard), Slg. 1993, I-6097, 16; vom 13. Januar 2000, Rs. C-254/98 (TK-Heimdienst), Slg. 2000, I-151, Randnr. 23, vom 11. Dezember 2003, Rs. C-322/01, (Doc Morris), Slg. 2003, I-14887, Rn. 68, vom 25.03.2004, Rs. C-71/02, Karner, Randnr. 37, und vom 26.05.2005, Rs. C-20/03, Burmanjer u. a., Rn. 24, alle auch juris.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) ist eine Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs bei jeder Handlungsregelung anzunehmen, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, vgl. EuGH, Urteile vom 11.07.1974, Rs. C-8/74 (Dassonville), und vom 20.02.1979, Rs. C-120/78, (Cassis de Dijon), alle juris.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) ist eine Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs bei jeder Handlungsregelung anzunehmen, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, vgl. EuGH, Urteile vom 11.07.1974, Rs. C-8/74 (Dassonville), und vom 20.02.1979, Rs. C-120/78, (Cassis de Dijon), alle juris.
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Allerdings sind solche Regelungen dann nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern, sofern diese Bestimmungen zum einen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und zum anderen den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren, vgl. EuGH, Urteile vom 24.11.1993, Rs. C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard), Slg. 1993, I-6097, 16; vom 13. Januar 2000, Rs. C-254/98 (TK-Heimdienst), Slg. 2000, I-151, Randnr. 23, vom 11. Dezember 2003, Rs. C-322/01, (Doc Morris), Slg. 2003, I-14887, Rn. 68, vom 25.03.2004, Rs. C-71/02, Karner, Randnr. 37, und vom 26.05.2005, Rs. C-20/03, Burmanjer u. a., Rn. 24, alle auch juris.
  • EuGH, 25.03.2004 - C-71/02

    Karner

    Auszug aus VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Allerdings sind solche Regelungen dann nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern, sofern diese Bestimmungen zum einen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und zum anderen den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren, vgl. EuGH, Urteile vom 24.11.1993, Rs. C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard), Slg. 1993, I-6097, 16; vom 13. Januar 2000, Rs. C-254/98 (TK-Heimdienst), Slg. 2000, I-151, Randnr. 23, vom 11. Dezember 2003, Rs. C-322/01, (Doc Morris), Slg. 2003, I-14887, Rn. 68, vom 25.03.2004, Rs. C-71/02, Karner, Randnr. 37, und vom 26.05.2005, Rs. C-20/03, Burmanjer u. a., Rn. 24, alle auch juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2017 - 4 A 489/14

    Anbieter von deutschlandweiten Erste-Hilfe-Kursen muss für das Kursangebot in

    Auszug aus VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Diese Definition und Erläuterungen zugrunde legend, erfordert auch eine unselbstständige Zweigstelle im stehenden Gewerbe eine erkennbare, feste Einrichtung bzw. Infrastruktur, von welcher aus das Gewerbe auf unbestimmte Zeit tatsächlich betrieben wird, wobei zusätzlich die Tätigkeit eines für die Einrichtung verantwortlichen Beschäftigen oder eines dauerhaft für den Gewerbetreibenden handelnden Selbstständigen zu verlangen ist, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 20.03.2017 - 4 A 489/14 -, juris unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 23.02.2016, Rs. C-179/14, juris.
  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Auszug aus VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Allerdings sind solche Regelungen dann nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern, sofern diese Bestimmungen zum einen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und zum anderen den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren, vgl. EuGH, Urteile vom 24.11.1993, Rs. C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard), Slg. 1993, I-6097, 16; vom 13. Januar 2000, Rs. C-254/98 (TK-Heimdienst), Slg. 2000, I-151, Randnr. 23, vom 11. Dezember 2003, Rs. C-322/01, (Doc Morris), Slg. 2003, I-14887, Rn. 68, vom 25.03.2004, Rs. C-71/02, Karner, Randnr. 37, und vom 26.05.2005, Rs. C-20/03, Burmanjer u. a., Rn. 24, alle auch juris.
  • EuGH, 23.02.2016 - C-179/14

    Bestimmte Aspekte der Regelungen der SZÉP-Freizeitkarte und des

    Auszug aus VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Diese Definition und Erläuterungen zugrunde legend, erfordert auch eine unselbstständige Zweigstelle im stehenden Gewerbe eine erkennbare, feste Einrichtung bzw. Infrastruktur, von welcher aus das Gewerbe auf unbestimmte Zeit tatsächlich betrieben wird, wobei zusätzlich die Tätigkeit eines für die Einrichtung verantwortlichen Beschäftigen oder eines dauerhaft für den Gewerbetreibenden handelnden Selbstständigen zu verlangen ist, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 20.03.2017 - 4 A 489/14 -, juris unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 23.02.2016, Rs. C-179/14, juris.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

  • EuGH, 26.05.2005 - C-20/03

    Burmanjer u.a. - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung

  • OLG Schleswig, 24.04.2012 - 6 U 6/11

    Goldankauf im Bäckereicafe - unzulässiges Reisegewerbe

  • EuGH, 23.02.2006 - C-441/04

    A-Punkt Schmuckhandel - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Maßnahmen

  • OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verfügung, die Edelmetallankauf in kleinen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - 1 M 15/11

    Gewerberechtlich Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe bei Ankauf von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09

    Verbot des Ankaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe; außerhalb der gewerblichen

  • LG Kassel, 03.04.2009 - 12 O 4197/08

    Unlauterer Wettbewerb: Abgrenzung des Reisegewerbes vom stehenden Gewerbe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - 4 B 1693/09
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