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VG Lüneburg, 08.12.2016 - 6 A 173/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs 1 S 3 JAG ND; § 15 Abs 2 JAG ND
Anscheinsbeweis; Gliederung; Prüfervermerk; Repetitor; Subsumtion; Übereinstimmung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 08.12.2016 - 6 A 173/15
- OVG Niedersachsen, 30.04.2024 - 2 LB 69/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Karlsruhe, 24.03.2010 - 7 K 1873/09
Verdacht der Täuschung bei Übereinstimmung mit Musterlösung
Auszug aus VG Lüneburg, 08.12.2016 - 6 A 173/15
Nach den Regeln des Anscheinsbeweises kann - auch ohne Klärung der Frage, wie Musterlösungen beschafft wurden - ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins nachgewiesen werden, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (…grundlegend BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, BayVBl 1984, 503, juris Rn. 5; dem folgend VG Karlsruhe U. v. 24.03.2010 - 7 K 1873/09 -, juris Rn. 14 ff., OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11 -, NVwZ-RR 2012, 476 ff., juris Rn. 26 ff. m.w.N.): "Typisch ist hier ... die - vom menschlichen Willen unabhängige - Verknüpfung von Grund und Folge eines Geschehens: Die in erheblichem Umfang wörtliche und im Übrigen sinngemäße Wiedergabe der schriftlichen Ausarbeitung einer anderen Person setzt typischerweise voraus, dass der Wiedergebende von dieser Ausarbeitung zuvor Kenntnis erhalten hat.Gelingt dies, so obliegt der Prüfungsbehörde der sogenannte Vollbeweis (s. VG Karlsruhe, U. v. 24.03.2010, a.a.O., juris Rn. 14 unter Hinweis auf OVG Bautzen, B. v. 30.04.2003 - 4 B 40/03 - juris).
- VG Osnabrück, 30.07.2015 - 6 B 51/15
Gefährlicher Hund; Ausnahme; artgerechtes Verhalten
Auszug aus VG Lüneburg, 08.12.2016 - 6 A 173/15
Am 19. Mai 2015 hat die Klägerin gegen den Bescheid des Beklagten vom 21. April 2015 sowohl eine Klage erhoben als auch einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage gestellt (6 B 51/15).Mit Beschluss vom 3. Juni 2015 (6 B 51/15) hat die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 10 A 11083/11
Täuschung bei Zweiter juristischer Prüfung nicht nachgewiesen
Auszug aus VG Lüneburg, 08.12.2016 - 6 A 173/15
Nach den Regeln des Anscheinsbeweises kann - auch ohne Klärung der Frage, wie Musterlösungen beschafft wurden - ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins nachgewiesen werden, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (…grundlegend BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, BayVBl 1984, 503, juris Rn. 5; dem folgend VG Karlsruhe U. v. 24.03.2010 - 7 K 1873/09 -, juris Rn. 14 ff., OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11 -, NVwZ-RR 2012, 476 ff., juris Rn. 26 ff. m.w.N.): "Typisch ist hier ... die - vom menschlichen Willen unabhängige - Verknüpfung von Grund und Folge eines Geschehens: Die in erheblichem Umfang wörtliche und im Übrigen sinngemäße Wiedergabe der schriftlichen Ausarbeitung einer anderen Person setzt typischerweise voraus, dass der Wiedergebende von dieser Ausarbeitung zuvor Kenntnis erhalten hat. - OVG Hamburg, 19.11.2013 - 3 Bs 274/13
Beteiligtenfähigkeit der Universität der Bundeswehr Hamburg; Prüfungsausschluss …
Auszug aus VG Lüneburg, 08.12.2016 - 6 A 173/15
Dies führt im Ergebnis zu einem besonders krassen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Prüflinge und rechtfertigt die tatbestandliche Einstufung als besonders schweren Fall der Täuschung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13 - in juris).
- VG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2 K 2519/18 Das von ihm zitierte Urteil (VG Lüneburg, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 6 A 173/15 -, juris, Rn. 210) trifft dazu auch keine Aussage.
- VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16
Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung
Auf dieser Grundlage sind die nachvollziehbaren Darlegungen der Beklagten zum pauschaliert angenommenen zeitlichen und kostenrelevanten Aufwand eines Sachbearbeiters für einen derartigen Vorgang nicht zu beanstanden (so zur Praxis der Beklagten schon VG Braunschweig, U. v. 06.05.2016 - 6 A 173/15 -).