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   VG Lüneburg, 22.11.2017 - 6 B 128/17   

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VG Lüneburg, 22.11.2017 - 6 B 128/17 (https://dejure.org/2017,44640)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22.11.2017 - 6 B 128/17 (https://dejure.org/2017,44640)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22. November 2017 - 6 B 128/17 (https://dejure.org/2017,44640)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2017 - 6 B 128/17
    Gefahr im Verzug im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn durch eine vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die durch den Verwaltungsakt zu treffende Regelung zu spät käme, um ihren Zweck zu erreichen, was in jedem Einzelfall "ex ante" zu beurteilen ist (BVerwG, Urt. v. 15.12.1983 - 3 C 27.82 -, juris, zu der gleichlautenden bayerischen Vorschrift; VG Oldenburg, Urt. v. 22.05.2012 - 7 A 3069/12 -, juris,).
  • VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12

    Inanspruchnahme eines Eigentümers durch die Beschlagnahme seiner Wohnung für die

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2017 - 6 B 128/17
    Gefahr im Verzug im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn durch eine vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die durch den Verwaltungsakt zu treffende Regelung zu spät käme, um ihren Zweck zu erreichen, was in jedem Einzelfall "ex ante" zu beurteilen ist (BVerwG, Urt. v. 15.12.1983 - 3 C 27.82 -, juris, zu der gleichlautenden bayerischen Vorschrift; VG Oldenburg, Urt. v. 22.05.2012 - 7 A 3069/12 -, juris,).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - 2 M 168/12

    Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2017 - 6 B 128/17
    Ob die getroffenen Maßnahmen im Einzelfall tatsächlich geeignet sind, die Ausreise zu bewirken, ist dabei unerheblich, sie darf aber anderen aufenthaltsrechtlich irrelevanten Zwecken nicht dienen (Grünewald, a.a.O., § 46 Rn. 9), insbesondere nicht der Bestrafung, Schikane oder etwa zur Vermeidung der Obdachlosigkeit (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.03.2013 - 2 M 168/12 -, juris; Huber, AufenthG, Kommentar, 2. Aufl., 2016, § 46 Rn. 1 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 16.11.2018 - 7 E 4941/18

    Asylbewerber; Erreichbarkeit; Überstellung; Abschiebungsanordnung; Unterkunft;

    Für eine Verfügung, mit der einer zur Überstellung nach Art. 29 Dublin-III-VO anstehenden Person aufgegeben wird, sich in der Nachtzeit in dem zugewiesenen Unterkunftsraum erreichbar zu halten, kann je nach Ausgestaltung der Möglichkeiten selbstbestimmter Gestaltung § 46 Abs. 1 AufenthG als Ermächtigungsgrundlage ausreichen (ähnlich: VG Lüneburg, Beschl. v. 22.11.2017, 6 B 128/17, juris, a.A. u.a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.1.2018, 13 ME 442/17, juris).

    Insbesondere können Maßnahmen ergriffen werden, um den Betroffenen im Falle einer Abschiebung besser erreichen zu können (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 22.11.2017, 6 B 128/17, juris, Rn. 18 mwN.); dazu soll auch das Auferlegen einer werktäglichen Meldepflicht bei der Ausländerbehörde gehören (so OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.1.2018, aaO., Rn. 6).

    Eine dementsprechend - jedenfalls nach summarischer gerichtlicher Prüfung - gebotene Beschränkung der Anwesenheitszeiten des Antragstellers in dem ihm zugewiesenen Zimmer in seiner Unterkunft auf diese Wochentage (Montag bis Donnerstag) enthält die streitgegenständliche Verfügung - auch entgegen der in anderen Bundesländern geübten Praxis (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 22.11.2017, 6 B 128/17, juris, Rn. 4) - indes nicht.

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