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   VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14   

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VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14 (https://dejure.org/2016,9197)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 14.04.2016 - 6 A 449/14 (https://dejure.org/2016,9197)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 14. April 2016 - 6 A 449/14 (https://dejure.org/2016,9197)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
    Hinsichtlich der Gewichtung der Überzeugungskraft von Argumenten ist dem Prüfer ein Bewertungsspielraum eröffnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, juris, Rn. 33; Nds. OVG, Urt. v. 19.08.2015 - 2 LB 276/14 -, juris, Rn. 59).

    Die Grenzen dieses Bewertungsspielraumes hat der Prüfer gewahrt, insbesondere hat er - was erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, juris, Rn. 33) - seine Einschätzung nachvollziehbar begründet.

    Ein Prüfer bewegt sich im Rahmen seines Bewertungsspielraums, wenn er bei der Bewertung von Antworten in der mündlichen Prüfung einbezieht, wie lange der betroffene Kandidat benötigt, um eine (zutreffende) Antwort zu geben (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, juris, Rn. 33).

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotung, die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und die Würdigung der Qualität der Darstellung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, juris, Rn. 5).

    Ob es einer Begründung für diese unterschiedlichen Herangehensweisen bedarf, betrifft die Frage nach dem gebotenen Umfang der Lösung, die in den Bewertungsspielraum der Prüferin fällt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, juris, Rn. 5).

    Die Frage nach der gebotenen Bearbeitungstiefe ist aber - wie ausgeführt - Teil des dem Prüfer eröffneten Bewertungsspielraums (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, juris, Rn. 5), dessen Grenzen vorliegend gewahrt sind.

  • BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01

    Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
    Die mündliche Prüfung kann mangels einer beurteilungsfähigen Bewertungsgrundlage nicht (mehr) neu bewertet, sondern lediglich wiederholt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris, Rn. 26; Beschl. v. 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, juris, Rn. 10; Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, 2004, Rn. 291).

    Vielmehr reicht es aus und ist es, um den Prüfling im Rahmen der Ausräumung von Bewertungsfehlern möglichst wenig zu belasten, auch geboten, lediglich die als fehlerhaft identifizierten Teilprüfungen der mündlichen Prüfung zu wiederholen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris, Rn. 29 ff.).

    Das Ergebnis des neu vorgenommenen Prüfungsteils sei auch im Rahmen der Ermittlung der Gesamtbewertung zu berücksichtigen (vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 697; für eine Beschränkungsmöglichkeit dagegen: Schlette, DÖV 2002, 816, 818 sowie ohne eigene Begründung unter Bezugnahme hierauf Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 113, Rn. 195; insoweit nicht eindeutig: BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris, Rn. 38).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
    Diesen Anforderungen genügt eine Begründung dann, wenn sie die maßgebenden Gründe, die den Prüfer zu der abschließenden Bewertung veranlasst haben, erkennbar macht (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1992 - 6 C 3/92 -, juris, Rn. 28; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rn. 632).

    Der Zweitgutachter hat sich nicht - was ausreichend gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1992 - 6 C 3/92 -, juris, Rn. 30; Beschl. v. 07.09.1995 - 6 B 45/95 -, juris, Rn. 6) - auf den Vermerk "einverstanden" beschränkt, sondern außerdem eine Vielzahl von Randbemerkungen angebracht.

  • BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
    Es ist zulässig und kann sogar geboten sein, ein vollständig unterbliebenes Überdenkungsverfahren während des gerichtlichen Verfahrens nachzuholen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, juris, Rn. 40; Beschl. v. 10.10.1994 - 6 B 73/94 -, juris, Rn. 18).

    Insoweit ist dem Prüfer ein Bewertungsspielraum eröffnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.1994 - 6 B 73/94 -, juris, Rn. 14; Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12/92 -, juris, Rn. 20), in dessen Rahmen die Verwendung wertender Begriffe nicht nur möglich, sondern - worauf der Erstprüfer im Rahmen der Überdenkung auch hinweist - geradezu unumgänglich ist.

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09

    Nichtbestehen des praktischen Teiles der staatlichen Abschlussprüfung in der

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
    Der Anspruch des Prüflings auf Beseitigung des Mangels und dessen Folgen erlischt, wenn der Prüfling trotz Kenntnis des Fehlers die ihm zumutbare Rüge unterlässt und sich auf das fehlerhafte Prüfungsverfahren einlässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1991 - 7 B 5/91 -, juris, Rn. 5; Nds. OVG, Urt. v. 08.06.2011 - 8 LB 199/09 -, juris, Rn. 36; OVG Saarl., Urt. v. 12.01.2010 - 3 A 450/08 -, juris, Rn. 97; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 214; Birnbaum, NVwZ 2006, 286, 287).

