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   VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21   

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VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21 (https://dejure.org/2023,39)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.01.2023 - 1 K 4351/21 (https://dejure.org/2023,39)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Januar 2023 - 1 K 4351/21 (https://dejure.org/2023,39)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004, § 10 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 54 Abs 2 Nr 3 AufenthG 2004, § 54 Abs 2 Nr 9 AufenthG 2004
    Ausweisungsinteresse bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von Cannabisprodukten ohne Besitzerlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
    Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 48).

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft zwischen dem betreffenden Ausländer und seinem Kind besteht und ob die von ihm tatsächlich erbrachte Zuwendung auch (allein) vom anderen Elternteil oder Dritten erbracht werden könnte (BVerfG, Beschlüsse vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 46 und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 15).

    Hier ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 48).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, welches den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 48; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 -, juris Rn. 9).

    Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 8 EMRK geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung einer zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne Weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn - wie hier - durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 8 EMRK grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 45 und vom 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris Rn. 11).

    Kann - zur Vermeidung einer mit Blick auf das Wohl des Kindes unzumutbaren Trennungsphase - die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 46; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 -, juris Rn. 10 und Urteil vom 23.09.2021 - 11 S 1966/19 -, juris Rn. 114).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 11 S 2378/21

    Zumutbarkeit einer auf einen Elternteil bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, wobei grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 3 B 1049/20 -, juris Rn. 16).

    Vielmehr sind die Belange des Elternteils und des Kindes umfassend zu berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 -, juris Rn. 7).

    Dieses Recht ermöglicht es jedem Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zum Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 25.05.2022 - 1 BvR 326/22 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 -, juris Rn. 8).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, welches den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 48; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 -, juris Rn. 9).

    Kann - zur Vermeidung einer mit Blick auf das Wohl des Kindes unzumutbaren Trennungsphase - die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 46; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 -, juris Rn. 10 und Urteil vom 23.09.2021 - 11 S 1966/19 -, juris Rn. 114).

    Im Übrigen ist in Orientierung an den oben aufgezeigten Grundsätzen im jeweiligen Einzelfall zu würdigen, ob die den Mitgliedern der Familie mit einer Ausreise ins Ausland entstehenden Nachteile noch in einem angemessenen Verhältnis zu den einwanderungspolitischen und sonstigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland stehen, denen mit der auf ein Familienmitglied bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme Rechnung getragen werden soll (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 -, juris Rn. 11).

  • VG Karlsruhe, 20.10.2022 - 1 K 115/22

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
    Dies gilt umso mehr, als das Aufenthaltsgesetz Ermessensentscheidungen (etwa nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) oder die Prüfung ausfüllungsbedürftiger Tatbestandsmerkmale (etwa nach § 5 Abs. 1 AufenthG: "in der Regel"), die der Berücksichtigung höher- und vorrangigen Rechts Raum geben, in bestimmten Fällen (vgl. § 10 Abs. 3 AufenthG) ausschließt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 -11 S 2637/20 -, juris Rn. 48, 53; ausführlich zum Begriff der Geringfügigkeit: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2022 - 1 K 115/22 -, juris Rn. 45 ff; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2022 - 19 K 1765/22 - vgl. auch Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022 i.E., § 54 Rn. 97).

    Der Kläger ist aufgrund der Geburt seiner Tochter wegen seiner familiären Bindungen geduldet und ihm steht mangels Ausweisungsinteresses ein "strikter" Titelerteilungsanspruch zu (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 -1 C 15.14 -, juris Rn. 15) nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zu (so auch bereits VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2022 - 1 K 115/22 -, juris Rn. 65).

