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   VG Kassel, 28.11.2022 - 1 K 446/20.KS   

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VG Kassel, 28.11.2022 - 1 K 446/20.KS (https://dejure.org/2022,39861)
VG Kassel, Entscheidung vom 28.11.2022 - 1 K 446/20.KS (https://dejure.org/2022,39861)
VG Kassel, Entscheidung vom 28. November 2022 - 1 K 446/20.KS (https://dejure.org/2022,39861)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus VG Kassel, 28.11.2022 - 1 K 446/20
    Das kann u. a. dann der Fall sein, wenn der Beamte auf absehbare Zeit oder auf Dauer keinerlei Dienst leisten kann (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 32 ff. m. w. N., Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N., Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, juris Rn. 19 ff.).

    Daher geht es zulasten des Dienstherrn, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob die Suche den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 -, juris Rn. 20).

    Ebenso bedarf es für die Suche nach einer anderweitigen Verwendung des dienstunfähigen Beamten nur dann einer Nachfrage, wenn die Suchanfrage von einer angefragten Behörde unbeantwortet bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VG Kassel, 28.11.2022 - 1 K 446/20
    Dabei kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzungsverfügung durch das Gericht materiell-rechtlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an, hier in Form des Widerspruchsbescheids (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 10).

    Bei der Dienstunfähigkeit nach § 44 Abs. 1 BBG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der uneingeschränkten Nachprüfung der Verwaltungsgerichte unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 17).

    Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BBG kann die ärztliche Untersuchung nur einem Amtsarzt oder einem Arzt, der als Gutachter zugelassen ist, übertragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 18 f.).

  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Auszug aus VG Kassel, 28.11.2022 - 1 K 446/20
    Die Verantwortung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit hat jedoch letztlich die Behörde, nicht der Arzt (vgl. zu Vorstehendem ausführlich: BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.).

    Das kann u. a. dann der Fall sein, wenn der Beamte auf absehbare Zeit oder auf Dauer keinerlei Dienst leisten kann (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 32 ff. m. w. N., Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N., Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, juris Rn. 19 ff.).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Kassel, 28.11.2022 - 1 K 446/20
    Der Rechtscharakter einer - gesetzlich nicht geregelten - Umsetzung ist seit der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1980 zur fehlenden Verwaltungsakt-Qualität dieser Maßnahme geklärt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 -).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus VG Kassel, 28.11.2022 - 1 K 446/20
    Bei einer Klage gegen eine Umsetzung ("Weg-Umsetzung") kann die Ermessensausübung im Allgemeinen nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist, also willkürlich erfolgte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VG Kassel, 28.11.2022 - 1 K 446/20
    Bei der Beurteilung der Dienstunfähigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 2 C 7.97 -, juris Rn. 15) nicht allein auf die Person des Beamten abzustellen, vielmehr sind die Auswirkungen seiner körperlichen Gebrechen usw. auf seine Fähigkeit, die ihm in seinem Amt obliegenden Dienstpflichten zu erfüllen, und damit auch die Auswirkungen auf den Dienstbetrieb entscheidend.
  • BVerwG, 27.11.2008 - 2 B 32.08

    Beschäftigungsmöglichkeiten zur Abwendung einer Zurruhesetzung wegen

    Auszug aus VG Kassel, 28.11.2022 - 1 K 446/20
    Dies beurteilt sich nicht nach dem von dem Beamten zuletzt wahrgenommenen Amt im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten), sondern nach den Anforderungen des zuletzt übertragenen abstrakt-funktionellen Amtes (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2008 - 2 B 32.08 -, juris Rn. 4).
  • VG Kassel, 08.04.2024 - 1 K 409/22

    Versetzung eines schwerbehinderten Beamten in den Ruhestand: Anforderungen an das

    Damit wurde dem Staatlichen Schulamt auch keine Möglichkeit eröffnet, dies durch eine landesweite Abfrage zu prüfen, wie dies die Rechtsprechung fordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37/13 - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 2 A 479/15 - VG Kassel, Urteil vom 28. November 2022 - 1 K 446/20.KS - alle zit. nach juris).
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