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   VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22.KS   

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https://dejure.org/2023,43382
VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22.KS (https://dejure.org/2023,43382)
VG Kassel, Entscheidung vom 06.12.2023 - 1 K 503/22.KS (https://dejure.org/2023,43382)
VG Kassel, Entscheidung vom 06. Dezember 2023 - 1 K 503/22.KS (https://dejure.org/2023,43382)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 21 e GVG, § 36 HRiG, § 37 HRiG
    Beteiligungsrecht des Richterrates bei Online-Veröffentlichung des Geschäftsverteilungplanes

 
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  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18

    Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen

    Auszug aus VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen keine Anhaltpunkte dafür, dass das Gesetz einen darüber hinausgehenden Anspruch gewähren wollte (Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR(VZ) 2/18 -, NJW 2019, 3307).

    Die historische Auslegung bleibt mangels hinreichender Anhaltspunkte ebenfalls insoweit erfolglos, als daraus keine erweiternde Auslegung der Zuständigkeitsfragen folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019, a.a.O, Rn. 16 m.w.N.).

  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2020 - 20 K 4062/18

    Einsicht Geschäftsverteilungsplan Informationsfreiheit

    Auszug aus VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22
    Die Verwendung persönlicher Daten wäre aufgrund der Wahrnehmung öffentlicher Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, vgl. Labusga und Petit: "Die Veröffentlichung gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne im Internet", NJW 2022, 300; vgl. auch VG Gelsenkirchen zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 17. Februar 2020 - 20 K 4062/18 -, BeckRS 2020, 2698, Rn. 41 ff.) und aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amts, das keinen Bezug zur Privatsphäre haben würde, gerechtfertigt.
  • VG Gießen, 16.07.2004 - 22 L 2286/04

    Verarbeitung von Personaldaten der zur Personalvermittlungsstelle - PVS -

    Auszug aus VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22
    Individuelle Interessen der Betroffenen unterlägen hingegen nicht dem Beteiligungsrecht des Richterrats und müssten von jedem Richter persönlich geltend gemacht werden (a.A. VG Gießen, Beschluss vom 16. Juli 2004 - 22 L 2286/04 -, juris).
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22
    Da die Verteilung der richterlichen Geschäfte eine organisatorische Maßnahme darstellt, die einer beamtenrechtlichen Umsetzung entspricht oder vergleichbar ist, ist das dem Präsidium insoweit eingeräumte Ermessen innerhalb der gesetzlichen Grenzen grundsätzlich weit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 4 S 1.11 -, juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - VII C 47.73 -, BVerwGE 50, 11, 20).
  • BVerwG, 02.02.2009 - 6 P 2.08

    Mitbestimmung des Personalrats; Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung;

    Auszug aus VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22
    Dieses Rechtsschutzinteresse wäre bei regulären Beteiligungsverfahren dann zweifelhaft, wenn es rechtlich und tatsächlich nicht mehr möglich wäre, die streitige Maßnahme rückgängig zu machen, sodass die Fortsetzung oder Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens sinnlos wäre (vgl. für das Personalvertretungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 6 P 2.08 -, juris Rn. 10 ff.).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2019 - 14 VA 2/19

    Anspruch auf Einsicht in Senatsgeschäftsverteilungsplan eines Gerichts durch

    Auszug aus VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22
    Die Veröffentlichung des richterlichen Geschäftsverteilungsplans im Internet selbst ist ohne weiteres zulässig (vgl. nur Schuster, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2018, GVG § 21e Rn. 66; Kissel/Mayer, a.a.O., Rn. 77) und kann neben der Außendarstellung des jeweiligen Gerichts wie der Justiz insgesamt aber auch deshalb gerechtfertigt sein, dass dadurch Anfragen von Interessierten nach Einsicht in diese Pläne vereinfacht werden können und sich ebenso ein möglicher Anspruch auf Übersendung von Kopien vermeiden ließe (zum diesbezüglichen Streitstand vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2019 - 14 VA 2/19 -, BeckRS 2019, 8624).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 7.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

    Auszug aus VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22
    Die Klage wäre mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses daher dann unzulässig, wenn die von dem Richterrat in Bezug genommene Maßnahme im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung keine Rechtswirkungen mehr entfalten könnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 6 P 7.10 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2005 - 1 A 494/04
    Auszug aus VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22
    Dabei ist das Präsidium verpflichtet, sämtliche dem Gericht zugewiesenen Aufgaben zu verteilen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2005 - 1 A 494/04 -, juris), wobei die Zuteilung der Befugnisse indes nur die ihm vom § 21e GVG ausdrücklich benannten Zuständigkeitsbereiche umfasst; es gilt das Enumerationsprinzip und es besteht keine Allzuständigkeit und Auffangzuständigkeit des Präsidiums (vgl. Pabst, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 21e GVG Rn. 3 ff.; Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 21e Rn. 11; Diemer, in: KK-StPO, 9. Aufl. 2023, GVG § 21e Rn. 1; Rathmann, in: Saenger, ZPO, 10. Aufl. 2023, GVG § 21e Rn. 2; Valerius, in: BeckOK GVG § 21e Rn. 1).
  • LAG Köln, 01.03.2000 - 2 Sa 1638/99
    Auszug aus VG Kassel, 06.12.2023 - 1 K 503/22
    Die Wirksamkeit des vom Präsidium gefassten Geschäftsverteilungsplans ist unabhängig von der Auslegung oder der Veröffentlichung (vgl. LAG Köln, Urteil vom 1. März 2000 - 2 Sa 1638/99 -, BeckRS 2000, 40637, Rn. 20).
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