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VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4104 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
SGB VIII § 86a; SGB I § 30
Kostenerstattung (Abweisung), Örtliche Zuständigkeit, Einrichtungskette, gewöhnlicher Aufenthalt - rewis.io
Kostenerstattung (Abweisung), Örtliche Zuständigkeit, Einrichtungskette, gewöhnlicher Aufenthalt
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- BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08
Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt; …
Auszug aus VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4104
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG, U.v. 2.4.2009 - 5 C 2/08 - juris Rn. 22, m.w.N.) ist für den gewöhnlichen Aufenthalt im SGB VIII grundsätzlich die Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I maßgeblich.Kennzeichnend hierfür ist eine gewisse Verfestigung der Lebensverhältnisse an einem bestimmten Ort, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im Wege einer in die Zukunft gerichteten Prognose zu bestimmen ist (…vgl. BVerwG, U.v. 30.9.2009 - 5 C 18/08 - juris Rn. 20, m.w.N.; BVerwG, U.v. 2.4.2009 - 5 C 2/08 - juris Rn.24).
- VGH Bayern, 19.07.2006 - 12 BV 04.1238
Kinder- und Jugendhilfe, Erstattung nach § 89 c Abs. 1 Satz 2 SGB VIII bei …
Auszug aus VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4104
1) Hat sich der junge Volljährige vor Beginn der Leistung ohne Unterbrechung in verschiedenen von § 86a Absatz 2 SGB VIII erfassten Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen aufgehalten - sog. "Einrichtungskette"- kommt es auf die Aufenthaltsverhältnisse im Zeitpunkt vor der Aufnahme in die erste Einrichtung oder sonstige Wohnform an (…vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2016 - 5 C 13/15 - juris Rn. 16 f.; BayVGH, U.v. 19.7.2006 - 12 BV 04.1238 - juris Rn. 24;… Lange in: Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB VIII, 3. Auflage 2022, Stand: 18.10.2022, § 86a SGB VIII, Rn. 19).Denn die Tatbestandvoraussetzungen des § 86a Abs. 2 SGB VIII sind grundsätzlich weit auszulegen und es ist unerheblich, ob der Leistungsempfänger die vom Jugendhilfeträger zur Verfügung gestellten Angebote letztlich annimmt (vgl. BayVGH, U.v. 19.7.2006 - 12 BV 04.1238 - juris Rn. 20, 22;… VG München, U.v. 8.6.2022 - M 18 K 18.6176 - juris Rn. 53 f.;… Lange in: Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB VIII, 3. Auflage 2022, Stand: 18.10.2022, § 86a SGB VIII, Rn. 20).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 12 A 1681/99
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Jugendhilferecht ; Provisorische …
Auszug aus VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4104
Dementsprechend wirkt sich die Nichterweislichkeit des gewöhnlichen Aufenthalts des Leistungsempfängers im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Beklagten im o.g. Zeitraum vorliegend zu Lasten des Klägers aus (vgl. OVG NW, B.v. 18.3.2002 - 12 A 1681/99 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort; …
Auszug aus VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4104
Kennzeichnend hierfür ist eine gewisse Verfestigung der Lebensverhältnisse an einem bestimmten Ort, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im Wege einer in die Zukunft gerichteten Prognose zu bestimmen ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.2009 - 5 C 18/08 - juris Rn. 20, m.w.N.; BVerwG, U.v. 2.4.2009 - 5 C 2/08 - juris Rn.24). - BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 13.15
Jugendhilfe; Hilfeleistung; Leistung; jugendhilferechtliche Leistung; …
Auszug aus VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4104
1) Hat sich der junge Volljährige vor Beginn der Leistung ohne Unterbrechung in verschiedenen von § 86a Absatz 2 SGB VIII erfassten Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen aufgehalten - sog. "Einrichtungskette"- kommt es auf die Aufenthaltsverhältnisse im Zeitpunkt vor der Aufnahme in die erste Einrichtung oder sonstige Wohnform an (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2016 - 5 C 13/15 - juris Rn. 16 f.;… BayVGH, U.v. 19.7.2006 - 12 BV 04.1238 - juris Rn. 24;… Lange in: Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB VIII, 3. Auflage 2022, Stand: 18.10.2022, § 86a SGB VIII, Rn. 19). - VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 ZB 14.1839
Zum jugendhilferechtlichen Kostenerstattungsanspruch
Auszug aus VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4104
Von einer Unterbrechung ist jedenfalls dann nicht auszugehen, wenn der Übergang von einer Einrichtung in eine andere ohne wesentliche Zwischenaufenthalte erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 12 ZB 14.1839 - juris Rn. 24). - VG Gera, 19.09.2023 - 6 K 222/23
Psychiatrische Übergangswohneinrichtung; gewöhnlicher Aufenthalt i.S.d. § 30 Abs. …
Auszug aus VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4104
Ob sich jemand gewöhnlich in einem Gebiet aufhält oder nur vorübergehend dort verweilt, lässt sich nur im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise entscheiden, wobei alle für die Beurteilung der künftigen Entwicklung bei Beginn eines streitigen Zeitraums erkennbaren Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. VG Gera, U.v. 19.9.2023 - 6 K 222/23 Ge - juris Rn. 57). - VG München, 08.06.2022 - M 18 K 18.6176
Kostenerstattung, Jugendhilfeleistungen nach Einreise, Örtliche Zuständigkeit für …
Auszug aus VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4104
Denn die Tatbestandvoraussetzungen des § 86a Abs. 2 SGB VIII sind grundsätzlich weit auszulegen und es ist unerheblich, ob der Leistungsempfänger die vom Jugendhilfeträger zur Verfügung gestellten Angebote letztlich annimmt (…vgl. BayVGH, U.v. 19.7.2006 - 12 BV 04.1238 - juris Rn. 20, 22; VG München, U.v. 8.6.2022 - M 18 K 18.6176 - juris Rn. 53 f.;… Lange in: Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB VIII, 3. Auflage 2022, Stand: 18.10.2022, § 86a SGB VIII, Rn. 20).