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VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wohngeld; wohngeldrechtliches Einkommen; private Schulgeldzahlungen Dritter; Plausibilität der Einkommensverhältnisse; nachträgliches Vorbringen im gerichtlichen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (11)
- BSG, 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R
Erziehungsgeld - Einkommen - Einkommensgrenze - Einkommensprognose - …
Auszug aus VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Unter Heranziehung des Rechtsgedankens der im Jahr 2009 eingeführten Regelung des § 24 Abs. 2 Sätze 2 und 3 WoGG wird man ausnahmsweise ein nachträgliches Vorbringen bis zum Erlass des Wohngeldbescheides, maximal bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens zulassen können (vgl. BSG v. 30.8.2007, NJW 2008, 1903). - BGH, 10.07.2013 - XII ZB 298/12
Kindesunterhaltsanspruch: Kostentragungspflicht für berechtigten Mehrbedarf des …
Auszug aus VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Von vornherein auszuschließen ist dies nicht; hierfür bedarf es aber besonderer Umstände des Einzelfalls (siehe hierzu etwa BGH, B.v. 10.7.2013, XII ZB 298/12, juris; BGH, U.v. 3.11.1982, IV b ZR 324/81, juris - privates Gymnasium; OLG Naumburg, B.v. 22.9.2011, 8 UF 118/11, juris). - OLG Naumburg, 22.09.2011 - 8 UF 118/11
Kindesunterhalt: Schulgeld und Kosten des Schulhorts als Mehrbedarf des Kindes
Auszug aus VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Von vornherein auszuschließen ist dies nicht; hierfür bedarf es aber besonderer Umstände des Einzelfalls (siehe hierzu etwa BGH, B.v. 10.7.2013, XII ZB 298/12, juris; BGH, U.v. 3.11.1982, IV b ZR 324/81, juris - privates Gymnasium; OLG Naumburg, B.v. 22.9.2011, 8 UF 118/11, juris).
- BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 324/81
Übernahme von Privatschulkosten
Auszug aus VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Von vornherein auszuschließen ist dies nicht; hierfür bedarf es aber besonderer Umstände des Einzelfalls (siehe hierzu etwa BGH, B.v. 10.7.2013, XII ZB 298/12, juris; BGH, U.v. 3.11.1982, IV b ZR 324/81, juris - privates Gymnasium; OLG Naumburg, B.v. 22.9.2011, 8 UF 118/11, juris). - VGH Bayern, 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654
Auszug aus VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Nur wenn die Wohngeldstelle von diesen Umständen Kenntnis hat, ist sie in der Lage, konkret zu prüfen, ob die Angaben des Antragstellers zutreffen (BayVGH, U.v. 20.5.2003, Az. 9 C 03.1051; BayVGH, B.v. 4.10.2005, Az. 9 ZB 05.1654). - VG Aachen, 28.06.2011 - 6 K 1084/10
Anspruch auf Bewilligung eines Wohngeldes aufgrund ermitteltem Jahreseinkommen
Auszug aus VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Die Rechtsprechung nimmt unabhängig von den Zahlungsweisen durchgängig einen Zufluss im Sinne der genannten Zurechnungsvorschrift bei privaten Schulgeldzahlungen Dritter an (siehe VG München, U.v. 26.4.2007, M 22 K 06.98, juris - private Modeschule; VG Hannover, U.v. 27.10.2008, 3 A 255/07, juris - private Berufsfachschule; siehe zum Zuflussbegriff nach § 22 Nr. 1 EStG auch VG Aachen, U.v. 28.6.2011, 6 K 1084/10, juris; VG Ansbach, U.v. 25.9.2008, AN 14 K 08.00544, juris; Schmidt, EStG, 2012, § 22 Rd.Nr. 77). - VG Hannover, 27.10.2008 - 3 A 255/07
Wohngeldanspruch bei Schulgeldzahlungen; Ausschluss; Einkommen; Schulgeld; …
Auszug aus VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Die Rechtsprechung nimmt unabhängig von den Zahlungsweisen durchgängig einen Zufluss im Sinne der genannten Zurechnungsvorschrift bei privaten Schulgeldzahlungen Dritter an (siehe VG München, U.v. 26.4.2007, M 22 K 06.98, juris - private Modeschule; VG Hannover, U.v. 27.10.2008, 3 A 255/07, juris - private Berufsfachschule; siehe zum Zuflussbegriff nach § 22 Nr. 1 EStG auch VG Aachen, U.v. 28.6.2011, 6 K 1084/10, juris; VG Ansbach, U.v. 25.9.2008, AN 14 K 08.00544, juris; Schmidt, EStG, 2012, § 22 Rd.Nr. 77). - VG München, 26.04.2007 - M 22 K 06.98
Auszug aus VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Die Rechtsprechung nimmt unabhängig von den Zahlungsweisen durchgängig einen Zufluss im Sinne der genannten Zurechnungsvorschrift bei privaten Schulgeldzahlungen Dritter an (siehe VG München, U.v. 26.4.2007, M 22 K 06.98, juris - private Modeschule; VG Hannover, U.v. 27.10.2008, 3 A 255/07, juris - private Berufsfachschule; siehe zum Zuflussbegriff nach § 22 Nr. 1 EStG auch VG Aachen, U.v. 28.6.2011, 6 K 1084/10, juris; VG Ansbach, U.v. 25.9.2008, AN 14 K 08.00544, juris; Schmidt, EStG, 2012, § 22 Rd.Nr. 77). - VGH Bayern, 20.05.2003 - 9 C 03.1051
Auszug aus VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Nur wenn die Wohngeldstelle von diesen Umständen Kenntnis hat, ist sie in der Lage, konkret zu prüfen, ob die Angaben des Antragstellers zutreffen (BayVGH, U.v. 20.5.2003, Az. 9 C 03.1051; BayVGH, B.v. 4.10.2005, Az. 9 ZB 05.1654). - VG München, 22.03.2007 - M 22 K 06.1204
Auszug aus VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung gilt das faktische Zuflussprinzip (VG München, U.v. 23.2.2007, Az. M 22 K 06.1204). - VG Ansbach, 25.09.2008 - AN 14 K 08.00544
Gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen kann höchstens nur bis zu deren …
- OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
Mietkaution; Sparvertrag; wirtschaftliche Verfügungsmacht; Wohngeld; Zinsen; …
Für zweckgebundene Zuwendungen in Form der Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule ist das in der Rechtsprechung anerkannt (VG Hannover, Urt. v. 27.10.2008 - 3 A 255/07 - VG München, Urt. v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 …und Urt. v. 26.4.2007 - M 22 K 06.98 -). - VGH Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 12 S 1054/20
Berücksichtigung des von Vater gezahlten Schulgeldes bei Bemessung des Wohngeldes …
Das Verwaltungsgericht München hat mit dem vom Verwaltungsgericht Sigmaringen zitierten Urteil vom 18.04.2013 (- M 22 K 11.3070 -) entschieden, dass die monatlichen Schulgeldzahlungen, die der nicht mehr im Haushalt lebende geschiedene Ehemann für die dem Haushalt seiner früheren Ehefrau angehörenden Kinder direkt an die Schule zahle, Jahreseinkommen der Kinder im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG seien.Der Hinweis des Verwaltungsgerichts München, es wäre dem Vater der Kinder unbenommen gewesen, die eingesetzten Gelder zunächst für den Primärbedarf der Kinder zu verwenden, anstatt für den Sekundärbedarf des Besuchs einer privaten Schule (vgl. VG München, Urteil vom 18.04.2013 - M 22 K 11.3070 -, juris Rn. 42), war daher nicht in dem Sinne gemeint, dass der Vater zunächst seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nachzukommen habe, ehe er Schulgeld für eine Privatschule übernehme.
Diese Ausführungen des Verwaltungsgerichts München erfolgten vielmehr im Zusammenhang mit der zutreffenden Annahme, dass die mit der Zahlung des Vaters verbundene Zweckbestimmung wohngeldrechtlich ohne Belang ist (vgl. VG München, Urteil vom 18.04.2013 - M 22 K 11.3070 -, juris Rn. 38 f.).
Das Verwaltungsgericht hat zum Wohngeldgesetz ausgeführt, dass es sich bei den Zahlungen des Vaters der Kinder für die Privatschule - unabhängig davon, wer die Zahlungen leiste - um einen objektiv messbaren Vermögensvorteil handele, durch den die Kinder in den Genuss von Leistungen kämen, die nur durch entsprechende Mehrkosten erworben werden könnten, der Vorteil der Kinder mithin in den ersparten Aufwendungen liege (vgl. dazu auch VG München, Urteil vom 18.04.2013 - M 22 K 11.3070 -, juris Rn. 37 m.w.N.).
