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   VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159   

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VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159 (https://dejure.org/2024,4901)
VG München, Entscheidung vom 09.02.2024 - M 1 K 20.4159 (https://dejure.org/2024,4901)
VG München, Entscheidung vom 09. Februar 2024 - M 1 K 20.4159 (https://dejure.org/2024,4901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35; BayBO Art. 4; BayBO Art. 5
    Drittschutz, Erschließung, Nachbarklage, Notwegerecht

  • rewis.io

    Drittschutz, Erschließung, Nachbarklage, Notwegerecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159
    Einem Wohngrundstück fehlt die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann; in diesem Fall kommt ein Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen in Betracht, damit er mit diesen sein Grundstück erreichen kann (BGH, U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07 - juris; BGH, U.v. 19.11.2021 - V ZR 262/20 - juris Rn. 9).

    Sollte die tatsächliche Inanspruchnahme des Grundstücks der Klägerin für dieses Fahrzeugaufkommen notwendig sein, kommt unter den Voraussetzungen des § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB zwar ein zeitlich befristeter Duldungsanspruch des Beigeladenen in Betracht (BGH, U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159
    Ein sich unmittelbar aus der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) ergebendes Abwehrrecht des Nachbarn ist in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Erschließung eines Bauvorhabens nur für den Fall anerkannt, dass eine infolge Fehlens der Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechts, § 917 Abs. 1 BGB, bewirkt (BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris).

    Ein Eingriff in das Eigentum läge selbst bei Entstehung eines Notwegerechts nämlich nur dann vor, wenn die künftige Inanspruchnahme des Wegegrundstücks gerade als Folge der Umsetzung der streitgegenständlichen Baugenehmigung nicht nur derart unwesentlich ist, dass die Klägerin die damit verbundenen Nachteile nach der Interessenwertung des § 906 Abs. 1 BGB im Vergleich zur bisherigen Situation ohne Weiteres hinnehmen muss (BVerwG, U. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 28; im Anschluss: VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - juris Rn. 3 f.; OVG NRW, B.v. 14.5.2003 - 10 B 787/03 - juris Rn. 6 ff., BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 70).

  • BGH, 19.11.2021 - V ZR 262/20

    Duldung der Benutzung der Hoffläche als Verbindung zu den beiden auf dem

    Auszug aus VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159
    Einem Wohngrundstück fehlt die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann; in diesem Fall kommt ein Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen in Betracht, damit er mit diesen sein Grundstück erreichen kann (BGH, U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07 - juris; BGH, U.v. 19.11.2021 - V ZR 262/20 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159
    Im Rahmen von Rechtsbehelfen Dritter können sich diese nur dann erfolgreich gegen eine Baugenehmigung zur Wehr setzen, wenn diese rechtswidrig ist und die Rechtswidrigkeit auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Auszug aus VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159
    Ein Eingriff in das Eigentum läge selbst bei Entstehung eines Notwegerechts nämlich nur dann vor, wenn die künftige Inanspruchnahme des Wegegrundstücks gerade als Folge der Umsetzung der streitgegenständlichen Baugenehmigung nicht nur derart unwesentlich ist, dass die Klägerin die damit verbundenen Nachteile nach der Interessenwertung des § 906 Abs. 1 BGB im Vergleich zur bisherigen Situation ohne Weiteres hinnehmen muss (BVerwG, U. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 28; im Anschluss: VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - juris Rn. 3 f.; OVG NRW, B.v. 14.5.2003 - 10 B 787/03 - juris Rn. 6 ff., BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 70).
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 9 CS 13.1916

    Wohnheim; Nachbarklage; Entwässerung; Kanalisation; Drittschutz; Verletzung von

    Auszug aus VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159
    Dieses Erfordernis dient jedoch grundsätzlich nur öffentlichen Interessen; es hat keine nachbarschützende Funktion (BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 9 CS 13.1916 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 8 S 2749/01

    Eigentumseingriff durch Verpflichtung zur Duldung eines Notwegerechts

    Auszug aus VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159
    Ein Eingriff in das Eigentum läge selbst bei Entstehung eines Notwegerechts nämlich nur dann vor, wenn die künftige Inanspruchnahme des Wegegrundstücks gerade als Folge der Umsetzung der streitgegenständlichen Baugenehmigung nicht nur derart unwesentlich ist, dass die Klägerin die damit verbundenen Nachteile nach der Interessenwertung des § 906 Abs. 1 BGB im Vergleich zur bisherigen Situation ohne Weiteres hinnehmen muss (BVerwG, U. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 28; im Anschluss: VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - juris Rn. 3 f.; OVG NRW, B.v. 14.5.2003 - 10 B 787/03 - juris Rn. 6 ff., BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 70).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 15 ZB 20.469

    Baumwurfgefahr bei Errichtung eines Wohnhauses in Waldrandnähe

    Auszug aus VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159
    c) Die Beeinträchtigung öffentlicher Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB, insbesondere die Befürchtung der Klägerin, dass das Vorhaben die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB, kann die Klägerin mangels nachbarschützenden Charakters der Vorschrift ebenfalls nicht mit Erfolg rügen (BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 15 ZB 20.469 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - 10 B 787/03

    Baugenehmigung zur Sanierung und Teilunterkellerung eines Fachwerkhauses; Duldung

    Auszug aus VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159
    Ein Eingriff in das Eigentum läge selbst bei Entstehung eines Notwegerechts nämlich nur dann vor, wenn die künftige Inanspruchnahme des Wegegrundstücks gerade als Folge der Umsetzung der streitgegenständlichen Baugenehmigung nicht nur derart unwesentlich ist, dass die Klägerin die damit verbundenen Nachteile nach der Interessenwertung des § 906 Abs. 1 BGB im Vergleich zur bisherigen Situation ohne Weiteres hinnehmen muss (BVerwG, U. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 28; im Anschluss: VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - juris Rn. 3 f.; OVG NRW, B.v. 14.5.2003 - 10 B 787/03 - juris Rn. 6 ff., BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 70).
  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 2 ZB 09.3021

    Gesicherte Erschließung; Nachbarrechtsverletzung; Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159
    Zudem ist dies weder Gegenstand des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach Art. 59 BayBO, noch kommt der Vorschrift drittschützende Wirkung zu (BayVGH, B.v. 11.4.2011 - 2 ZB 09.3021 - juris Rn. 3).
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