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   VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01   

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VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01 (https://dejure.org/2002,20975)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28.08.2002 - 5 A 44/01 (https://dejure.org/2002,20975)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28. August 2002 - 5 A 44/01 (https://dejure.org/2002,20975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erlaubnispflicht für geschäftsmäßigen Forderungserwerb durch eine Stiftung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 1 § 1 Abs 1 RBerG; § 1 Abs 1 RBerGAV 5; § 3 Abs 1 RBerGAV; § 10 Abs 1 RBerGAV
    Forderungseinzug; Rechtsberatung; Stiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.08.1977 - I C 23.69

    Unfallersatzwagen - Gewerbsmäßige Vermietung - Schadensersatzforderungen -

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01
    Damit erweitert diese Bestimmung die gesetzliche Erlaubnispflicht auf den Forderungserwerb (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.1977 - 1 C 23/69 - NJW 1978, S. 234; BGH, Urt. v. 3.5.1972 - VIII ZR 170/01 - NJW 1972, S. 1715).

    Die vorkonstitutionelle Ermächtigung nach dessen Satz 2 zum Erlass von gesetzesvertretenden Verordnungen ist nach Art. 129 Abs. 3 GG zwar erloschen, die Wirksamkeit der auf ihr beruhenden Verordnungen bleibt davon jedoch unberührt (BVerwG, Urteil v. 16.8.1977, NJW 1978, 234; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss v. 29.1.2002, a.a.O.).

    Zweck der Regelung ist es zu verhindern, dass der Erlaubniszwang des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG durch besondere bürgerlich-rechtliche Ausgestaltungen des Forderungserwerbs, nämlich durch den nicht unter Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG fallenden Forderungskauf oder die Abtretung an Erfüllungs Statt, umgangen wird (BVerwG, Urteil v. 16.8.1977, a.a.O.; Rennen/Caliebe, a.a.O., § 1 5. AVO Rdnr. 1; Caliebe in Seitz, Inkassohandbuch, 3. Aufl. Rdnr. 1076).

    Soweit ersichtlich, ist die vom Verwaltungsgericht Bremen vertretene Rechtsauffassung vereinzelt geblieben, sie entspricht auch nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Geltungskraft nationalsozialistischer Gesetzgebung (vgl. Beschluss v. 19.2.1957, NJW 1957, 579) und der zuvor genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 16.8.1977, a.a.O.).

  • BGH, 23.01.1980 - VIII ZR 91/79

    Rechtsberatung und echtes Factoring

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01
    Der Antragstellerin ist zwar einzuräumen, dass der Erwerb und der Einzug von Forderungen beim Factoring keiner Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG und § 1 Abs. 1 Satz 1 der 5. AVO bedürfen (BGH, Urt. v. 23.1.1980 - VIII ZR 91/79 - NJW 1980, S 1394, m.w.N.; Urt. v. 3.5.1972, a.a.O.).

    Das ist jedoch darauf zurückzuführen, dass diese Vorschriften unter dem Vorbehalt des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG stehen (BGH, Urt. v. 23.1.1980, a.a.O.).

    Einen derartigen Zusammenhang hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für das Factoring-Geschäft von Banken bejaht (BGH, Urt. v. 23.1.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.08.1959 - I C 163.55
    Auszug aus VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01
    Genießt ein Unternehmen, das das Inkassogeschäft betreibt oder betreiben will, bereits derartiges Ansehen und Vertrauen, bzw. sind keine Tatsachen bekannt, die dem Ansehen und dem Ruf der Gesellschaft abträglich sind, und verfügt es über eine Kapitalausstattung, die als Grundlage dieses Vertrauens dient, sollen darin besondere Umstände im Sinne des § 10 Abs. 1 der 1. AVO zu sehen sein (vgl. BVerwG, Urteil v. 6.8.1959, NJW 1959, 1986, u. Beschluss v. 29.10.1984, Rechtsbeistand 1984, 211; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 28.8.1986, Rechtsbeistand 1986, 181; Rennen/Caliebe, a.a.O., § 10 1. AVO Rdnrn. 2 ff; Caliebe in Seitz, a.a.O., Rdnrn. 1267 ff).

    Andererseits ist zu berücksichtigen, dass das vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 6.8.1959, a.a.O.) genannte Merkmal einer ausreichenden Kapitalausstattung, das sich konkret auf ein Inkassounternehmen in der Rechtsform einer GmbH und nicht auf eine Stiftung bezogen hat, nicht überbewertet werden darf.

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2002 - 8 MA 4171/01

    Bestehen einer Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz für den Erwerb von

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den dagegen gestellten Antrag auf Zulassung der Beschwerde mit Beschluss vom 29. Januar 2002 (8 MA 4171/01) abgelehnt.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 29. Januar 2002 (8 MA 4171/01) hierzu ergänzend ausgeführt:.

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01
    Soweit ersichtlich, ist die vom Verwaltungsgericht Bremen vertretene Rechtsauffassung vereinzelt geblieben, sie entspricht auch nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Geltungskraft nationalsozialistischer Gesetzgebung (vgl. Beschluss v. 19.2.1957, NJW 1957, 579) und der zuvor genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 16.8.1977, a.a.O.).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01
    In seinem Beschluss vom 20. Februar 2002 (GewArch 2002, 197) hat das Bundesverfassungsgericht zum geschäftsmäßigen Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung erneut Stellung genommen und ausgeführt, dass dessen Einbeziehung in den Erlaubnisvorbehalt nach Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG dazu diene, Umgehungsgeschäfte zu verhindern.
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01
    Dabei handelt es sich um wichtige Belange des Gemeinwohls, die im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG unbedenklich sind (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.2.1976, NJW 1976, 1349; BVerwG, Urteil v. 3.8.1960, GewArch 1963, 18; Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG Rdnr. 11).
  • BGH, 03.05.1972 - VIII ZR 170/71

    Factoring und Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01
    Damit erweitert diese Bestimmung die gesetzliche Erlaubnispflicht auf den Forderungserwerb (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.1977 - 1 C 23/69 - NJW 1978, S. 234; BGH, Urt. v. 3.5.1972 - VIII ZR 170/01 - NJW 1972, S. 1715).
  • VG Bremen, 13.06.1996 - 2 A 131/95
    Auszug aus VG Lüneburg, 28.08.2002 - 5 A 44/01
    Die Kammer folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichts Bremen (Urteil v. 13.6.1996, NJW 1997, 604), das die Vorschrift des § 1 Abs. 1 der 5. AVO insbesondere wegen ihrer zweifelhaften Legitimationsherleitung aus dem sog. Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 und aus materiellen Gründen für gegen Art. 2 Abs. 1 GG verstoßend und damit für verfassungswidrig erachtet hat.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2002 - 8 MA 4171/01

    Bestehen einer Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz für den Erwerb von

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO) mit der Begründung abgelehnt, dass nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könne, dass die von der Antragstellerin erhobene Klage (5 A 44/01) Erfolg haben werde.
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