    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 08.06.2011 - 8 LB 199/09 -, juris, Rn. 36; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 218 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris, Rn. 49) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, juris, Rn. 24) ist bei berufsbezogenen Prüfungen - wie hier der ersten juristischen Staatsprüfung - zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen zu unterscheiden.

    Es ist zulässig und kann sogar geboten sein, ein vollständig unterbliebenes Überdenkungsverfahren während des gerichtlichen Verfahrens nachzuholen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, juris, Rn. 40; Beschl. v. 10.10.1994 - 6 B 73/94 -, juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
    Soweit den Prüfern danach im Hinblick auf prüfungsspezifische Wertungen ein Bewertungsspielraum verbleibt, hat das Gericht lediglich zu überprüfen, ob die Grenzen dieses Spielraums überschritten worden sind, weil die Prüfer etwa von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12/92 -, juris, Rn. 20).

    Insoweit ist dem Prüfer ein Bewertungsspielraum eröffnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.1994 - 6 B 73/94 -, juris, Rn. 14; Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12/92 -, juris, Rn. 20), in dessen Rahmen die Verwendung wertender Begriffe nicht nur möglich, sondern - worauf der Erstprüfer im Rahmen der Überdenkung auch hinweist - geradezu unumgänglich ist.

  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
    Dieser Umstand brachte das Erfordernis einer Neuberechnung der Gesamtnote mit sich und gebot daher auch die Durchführung einer erneuten Entscheidung nach § 8 Abs. 2 NJAVO a.F. (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.07.1996 - 6 B 22/96 -, juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
    Maßgeblich ist allein, dass der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch des Prüflings auf ein Überdenken der Prüfungsentscheidung tatsächlich erfüllt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.09.1994 - 6 B 42/94 -, juris, Rn. 5; Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 20/98 -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 2 LB 158/10
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 624/10

    Klausurbewertung in der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Durchfallquote an

  • OVG Saarland, 12.01.2010 - 3 A 450/08

    Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei einer Diplomprüfung

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 276/14

    Pflicht zur Bekanntgabe von Einzelnoten bei einer Vergabe von Einzelnoten nach

  • BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 45.95

    Klage gegen das Nichtbestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung -

  • BVerwG, 23.01.1991 - 7 B 5.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fehlerhaftigkeit eines

  • BVerwG, 15.09.1994 - 6 B 42.94

    Klage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Zweiten Juristischen

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96

    Laufbahnprüfung; Anspruch auf ein Überdenken; Bindung an Lösungshinweise;

  • BVerwG, 01.02.1995 - 6 B 87.94

    Klage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Ersten Juristischen

  • OVG Niedersachsen, 05.06.1997 - 10 L 4646/95

    Erste juristische Staatsprüfung; Bewertung der Hausarbeit; Heranziehung eines

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 175/03

    Alternative; Antwort; Antwortspielraum; Ausgleich; Auslegung; Begründung;

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

  • BVerwG, 02.06.1998 - 6 B 78.97

    Bewertung einer Klausur in einer juristischen Staatsprüfung als "ungenügend" bei

  • BFH, 05.05.1999 - VII B 343/98

    Bewertung von Prüfungsleistungen

  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Insbesondere ist mangels abweichender Regelung in § 3 RaPO auch ein Beschluss der Prüfungskommission im Umlaufverfahren zulässig (vgl. allg. VG Lüneburg, U.v. 14.4.2016 - 6 A 449/14 - juris Rn. 106; VG Hannover, U.v. 29.5.2002 - 6 A 181/02 - juris Rn. 57).
  • VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14

    Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk

    Im Falle von sogenannten Verbesserungsklagen wäre ein Rechtsschutzbedürfnis nämlich nur dann gegeben, wenn die angestrebte Verbesserung tatsächlich positive Folgen für den Prüfling hätte, wenn etwa der Erfolg einer Bewerbung um eine bestimmte Stelle von dem verbesserten Ergebnis abhängt (VG Lüneburg, Urt. v. 14.04.2016 - 6 A 449/14 -, juris m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4722/15

    Nichtbestehen der Abiturprüfung; Ladung zur mündlichen Nachprüfung; Rüge von

    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09 -, juris, Rn. 36; VG Lüneburg, Urteil vom 14. April 2016 - 6 A 449/14 -, juris, Rn. 109; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 218 m.w.N.).
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