- VG Würzburg, 15.10.2015 - W 3 K 15.254
Keine Bewilligung von Wohngeld
Allerdings kann der Einkommensteuerbescheid vom 18. Mai 2015 im gerichtlichen Verfahren nicht berücksichtigt werden, weil auch das Gericht gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 2 Satz 1 WoGG seiner Entscheidung bzw. seiner Kontrolle der Entscheidung der Wohngeldbehörde die Verhältnisse im Bewilligungszeitraum, die im Zeitpunkt der Antragstellung (hier der 24. Februar 2014) zu erwarten sind, zugrunde zu legen hat (vgl. VG München, U.v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 - juris Rn. 65, 67).Demnach sind Änderungen (und analog auch nachträgliches Vorbringen) allenfalls bis zur Bekanntgabe des Bescheids, maximal bis zur Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids zu berücksichtigen (…BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 - juris Rn. 65;… Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, Stand März 2015, § 24 Rn. 42).
- VG Sigmaringen, 05.02.2020 - 7 K 4375/18
Wohngeld, Jahreseinkommen; Leistungen für Privatschule als Einkommen
Insbesondere das Verwaltungsgericht München hat im Urteil vom 18. April 2013 - M 22 K 11.3070 - (juris) ausgeführt, dass im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende Einnahmen, die einen anderen als den durch die Leistungen der Grundsicherung zu deckenden Bedarf decken sollen, unter dort näher bestimmten Voraussetzungen nicht als Einkommen gewertet werden.Sie kann dann aber nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für die Wohnkosten aufkommt (vgl. zum Ganzen VG München, Urteil vom 18. April 2013 - M 22 K 11.3070 -, Rn. 39-42, juris, dem anschließend OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. September 2016 - 4 LC 99/15 -, Rn. 38, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 12 E 618/18 -, Rn. 4, juris).
- VG Köln, 15.03.2019 - 21 K 6189/18 VG München, Urteil vom 18. April 2013 - M 22 K 11.3070 -, juris unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30. August 2007 - B 10 EG 6/06 R -, SozR 4-7833 § 6 Nr. 4.
vgl. dazu VG München, Urteil vom 18. April 2013 - M 22 K 11.3070 -, juris unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30. August 2007 - B 10 EG 6/06 R -, SozR 4-7833 § 6 Nr. 4.
- VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701
Einkommensprognose für die Bewilligung von Wohngeld
Daher kann die Klägerin unter Berufung auf eine unzutreffende Einkommensermittlung ihres Sohnes T. und die fehlende Berücksichtigung von Abschreibungen auf von ihr erzielte Pachterträge keine ihr günstige Neuberechnung des Wohngelds erreichen (vgl. hierzu VG München, U.v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 - juris Rn. 65 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung;… Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, § 24 Rn. 43, 51 ff.). - VG München, 23.11.2017 - M 22 K 17.5024
Berechnung von Wohngeld auf Grundlage einer Einkommensprognose
Nicht erwogene Umstände, die die Behörde auch bei sorgfältiger Ermittlung nicht zu kennen brauchte, vermögen die Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidung nicht zu berühren, sogenannte objektive ex-ante-Sicht (…vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 16; VG München, U.v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 - juris Rn. 68). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2014 - 12 A 1507/14
Plausible Darlegung von zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichenden …
- M 22 K 11.3070 -, juris, und keine Wertung vorzunehmen. - VG Hannover, 04.02.2019 - 4 A 3205/18
Plausibilität; Plausibilitätsprüfung; Wohngeld
Dabei prüft auch das Gericht die Plausibilität von Amts wegen und ist nicht an die Erwägungen der Behörde gebunden (VG München, Urteil vom 18.04.2013 - M 22 K 11.3070 - juris m. w. N.). - VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 1563/18
Bei der Wohngeldberechnung sind die Privatentnahmen eines Einzelunternehmers aus …
Sie bezieht sich ausschließlich auf die faktisch und real dem Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs, weshalb insoweit - anders als bei der Einkommensberechnung nach den §§ 14 und 15 WoGG - das faktische Zuflussprinzip gilt (vgl. VG München, Urt. v. 18.04.2013 - M 22 K 11.3070 -, juris Rn. 56 m.w.N.). - VG München, 23.04.2015 - M 22 K 12.5567
Kein Anspruch auf Wohngeld