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   VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17   

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VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17 (https://dejure.org/2017,38215)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.09.2017 - 7 K 11634/17 (https://dejure.org/2017,38215)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. September 2017 - 7 K 11634/17 (https://dejure.org/2017,38215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60a Abs 2 S 3 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 S 4 AufenthG 2004, § 60a Abs 6 S 1 Nr 3 AufenthG 2004, § 4 Abs 2 S 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 1 BeschV 2013
    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Ausbildungsduldung und ausländerrechtlichen Beschäftigungserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsduldung; Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal; rechtmäßige Ausbildungsaufnahme; Beschäftigungserlaubnis; Ausschlusstatbestand; Umgehung; Rücknahme des Asylantrages; Passbeschaffungspflicht; Stichtagsregelung; Asylantragstellung; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Ausbildungsduldung und ausländerrechtlichen Beschäftigungserlaubnis

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 21.04.2017 - 3 B 826/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17
    8 Der Antragsteller dürfte aber das ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG nicht erfüllen, welches erfordert, dass die Ausbildung nach Maßgabe der zu beachtenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen rechtmäßig erfolgen muss (OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2017 - 19 CE 17.619 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 21.04.2017 - 3 B 826/17, 3 D 828/17 -, juris).

    Damit setzt die Gewährung einer Ausbildungsduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 32 Abs. 1 BeschV voraus, über welche die Ausländerbehörde nach Ermessen entscheidet (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 21.04.2017, a.a.O.) Auch wenn es sich bei dem Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG um eine gebundene Entscheidung handelt, folgt weder aus dem Wortlaut dieser Regelung noch aus der Gesetzesbegründung, dass die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für eine Berufsausbildung nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 32 Abs. 1 BeschV nicht erforderlich wäre.

    Das ist mit dem Sinn und dem Zweck des Aufenthaltsgesetzes nicht vereinbar (Hessischer VGH, Beschluss vom 21.04.2017, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 30.06.2017 - 7 K 8819/17

    Erteilung einer Ausbildungsduldung; Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17
    Mit der einer förmlichen Antragstellung vorausgegangenen bloßen Registrierung als Asylsuchender ist ein Asylantrag nach alledem noch nicht gestellt im Sinne von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 ME 183/16 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2017 - 7 K 8819/17 -, juris; Teil IV der Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz vom 30.05.2017).

    Aus diesen Umständen folgt nicht, dass entgegen dem Wortlaut des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG auf den Zeitpunkt des Asylgesuchs statt auf den Zeitpunkt der Asylantragstellung abzustellen wäre (VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2017 - 7 K 8819/17 -, juris).

    Schließlich knüpft der Ausschlusstatbestand auf einen zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens ca. ein Jahr zurückliegenden Stichtag an; die Möglichkeit einer von sachfremden aufenthaltsrechtlichen Erwägungen geleiteten Behandlung der Asylgesuche durch das Bundesamt ist damit von vornherein ausgeschlossen (vgl. zum Ganzen VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2017 - 7 K 8819/17 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17
    8 Der Antragsteller dürfte aber das ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG nicht erfüllen, welches erfordert, dass die Ausbildung nach Maßgabe der zu beachtenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen rechtmäßig erfolgen muss (OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2017 - 19 CE 17.619 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 21.04.2017 - 3 B 826/17, 3 D 828/17 -, juris).

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 52 Abs. 1 und 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris).

  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17
    Nach dem klaren Wortlaut des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG genügt es indes nicht, dass ein Asylantrag in diesem Sinne vorliegt (sog. Asylgesuch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.1997 - BVerwG 1 B 219.97 -, juris).

    Der Asylantrag muss vielmehr auch "gestellt" worden sein (sog. Asylantrag im engeren Sinne, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.1997, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2016 - 8 ME 184/16

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17
    8 Der Antragsteller dürfte aber das ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG nicht erfüllen, welches erfordert, dass die Ausbildung nach Maßgabe der zu beachtenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen rechtmäßig erfolgen muss (OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2017 - 19 CE 17.619 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 21.04.2017 - 3 B 826/17, 3 D 828/17 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2016 - 11 S 2516/16

    Konkretisierung des Begriffs der qualifizierten Berufsausbildung; Bestimmung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17
    Es handelt sich bei der geplanten Ausbildung zum Hotelfachmann zwar um eine qualifizierte Berufsausbildung i.S.d. § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG, da die Ausbildung nach § 3 i.V.m. § 1 Nr. 3 der Verordnung über die Berufsausübung im Gastgewerbe vom 13.02.1998 (BGBl. I, S. 351) drei Jahre beträgt (vgl. zur Definition der qualifizierten Berufsausbildung sowie zum Erfordernis einer mindestens zweijährigen Ausbildungsdauer VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2016 - 11 S 2516/16 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 A 10108/07

    Beschäftigungserlaubnis für Ausländer - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17
    Dazu zählt zum einen die vorsätzliche Verletzung der Passbeschaffungspflicht, wenn dies wegen fehlender Kausalität nicht den Ausschlusstatbestand des § 60a Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG begründet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.04.2007 - 7 A 10108/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2016 - 8 ME 183/16

    Asylantrag; Aussetzung der Abschiebung; Berufsausbildung; Beschwerde; Duldung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17
    Mit der einer förmlichen Antragstellung vorausgegangenen bloßen Registrierung als Asylsuchender ist ein Asylantrag nach alledem noch nicht gestellt im Sinne von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 ME 183/16 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2017 - 7 K 8819/17 -, juris; Teil IV der Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz vom 30.05.2017).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 19 CE 17.619

    Keine Duldung zur Weiterführung einer nicht rechtmäßig aufgenommenen Ausbildung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17
    8 Der Antragsteller dürfte aber das ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG nicht erfüllen, welches erfordert, dass die Ausbildung nach Maßgabe der zu beachtenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen rechtmäßig erfolgen muss (OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2017 - 19 CE 17.619 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 21.04.2017 - 3 B 826/17, 3 D 828/17 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Ausbildungsduldung und

    Sie verweist insoweit auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. September 2017 (7 K 11634/17) sowie auf die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zur Duldungserteilung nach § 60a AufenthG vom 30. Mai 2017, Seite 12. Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für Geduldete stände gemäß § 4 Abs. 2 und 4 AufenthG in Verbindung mit § 32 BeschV zudem im Ermessen der Ausländerbehörde.

    Soweit sich die Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. September 2017 (7 K 11634/17) bezieht und vorträgt, dass der darin aufgegriffene Gedanke einer rechtsmissbräuchlichen Umgehung auf den vorliegenden Fall der Erteilung einer Ausbildungsduldung anwendbar bleibe, auch wenn sich die gesetzlichen Bestimmungen zwischenzeitlich geändert hätten, steht dem die neue Systematik der gesetzlichen Regelung zur Ausbildungsduldung entgegen.

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