    Die Zumutbarkeitsprüfung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG erfordert eine Güterabwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (ausführlich hierzu zuletzt: VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2022 - 1 K 115/22 -, juris Rn. 68 ff.) Dabei sind die legitimen Interessen (z. B. wirtschaftliche Interessen, Interesse an der Aufrechterhaltung der Familieneinheit) des Ausländers oder der Ausländerin gegen das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Visumverfahrens abzuwägen (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, 127. EL, Stand September 2022, § 5 Rn. 138 ff.), wobei die Wirkungen der Grund- und Menschenrechte, insbesondere der Schutz familiärer Bindungen des Ausländers im Inland durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und Art. 8 EMRK als höherrangiges Recht beachtet werden müssen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
    In Fällen dieser Art kann es verfassungs- und konventionsrechtlich geboten sein, § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG anzuwenden und das Bestehen eines rechtlichen Ausreisehindernisses anzunehmen (vgl. hierzu bereits VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2009 -11 S 2990/08 -, juris Rn. 29).

    Danach ist es unzumutbar, das Visumverfahren nachzuholen, wenn es dem Ausländer und seinen Angehörigen nicht zugemutet werden kann, ihre familiären Bindungen im Bundesgebiet auch nur vorübergehend durch Ausreise zu unterbrechen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2009 - 11 S 2990/08 -, juris Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2022 - 11 S 2848/21

    Auslegung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verhältnis einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
    Es ist dem Ausländer folglich grundsätzlich auch verwehrt, mit einem Rechtsbehelf gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen (neuen) Aufenthaltszweck geltend zu machen, der bis zum Erlass der Ablehnungsentscheidung noch nicht Gegenstand seines Antragsbegehrens war (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2022 - 11 S 2848/21 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Ein Ausschlussverhältnis zwischen diesen Vorschriften besteht nicht (vgl. zum Folgenden: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2022 - 11 S 2848/21 -, juris Rn. 33 ff.).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
    Der Kläger ist aufgrund der Geburt seiner Tochter wegen seiner familiären Bindungen geduldet und ihm steht mangels Ausweisungsinteresses ein "strikter" Titelerteilungsanspruch zu (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 -1 C 15.14 -, juris Rn. 15) nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zu (so auch bereits VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2022 - 1 K 115/22 -, juris Rn. 65).

    Hierfür genügt weder eine Soll- noch eine Ermessensvorschrift, selbst wenn im Einzelfall ein atypischer Fall vorliegt oder das Ermessen "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.12.2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn. 19 zu § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 20 ff. zu § 10 Abs. 1 AufenthG und vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 27; s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2008 - 11 S 378/08 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
    Das Ziel eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - ohne den grundsätzlich kein Aufenthaltstitel erteilt wird (§ 81 Abs. 1 AufenthG) - wird durch die Aufenthaltszwecke und den Lebenssachverhalt, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet, bestimmt und begrenzt, weil das Aufenthaltsgesetz strikt zwischen den in den Abschnitten 3 bis 7 seines Kapitels 2 genannten Aufenthaltszwecken trennt (vgl. zum Klageantrag BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.03.2009 - 11 S 3212/08 -, juris Rn. 8).

    Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - sofern er nicht ausdrücklich auf ein Begehren beschränkt ist -, ist jedoch bei sachdienlicher Auslegung in der Regel als umfassend zu verstehen und wird sich regelmäßig auf die Erteilung sämtlicher nach Lage der Dinge in Betracht kommenden Aufenthaltserlaubnisse beziehen (BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 22.09 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 17, zu humanitären und familiären Gründen im Sinne des Abschnitts 5 des Kapitels 2, §§ 22 ff. und §§ 27 ff. AufenthG; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.2021 - 11 S 2891/20 -, juris Rn. 24; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 M 35/20 -, juris Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20

    Ausweisungsinteresse: Überschreitung der aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
    Erst die Gefährdung öffentlicher Interessen rechtfertigt aufenthaltsrechtliche Maßnahmen wie die Ausweisung oder die Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels wegen eines bestehenden Ausweisungsinteresses und die daraus folgende Ausreisepflicht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

    Dies gilt umso mehr, als das Aufenthaltsgesetz Ermessensentscheidungen (etwa nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) oder die Prüfung ausfüllungsbedürftiger Tatbestandsmerkmale (etwa nach § 5 Abs. 1 AufenthG: "in der Regel"), die der Berücksichtigung höher- und vorrangigen Rechts Raum geben, in bestimmten Fällen (vgl. § 10 Abs. 3 AufenthG) ausschließt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 -11 S 2637/20 -, juris Rn. 48, 53; ausführlich zum Begriff der Geringfügigkeit: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2022 - 1 K 115/22 -, juris Rn. 45 ff; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2022 - 19 K 1765/22 - vgl. auch Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022 i.E., § 54 Rn. 97).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 11 S 19/21

    Ausweisungsinteresse für einen salafistischen Imam

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
    Es ist allgemein anerkannt, dass § 54 AufenthG die Umstände, die ein Ausweisungsinteresse begründen können, nicht abschließend nennt und ein Ausweisungsinteresse auch dann bestehen kann, wenn der Ausländer eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG verursacht, obwohl keiner der in § 54 AufenthG normierten Tatbestände erfüllt ist (statt vieler: Thüringer OVG, Beschluss vom 18.05.2022 - 4 EO 161/22 -, juris Rn. 69; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2021 - 11 S 19/21 -, juris Rn. 13 jeweils m.w.N.).

    Für die Feststellung eines "einfachen" Ausweisungsinteresses gemäß § 53 Abs. 1 AufenthG sowie mit Blick auf die in § 54 AufenthG vorgenommene Typisierung und Gewichtung kann von Bedeutung sein, ob das jeweilige Verhalten des Ausländers im Einzelfall einem der Tatbestände des § 54 AufenthG nahekommt (vgl. VGH Mannheim Beschluss vom 21.06.2021 - 11 S 19/21 -, juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2009 - 11 S 3212/08

    Kein Nachschieben von Aufenthaltszwecken im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
    Das Ziel eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - ohne den grundsätzlich kein Aufenthaltstitel erteilt wird (§ 81 Abs. 1 AufenthG) - wird durch die Aufenthaltszwecke und den Lebenssachverhalt, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet, bestimmt und begrenzt, weil das Aufenthaltsgesetz strikt zwischen den in den Abschnitten 3 bis 7 seines Kapitels 2 genannten Aufenthaltszwecken trennt (vgl. zum Klageantrag BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.03.2009 - 11 S 3212/08 -, juris Rn. 8).

    Das so ermittelte Antragsziel begrenzt mithin auch den Gegenstand der behördlichen Prüfung und Entscheidung im Sinne des § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.03.2009 - 11 S 3212/08 -, juris Rn. 8).

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

  • BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art.

  • BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

  • VGH Hessen, 16.02.2021 - 3 B 1049/20

    Rechtliches Abschiebungshindernis und Zumutbarkeit der Durchführung eines

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

  • LG Lübeck, 19.12.1991 - 2 Ns (Kl) 167/90
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2016 - 2 O 26/16

    Ausweisung

  • OVG Sachsen, 07.01.2019 - 3 B 177/18

    30 Tagessätze; Abschiebung; einstweiliger Rechtsschutz; Ausweisungsinteresse;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2008 - 11 S 683/08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung

  • OVG Sachsen, 17.02.2020 - 3 A 44/18

    Aufenthaltserlaubnis; schwerwiegendes Ausweisungsinteresse; Geldstrafe; nicht nur

  • OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22

    Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts;

  • VG Freiburg, 15.02.2023 - 1 K 1555/21

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG 2004

    Das Klagebegehren des Klägers ist dahingehend zu verstehen, dass es ausschließlich auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG und nicht auf die Prüfung aller in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichtet ist (§ 88 VwGO; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 22/09 -, juris Rn. 23; VG München, Urteil vom 04.05.2012 - 24 K 11.4303 -, BeckRS 2012, 53315; VG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2023 - 1 K 4351/21 -, juris Rn. 37).
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