Rechtsprechung
   VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,70551
VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513 (https://dejure.org/2015,70551)
VG München, Entscheidung vom 20.04.2015 - M 12 K 14.4513 (https://dejure.org/2015,70551)
VG München, Entscheidung vom 20. April 2015 - M 12 K 14.4513 (https://dejure.org/2015,70551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,70551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
    Angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie seiner vielfältigen Symptomatik gehört zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung an PTBS nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v. 11.9. 2007 - 10 C 17/07 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 31) regelmäßig die Vorlage eines, gewissen Mindestanforderungen genügenden, fachärztlichen Attestes.

    Wird das Vorliegen der PTBS auf traumatische Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Krankheit nicht früher geltend gemacht worden ist (BVerwG v.11.9. 2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.10.2011 - 19 C 11.1664

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises für

    Auszug aus VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
    Darüber hinaus beurteilt sich die Frage, ob ein Ausländer in zumutbarer Weise einen Pass erlangen kann, nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BayVGH, B. v. 14.10.2011 -19 C 11.1664 - juris; OVG Hamburg, B. v. 28.2. 2012 - 4 Bf 207/11.2 -juris).

    Der Ausländer muss dabei alle Möglichkeiten wahrnehmen, an der Erlangung eines Passes mitzuwirken, die ihm bei objektiver Betrachtungsweise bekannt sein können, entweder weil die Ausländerbehörde sie zulässigerweise von ihm verlangt hat oder weil sie ihm sonst bekannt sein können oder bekannt sind (BayVGH, B. v. 14.10.2011, a.a.O.).

  • VG München, 27.08.2008 - M 21 K 06.50810

    Asylfolgeantrag; Gefährlichkeit einer Erkrankung; Hämorrhoiden

    Auszug aus VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
    Gegen die Ablehnung wurde am ... Juli 2006 beim Bayer. Verwaltungsgericht München Klage erhoben (M 21 K 06.50810; Bl. 227 d. BA).

    Mit Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2009 wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts vom 27. August 2008 betreffend ein Asylverfahren des Klägers (M 21 K 06.50810) abgelehnt (Bl. 440 d. BA).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
    Es reicht für die Sieben-Jahres-Frist nicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 81 Abs. 4 AufenthG als fortbestehend gilt, wenn kein Anspruch auf Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnis besteht (BVerwG v.30.3. 2010, 1 C 6/09, Rn.21; Hailbronner, a.a.O., § 26 Rn.17).
  • OVG Hamburg, 28.02.2012 - 4 Bf 207/11

    Ausländer; Unzumutbarkeit der Pass- oder Passersatzerlangung

    Auszug aus VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
    Darüber hinaus beurteilt sich die Frage, ob ein Ausländer in zumutbarer Weise einen Pass erlangen kann, nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BayVGH, B. v. 14.10.2011 -19 C 11.1664 - juris; OVG Hamburg, B. v. 28.2. 2012 - 4 Bf 207/11.2 -juris).
  • VGH Hessen, 17.05.2010 - 3 D 433/10

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten für den Erwerb einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
    Voraussetzung ist dabei, dass sich ihnen nahtlos eine Aufenthaltserlaubnis angeschlossen hat, HessVGH v. 17.5.2010, 3 D 433/10, Rn.18. Gem. § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG sind Zeiten des der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens anrechenbar.
  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 9 ZB 10.30376

    Asylrecht Sierra-Leone; Abschiebungsverbot (verneint); posttraumatische

    Auszug aus VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
    Allein mit psychiatrisch-psychotherapeutischen Mitteln kann nicht sicher darauf geschlossen werden, ob tatsächlich in der Vorgeschichte ein Ereignis vorlag und wie dieses geartet war (BayVGH v.15.12.2010, 9 ZB 10.30376 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 8 PA 65/12

    Zumutbarkeit von Bemühungen um die Ausstellung eines Passes durch einen Ausländer

    Auszug aus VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
    Die einen Ausnahmefall begründenden Umstände sind vom Ausländer darzulegen und nachzuweisen (OVG Lüneburg, B.v. 7.6. 2012 - 8 PA 65/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1995 - 13 S 628/95

    Anrechnung der Dauer der Aufenthaltszeit eines vorangegangenen

    Auszug aus VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
    Sind mehrere Asylverfahren betrieben worden, so ist nur die Dauer des letzten Asylverfahrens vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis anrechenbar (so VGH BW v. 13.10.1995, InfAuslR 1996, 205; Hailbronner, a.a.O., § 26 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Reiseausweis für Ausländer;

    Auszug aus VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
    Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passersatzes an fremde Staatsangehörige regelmäßig verbundenen Eingriff in die Hoheitsbefugnisse eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde einen Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Möglichkeit der Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (BayVGH, B. v. 14.4.2014 - 10 C 12.498 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht